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Manager-Haftpflicht: Sehr hohe Schadenzahlungen

15. September 2021 - Der Leistungskatalog ist ellenlang, der aussagt, wofür ein Manager im Unternehmen haftet. Die so genannte Director's and Officer’s Liability Insurance ist da ein wichtiger Schutz für Führungskräfte. Die Leistungen sind 2020 stärker gestiegen als die Beiträge, wie neue Zahlen des Versicherer-Verbandes zeigen.

Erst Ende der 1980er Jahre kam die Manager-Haftpflicht (Director's and Officer’s Liability Insurance) in Deutschland auf den Markt. Heute müsste der Abschluss des Produkts D&O-Versicherung fast überall eine Selbstverständlichkeit sein, denn eine D&O-Versicherung sichert Führungskräfte gegen Haftungsansprüche ab. Sie scheint derzeit so gefragt wie nie. Immer häufiger gibt es Haftungsschäden, für die der Manager geradestehen muss, … wenn keine D&O-Versicherung für ihn im Unternehmen abgeschlossen wurde.

Wie der Gesamtverband der Versicherer (www.gdv.de) mitteilt, haben die Versicherer im vergangenen Jahr in der Manager-Haftpflicht deutlich mehr Schadenzahlungen geleistet als im Vorjahr. „Die Schäden in der D&O-Versicherung steigen schneller als die Beitragseinnahmen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Während die Beiträge um gut 9 Prozent auf 335 Millionen Euro stiegen, wuchsen die Leistungen um 14 Prozent. Unter dem Strich stehen erhebliche Verluste, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Managerinnen und Manager ergeben“, sagt Asmussen.

Die Schaden-Quote 2020 nach Abwicklung betrug 110 Prozent. Somit lagen die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle nach Abwicklung deutlich über den verdienten Bruttobeiträgen.

D&O-Versicherung: Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Begriff D&O-Versicherung stammt aus den USA. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Aufsichtsräte. Die D&O sichert diese Unternehmenslenkerinnen und Unternehmenslenker gegen Haftungsansprüche ab.

„Nach einer Insolvenz sind Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Vorstände nicht selten mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert“, sagt Jörg Asmussen. In den vergangenen Jahren sind die Pflichten für Manager auch finanziell gesunder Unternehmen immer weiter gewachsen: „Auch beim Thema Compliance wächst das Pflichtenheft für Managerinnen und Manager weiter: Die nächsten Kapitel sind das Lieferkettengesetz sowie die Verpflichtung aller Unternehmen ab 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem einzurichten.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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