7. März 2011 - Die Directors-and-Officers-Versicherung steht unter Druck. 25 Jahre nach der Markteinführung durch die Chubb Insurance Company in Deutschland muss sich die Manager-Haftpflicht-Versicherung Krisen- und Gesetzesbedingt einigen Hindernissen stellen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und danach gehören unter anderem Prämienverfall, Wordingübertreibung, nationale und internationale Gesetz- und Rechtssprechung sowie die Anspruchsmentalität der potenziellen Versicherungsnehmer einer D&O (aus dem Englischen: Directors and Officers Liability Insurance) zu den größten Herausforderungen für die Marktteilnehmer hierzulande. Durch spektakuläre D&O-Fälle, die gerichtlich geklärt wurden oder deren Urteil noch aussteht, ist die Managerhaftpflicht ins Gerede gekommen.
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„Ex-Vorstände am Pranger" ist ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Versicherungswirtschaft (www.vvw.de) vom 1. März 2011 überschrieben, in dem Bijan Daftari, Manager Chubb Speciality Insurance Central Eastern Europe, sowie Nicole Franzen als Referentin der Unternehmenskommunikation der Chubb Insurance Company of Europe SE (www.chubb.de) in Düsseldorf, einen fachlichen und zeitlichen Abriss der D&O-Versicherung in Deutschland erstellt.
„Mit der zunehmenden Komplexität der Wirtschaft steigt für Entscheider das Risiko, ihre Sorgfaltspflichten zu verletzen und dafür zur Verantwortung gezogen zu werden", sagt Bijan Daftari (Foto). Seinen Ausführungen zufolge müssen deutsche Manager geschätzte 84.000 Rechtsvorschriften gemäß dem Aktien- und GmbH-Gesetz sowie der Sozialgesetzgebung beachten. Hinzu komme eine Vielzahl internationaler Rechtsnormen. Im letzten Jahrhundert wurde noch räsoniert, dass „eher eine Sau am eingeseiften Schwanz festgehalten werden könne, als dass ein Manager zur Verantwortung gezogen" wird. „Heute ist das Damoklesschwert der persönlichen Haftung der ständige Begleiter der Führungskraft bei der Entscheidungsfindung", ergänzt der Chubb-Manager.
D&O-Fälle machen Schlagzeilen
In diesem Zusammenhang wird an den Fall „Thomas Middelhoff" erinnert, der seit Juli 2010 hierzulande immer wieder die Schlagzeilen beherrscht. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hatte gegen den früheren KarstadtQuelle-Chef und zehn weitere Ex-Vorstände des heutigen Arcandor-Konzerns (www.arcandor.com) eine Schadenersatzklage in Höhe von 175 Millionen Euro eingereicht. Den Ex-Vorständen wird vorgeworfen, fünf Warenhausimmobilien deutlich unter Marktwert an den so genannten Oppenheim-Esch-Fonds verkauft und anschließend zu überhöhten Preisen zurückgemietet zu haben. Die Angeklagten hätten zudem unterlassen, die für die Ursprungsverträge verantwortlichen Organe in Regress zu nehmen. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.
Mit der D&O-Versicherung werden die oben beschriebenen Risiken abgesichert. Es handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, die das Privatvermögen aller Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiratsmitglieder) sowie leitenden Angestellten umfassend schützt.
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Claims Made-Prinzip |
Noch vor wenigen Jahrzehnten war die D&O-Versicherung hierzulande fast unbekannt und stieß teils auf Ablehnung. „Heute ist sie fester Bestandteil im Versicherungs-Portfolio jedes gut beratenen Unternehmens", berichtet Nicole Franzen (Foto), die für die Unternehmenskommunikation der Chubb-Niederlassung in Düsseldorf zuständig ist. Inzwischen habe mit einem großen Automobilhersteller auch der letzte DAX-Konzern eine D&O-Versicherung abgeschlossen; ebenso wie jedes größere Mittelstandsunternehmen. Lediglich im inhabergeführten mittelständischen Marksegment würden sich die Verantwortlichen noch in Zurückhaltung üben.
