logo

Produkte und Profile

Lebensleistungsrente soll Altersarmut verhindern

8. November 2012 - Die Regierungskoalition hat eine Lebensleistungsrente beschlossen, damit gering verdienende Arbeitnehmer im Rentenalter nicht in die Altersarmut rutschen. Ob die Zuschussrente das leisten kann, daran gibt es bereits vor dem Start erhebliche Zweifel.

Der Unterschied zwischen der von Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen ursprünglich vorgeschlagenen „Zuschussrente" und der jetzt von den Koalitionspartner beschlossenen „Lebensleistungsrente" besteht im wesentlich darin, dass sie ersten anders heißt und zweitens die Zuschüsse nicht aus den Mitteln der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern aus Steuermitteln bezahlt werden sollen. Die Zugangsvoraussetzungen sind sehr stringent: 40 Versicherungsjahre und der Abschluss einer privaten Altersvorsorge müssen sein, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen.

Erwartet wird eine Aufstockung auf rund 850 Euro, was nur wenig über dem Grundsicherungsniveau liegt. Teuer wird es für den Steuerzahler aber kaum werden, denn Schätzungen zu Folge werden mit der Lebensleistungsrente wegen der Zugangsvoraussetzungen nur etwa zwei Prozent der Geringverdiener erreicht werden können.

Die konkrete Ausgestaltung der Lebensleistungsrente soll noch vor Ende dieser Legislaturperiode erfolgen. Dafür wird die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkommen verbessern. „Die Regelungen werden so gestaltet, dass sich zusätzliche private Vorsorge für gesetzlich Rentenversicherte lohnt", heißt es in der Erklärung der Bundesregierung (www.bundesregierung.de).  Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen.

Die Altersarmut ist schon unterwegs
Auch wenn der jüngste Alterssicherungsbericht der Bundesregierung konstatiert, die meisten Rentner in Deutschland seien „überwiegend gut versorgt", hält die Altersarmut längst Einzug. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) besagen,  dass am Jahresende 2011 rund 844 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe") erhielten. Die Zahl der Hilfebezieher stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent. 

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Jahr

Insgesamt

Darunter: 65 Jahre und älter

zusammen

männlich

weiblich

Anzahl

je 1 000 Einwohner 1

Deutschland jeweils am 31. Dezember

2005

630 295

342 855

22

17

25

2006

681 991

370 543

23

18

26

2007

732 602

392 368

24

19

27

2008

767 682

409 958

25

20

28

2009

763 864

399 837

24

19

27

2010

796 646

412 081

24

20

27

2011

844 030

436 210

26

22

29

1 Anteil der Empfänger an der jeweils gleichaltrigen Bevölkerungs-gruppe.

Quelle: Statistisches Bundesamt 2012

Die Grundsicherung wird vor allem von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren in Anspruch genommen: Von jeweils 1 000 Personen diesen Alters waren in Deutschland 29 Frauen und 22 Männer auf entsprechende Leistungen angewiesen. Besonders betroffen waren die Frauen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin). Dort erhielten 32 von 1 000 Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bezogen 19 von 1 000 Frauen im Rentenalter entsprechende Leistungen. Damit waren am Jahresende 2011 deutschlandweit 12 von 1 000 volljährigen Einwohnern auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in den Stadtstaaten Bremen (23 je 1 000 Einwohner), Berlin und Hamburg (jeweils 21 je 1 000 Einwohner) diese Sozialleistungen. Mit jeweils 7 Empfängern je 1 000 volljährigen Einwohnern nahm die Bevölkerung in Thüringen und Sachsen diese Hilfe am seltensten in Anspruch.  

„Herdprämie" mit Vorsorgebonus
Auch das „Betreuungsgeld", in außerbayerischen Regionen despektierlich „Herdprämie" genannt, das Familien erhalten, die ihre Kinder zu Hause aufziehen, enthält eine Vorsorgekomponente. Die monatlichen Zahlungen von 100 Euro ab 1. August 2013 bzw. von 150 Euro ab 1. August 2014 können um monatlich 15 Euro aufgestockt werden, wenn das Geld in einen Altervorsorgeplan für das betreute Kind fließt. Das „Betreuungsgeld" kann für längstens 22 Monate beantragt werden. Dabei würde ein Anlagekapital von maximal 3.630 Euro zusammenkommen. Bei einem durchschnittlichen Jahreszins von drei Prozent summierte sich das Kapital bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auf rund 9.000 Euro. Da völlig unklar ist, in welcher Weise die Begünstigten von dem Betreuungsgeld Gebrauch machen werden, kann über die Wirkungen des Vorsorgebonus' nur spekuliert werden. (hp / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/Lebensleistungsrente-soll-Altersarmut-verhindern.6866.php