8. November 2012 - Die Regierungskoalition hat eine Lebensleistungsrente beschlossen, damit gering verdienende Arbeitnehmer im Rentenalter nicht in die Altersarmut rutschen. Ob die Zuschussrente das leisten kann, daran gibt es bereits vor dem Start erhebliche Zweifel.
Der Unterschied zwischen der von Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen ursprünglich vorgeschlagenen „Zuschussrente" und der jetzt von den Koalitionspartner beschlossenen „Lebensleistungsrente" besteht im wesentlich darin, dass sie ersten anders heißt und zweitens die Zuschüsse nicht aus den Mitteln der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern aus Steuermitteln bezahlt werden sollen. Die Zugangsvoraussetzungen sind sehr stringent: 40 Versicherungsjahre und der Abschluss einer privaten Altersvorsorge müssen sein, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen.
Erwartet wird eine Aufstockung auf rund 850 Euro, was nur wenig über dem Grundsicherungsniveau liegt. Teuer wird es für den Steuerzahler aber kaum werden, denn Schätzungen zu Folge werden mit der Lebensleistungsrente wegen der Zugangsvoraussetzungen nur etwa zwei Prozent der Geringverdiener erreicht werden können.
Die konkrete Ausgestaltung der Lebensleistungsrente soll noch vor Ende dieser Legislaturperiode erfolgen. Dafür wird die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkommen verbessern. „Die Regelungen werden so gestaltet, dass sich zusätzliche private Vorsorge für gesetzlich Rentenversicherte lohnt", heißt es in der Erklärung der Bundesregierung (www.bundesregierung.de). Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen.
Die Altersarmut ist schon unterwegs
Auch wenn der jüngste Alterssicherungsbericht der Bundesregierung konstatiert, die meisten Rentner in Deutschland seien „überwiegend gut versorgt", hält die Altersarmut längst Einzug. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) besagen, dass am Jahresende 2011 rund 844 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe") erhielten. Die Zahl der Hilfebezieher stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
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Jahr |
Insgesamt |
Darunter: 65 Jahre und älter |
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zusammen |
männlich |
weiblich |
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Anzahl |
je 1 000 Einwohner 1 |
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Deutschland jeweils am 31. Dezember |
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2005 |
630 295 |
342 855 |
22 |
17 |
25 |
2006 |
681 991 |
370 543 |
23 |
18 |
26 |
2007 |
732 602 |
392 368 |
24 |
19 |
27 |
2008 |
767 682 |
409 958 |
25 |
20 |
28 |
2009 |
763 864 |
399 837 |
24 |
19 |
27 |
2010 |
796 646 |
412 081 |
24 |
20 |
27 |
2011 |
844 030 |
436 210 |
26 |
22 |
29 |
1 Anteil der Empfänger an der jeweils gleichaltrigen Bevölkerungs-gruppe. |
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2012 |
„Herdprämie" mit Vorsorgebonus
Auch das „Betreuungsgeld", in außerbayerischen Regionen despektierlich „Herdprämie" genannt, das Familien erhalten, die ihre Kinder zu Hause aufziehen, enthält eine Vorsorgekomponente. Die monatlichen Zahlungen von 100 Euro ab 1. August 2013 bzw. von 150 Euro ab 1. August 2014 können um monatlich 15 Euro aufgestockt werden, wenn das Geld in einen Altervorsorgeplan für das betreute Kind fließt. Das „Betreuungsgeld" kann für längstens 22 Monate beantragt werden. Dabei würde ein Anlagekapital von maximal 3.630 Euro zusammenkommen. Bei einem durchschnittlichen Jahreszins von drei Prozent summierte sich das Kapital bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auf rund 9.000 Euro. Da völlig unklar ist, in welcher Weise die Begünstigten von dem Betreuungsgeld Gebrauch machen werden, kann über die Wirkungen des Vorsorgebonus' nur spekuliert werden. (hp / www.bocquel-news.de)
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