Schon in den Jahren 1895 bis 1906 habe es in Deutschland erste Markteinführungsversuche einer Versicherung für Aufsichtsräte gegeben. Doch die D&O-Versicherung, wie sie heute bekannt ist, hat ihren Ursprung in den USA. Als Reaktion auf den Börsencrash 1929 und seine Folgen, wurde der Anlegerschutz verschärft. Lloyds of London (www.lloyds.com) und die US-Versicherungswirtschaft schufen ein entsprechendes Angebot.
Zwei US-Anbieter zuerst im deutschen Markt
„So wundert es nicht, dass die D&O-Versicherung in Deutschland erstmals von einem amerikanischen Versicherer angeboten wurde", sagt Bijan Daftari. Demnach genehmigte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen 1986 die AVBU (Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) der deutschen Niederlassung des US-Versicherers Chubb. Mit AIG erfolgte noch im gleichen Jahr der Markteintritt eines zweiten Anbieters aus den USA.
Der deutsche D&O -Markt kommt in Schwung
Der Chubb-Manager Daftari erinnert daran, dass erst in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts der deutsche D&O Markt richtig in Schwung kam. Gründe hierfür seien unter anderem die zunehmende internationale Orientierung deutscher Unternehmen, der Wegfall der Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen durch die Einführung der Dienstleistungsfreiheit 1994 und in der Folge der Markteintritt deutscher Anbieter gewesen. Die Versicherer hierzulande hätten zu verhindern versucht, dass sich die ausländische Konkurrenz über die D&O den Weg in Konzernverbindungen bahne. 1995 hat dann den Angaben zufolge die Allianz (www.allianz.de) als erstes deutsches Versicherungsunternehmen D&O angeboten; es folgten weitere deutsche Erst- und Rückversicherer.
Weiteren Nährboden für die Entwicklung der D&O-Versicherung liefert das Arag-Garmenbeck-Urteil von 1997. Der Bundesgerichtshof verpflichtete Aufsichtsräte, bei möglichem Fehlverhalten Schadenersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder zu prüfen und grundsätzlich geltend zu machen.
Zehn Jahre nach Einführung der D&O-Versicherung gab es 1996 in Deutschland bereits zehn verschiedene AVB, die von zwölf Versicherungsunternehmen D&O angeboten wurden. Auch der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) nahm sich des Themas an. 1996 wurde dann eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet, die 1997 ihre Bedingungsempfehlung präsentierte.
„In den folgenden Jahren etablierte sich ein wachsender Markt, der Bedingungen ständig verbesserte ohne große Schadenerfahrungen machen zu müssen", schreibt Daftari in der aktuellen Ausgabe der Versicherungdswirtschaft. Das habe sich ab dem Jahr 2000 mit dem Einbruch der New Economy, weltweiten Börsencrashs und einer Vielzahl von teils spektakulären Insolvenzen geändert. Unternehmen und Anleger verzeichneten erhebliche Vermögensverluste. In den Jahren 2000 bis 2003 folgten international und in Deutschland eine Flut Haftungsklagen gegen Manager und damit auch Versicherungsfall-Meldungen. Spektakuläre deutsche Fälle waren beispielsweise Deutsche Telekom (www.telekom.com), Comroad, Intershop (www.intershop.de) und EM.TV (heute www.constantin-medien.de).
Die Reaktion auf die Krise sei vor allem im Jahr 2003 eine Phase der Marktverhärtung gewesen, die jedoch nicht lange währte. „Seit 2004 befinden wir uns in einer bis heute andauernden Weichmarktphase", bestätigt Bijan Daftari. Die einzige Unterbrechung sei der Höhepunkt der Finanzmarktkrise 2008/2009 gewesen.
Finanzmarktkrise löst Flut von D&O-Versicherungsfällen aus
Daftari erinnert daran, dass die Finanzmarktkrise eine Flut von D&O-Versicherungsfällen ausgelöst habe, die den Markt belasten, derer volle Härte jedoch erst in den kommenden drei bis fünf Jahren zu spüren sein werde. „Die Medien berichten fast täglich über aktuelle Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, besonders im Bankenbereich gibt es brisante Beispiele für hohe Schadensersatzforderungen gegen Altvorstände." Bekannt sei, dass bei einigen Unternehmen die Klagen noch in Vorbereitung sind; weitere Fälle für die Versicherungswirtschaft seien zu erwarten. Daftari: „Teils übersteigen die Schadenersatzansprüche die Deckungssummen der Managerhaftpflicht deutlich."
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D&O-Versicherung: Aktuelle Schadenbeispiele |
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Fall |
Vorwurf |
Schadenersatz-Summe in Euro |
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Arcandor (www.arcandor.com) |
Verkauf von Immobilien unter Marktwert mit anschließender Rückanmietung zu überhöhten Konditionen sowie unterlassene Inanspruchnahme der Organe durch den Vorstandsstab |
175 Millionen € |
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BayernLB (www.bayernlb.de) |
Missachtung von Risiken bei Kauf der Hypo Group Alpe Adria |
200 Millionen € |
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MAN (www.man.de) |
Korruption, Schmiergeldzahlungen zur Ankurbelung der eigenen Geschäfte |
237 Millionen € |
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SachsenLB (www.sachsenbank.de) |
Verlustreiche Spekulationsgeschäfte |
60 Millionen € |
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Quelle: Chubb Insurance Company of Europe SE (www.chubb.com) |
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„Im aktuellen Marktumfeld stehen die Versicherer aufgrund des höchstintensiven Wettbewerbs weiter unter Druck, immer mehr Deckungserweiterungen zu gewähren", macht Bijan Daftari deutlich. Der weiche Markt habe einen „Wettlauf um das beste Wording" geschaffen. Nicht zuletzt forciere die Maklerschaft diese Entwicklung, da sich auch der Vermittler über Expertise und individuelle Bedingungen empfehlen wolle.
„Die D&O-Bedingungswerke der führenden Versicherer lassen heute schon im Standardbereich oft keine essentiellen Lücken erkennen", sagt der Cubb-Manager. Viele neue Deckungselemente seien Marketing getrieben und von zweifelhaftem Wert (beispielsweise die Kostenübernahme des Medikamentenversands). Andere Erweiterungen würden teils im Widerspruch zum originären Deckungsinteresse der versicherten Personen stehen, wie das Beispiel „Allokationsregelungen zu Gunsten der Unternehmen, die die Versicherungssumme zulasten der versicherten Personen aufzehren" zeige.
Negative Prämienentwicklung
Dem gegenüber stehe eine, mit wenigen Ausnahmen, negative Prämienentwicklung. „Das bedeutet, dass immer breitere Deckung für immer weniger Prämie angeboten wird", erklärt Daftari. Hinzu komme eine Verschärfung des Margendrucks, die zum einen in der Schadensituation, zum anderen aber auch durch zunehmende Courtageforderungen der Maklerschaft bedingt sei. Zusätzlicher Druck entstehe wegen des Überhand nehmenden Trends, das Underwriting zu reduzieren und vor allem mittelständische Risiken in so genannten ‚Facilities' zu poolen. Geworben werde mit vermeintlich günstigen Großhandelskonditionen. Daftari: „Die Summe der einwirkenden Faktoren führt zu einer langfristig nicht haltbaren Unterfinanzierung einer spätschadengeneigten Sparte.
Zahl der D&O-Anbieter steigt
Die Zahl der D&O-Anbieter steigt weiter. Heute bieten in Deutschland circa 30 bis 40 Unternehmen D&O-Versicherungen an. Dabei stelle man eine weitere Auffächerung der Zeichnungspräferenzen fest. Während einige Anbieter alle Segmente vom Kleinunternehmen bis zum DAX-Finanzinstitut mit US-Börsenrisiko zeichnen, würde andere nur ausgewählte Nischen verfolgen. Besonderer Beliebtheit erfreue sich das mittelständische Geschäft, bei dem eine vermeintlich besonders hohe Profitabilität vermutet wird.
Manager und ihre D&O-Versicherer stehen auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Grund hierfür sind die fortschreitende Globalisierung der Märkte und die damit verbundenen Haftungsrisiken, die permanente Haftungsverschärfung, nicht zuletzt im angelsächsischen Raum wie aktuell der UK Bribery Act, sowie die gestiegene Anspruchsmentalität und Professionalisierung der Anspruchsverfolgung.
Beispiele für diese Herausforderungen im deutschen D&O Markt sind gesetzgeberische Maßnahmen wie das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG "Managerhaftpflicht boomt und die Preise fallen") und das so genannte Restrukturierungs-Gesetz. Während das VorstAG einen D&O-Selbstbehalt für die Vorstände von Aktiengesellschaften einführte - eine international einmalige Maßnahme - verlängert das Restrukturierungs-Gesetz die Verjährung für Ansprüche gegen Organe von börsennotierten Aktiengesellschaften und von Kreditinstituten auf zehn Jahre.
Die größte Herausforderung der D&O-Versicherer werde sicherlich die perspektivische Bewältigung der möglichen Schadensituation bei relativ geringer Marktprämie sein, meint Daftari. Das deutsche D&O Prämienvolumen ist unbekannt und wird von Experten auf 300 bis 500 Millionen Euro geschätzt.
Nicht zuletzt durch die Finanzkrise bedingt sei derzeit eine erhöhte Frequenz an Schäden sowie eine Erhöhung der eingeforderten Summen zu beobachten. Zwar würden keine deutschen Marktstatistiken vorliegen. Doch jeder interessierte Beobachter könne beim Blick in die Presse erkennen, dass es täglich neue Berichte über tatsächliche oder potentielle D&O-Schadenfälle gibt.
Meist außergerichtlicher Vergleich
In der Mehrzahl werden diese Fälle außergerichtlich verglichen, so dass die Öffentlichkeit in der Regel nicht erfahren kann, welche Summen (neben oft erheblichen Abwehrkosten) reguliert werden. Ausnahmen sind Vergleiche, die unter Umständen bei börsennotierten Aktiengesellschaften einer Genehmigung durch die Hauptversammlung bedürfen. Jüngste Beispiele hierfür waren die Fälle Siemens (100 Millionen Euro) und Constantin Medien - vormals EM.TV (57,5 Millionen Euro). Ergänzend nennt Bijan Daftari den Spitzelaffären-Fall „Deutsche Telekom AG - Ricke / Zumwinkel", der unter Einbeziehung der Manager-Versicherung anlässlich der Hauptversammlung am 11. Mai 2011 verglichen werden soll.
Unverzichtbares Risk-Management-Tool
Nach 25 Jahren hat sich die D&O hierzulande als unverzichtbares Risk-Management-Tool für Unternehmen und deren Führungskräfte etabliert. (....) Es gelte immer häufiger zu überlegen, ob und wie individuelle D&O-Versicherungs-Programme international aufgesetzt werden müssen, um regulatorischen und steuerlichen Länderbesonderheiten zu entsprechen. Daftari: „Dabei sind einfache Kunstgriffe, die mit ein paar Zeilen im Wording einer hochkomplexen Compliance-Fragestellung gerecht werden wollen, abzulehnen."
Beachtliche Herausforderung
Die Herausforderungen für die D&O-Versicherer ist laut Daftari beachtlich. Die Kunst liege im Ausbalancieren von Risikoselektion, Bedingungswerk, Preis und sonstigen Marktdruckfaktoren. Das werde jenen Anbietern gelingen, die sich nicht allen Forderungen eines überdrehten Marktes beugen. Nur so könne eine langfristige Partnerschaft unter Beibehaltung der von allen Marktteilnehmern gewünschten Leistungsfähigkeit gelingen. „Versicherungseinkäufer sind gut beraten, sich bei der Wahl ihres Versicherers von diesem Gesichtspunkt leiten zu lassen", sagt Chubb-Manager Bijan Daftari. (eb / www.bocquel-news.de)
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