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Kunstversicherung: Mehr Privat als Staathaftung

23. November 2020 - Hätte ein allumfassendes Risikomanagement den Kunstraub aus dem Grünen Gewölbe des Schlosses in Dresden im vergangenen Dezember verhindert - oder gar den Diebstahl der riesigen Goldmünze „Big Maple Leaf“ im März 2017 in Berlin? Wohl kaum, sagt Versicherungsmakler Stephan Zilkens beim 9. Kölner Kunstversicherungs-Gespräch

Im Rahmen der diesmal virtuellen Art Cologne trafen sich Kunstliebhaber, –Experten und Journalisten auch online zum 9. Kölner Kunstversicherungs-Gespräch, das Versicherungsmakler Stephan Zilkens veranstaltete. Die beiden spektakulärsten Raubzüge auf die Kunst hierzulande – der Kunstraub aus dem Grünen Gewölbe des Schlosses in Dresden im Dezember 2019 sowie der Diebstahl der riesigen Goldmünze „Big Maple Leaf“ im März 2017 in Berlin gaben Anlass dafür, dass Versicherungsmakler Stephan Zilkens auf die Staatshaftung in Sachen Kunstabsicherung zu sprechen kam. Beides hätte das Risikomanagement eines privaten Versicherers sicherlich auch nicht verhindert, betonte Zilkens. Dennoch könnte es vermutlich für die Leihgeber öffentlicher Ausstellungen und Museen besser laufen, wenn die Versicherungswirtschaft eingebunden wäre.  

Die Staatshaftung ist – so betonte Stephan Zilkens - nur auf den ersten Blick ein günstiger und vorteilhafter Weg, das Ausstellungsrisiko für den öffentlichen Leihnehmer abzusichern. „Warum soll man die nationalen Haushalte mit einem Risiko von 200 Millionen Euro belasten, wenn man für dieses Risiko für eine Versicherungsprämie für 100.000 Euro kaufen kann?“

Zilkens machte deutlich, dass in diesem Bereich stärker die Erfahrung der privaten Kunstversicherer gesetzt werden sollte. Die Staatshaftung allein helfe nichts. Stephan Zilkens könnte sich jedoch vorstellen, dass eine gemeinschaftliche Lösung von Staat und Privaten Versicherern – wie sie bei „Extremus“ funktioniert – auch bei Kunstausstellungen in Sachen Versicherungssumme angebracht wäre.

Was das derzeitige Beitragsvolumen betrifft, müssen die Kunstversicherer in diesen der Corona-Pandemie Ausfälle verzeichnen, da wegen des Lockdown auch Kunst-Ausstellungen geschlossen bleiben. Also kein laufendes Kunstversicherungsgeschäft! Stephan Zilkens bezifferte den Rückgang im Jahr 2020 in Deutschland mit 10 bis 15 Prozent. Im Vergleich dazu habe das Volumen im vergangenen Jahr hierzulande bei rund 140 Millionen Euro gelegen. Weltweit habe das Prämienvolumen bei rund 1,2 Milliarden Euro gelegen, wobei 78 Prozent aus der Absicherung von Privatsammlungen stammten.

Im Kunstversicherungsmarkt gibt es mit dem HDI und der Generali zwei neue Anbieter, die den Geschäftsbetrieb mit eigene Kunstversicherung aufnahmen (bocquel-news 4. Juni 2020 Arte Generali erschließt neuen Markt für sich und bocquel-news 20. Oktober 2020 HDI Global Specialty startet Kunstversicherung).

Der Markt wird enger. Steigende Preise für die Kunstersicherung. Im Hinblick auf die Beiträge sprach der Geschäftsführer der Zilkens Versicherungsmakler GmbH von einem „Gap“, denn auch die Rückversicherungskosten für die Kunstversicherung seien erneut gestiegen. Dabei würden seit einigen Jahre die Kosten für große internationale Ausstellungen nur noch etwa 1 bis 4 Prozent der gesamten Ausstellungskosten ausmachen.

Höchst unterschiedliche Haftung der öffentlichen Hand
Bezogen auf das Thema Staatshaftung sei dabei zu bedenken – so Stephan Zilkens, dass die Haftung der öffentlichen Hand für Leihgaben in öffentlichen Ausstellungen und Museen hierzulande höchst unterschiedlich geregelt sei. Dazu müsse man wissen, dass Bundesländer wie Bayern oder Thüringen, gar keine Haftung übernehmen. Andere Bundesländer haften demnach nur bis zu einer bestimmten Summe. Wiederum beschränke Nordrhein-Westfalen die Haftung auf die Leihgaben Dritter auf zwei bestimmte Ausstellungen. Und Baden-Württemberg knüpft die Haftung an die Bedingungen „grob fahrlässig“ und „Vorsatz“. „Die Definition der Deckung ist oft sehr vage“, bemängelte Stephan Zilkens. Probleme gebe es diesbezüglich bei Wanderausstellungen wegen der unterschiedlichen verschiedenen Haftung.

Eine weitere Unsicherheit bestehe im Schadenfall. Sehr häufig habe es der geschädigte Leihgeber nicht mehr mit dem Museum zu tun, sondern mit den Entscheidungsträgern, die in den öffentlichen Verwaltungen sitzen und den Ausstellungsorten übergeordnet sich.

Weniger als 5 Prozent des Umsatzes der Kunstversicherer in Deutschland
Die Kosten für die komplette Haftung der Länder machte Zilkens an einer Rechnung fest: Von 6,861 Milliarden Euro - zu einem Durchschnitts-Beitragssatz pro Ausstellung von 0,05 Prozent versichert – würde dies 3,43 Millionen Euro Versicherungsprämie ausmachen. Der Betrag würde sich verdoppeln, wenn die Garantien ganzjährig für Dauerleihgaben zu Verfügung gestellt würden; das würde dann aber immer noch weniger als 5 Prozent des Umsatzes der Kunstversicherer in Deutschland ergeben.

Im Bundeshalt gibt es laut Stephan Zilkens für die Staatshaftung in Sachen Kunst eine eigene Ziffer - nämlich „3208“. Bei den hierunter verzeichneten 800 Millionen Euro handele sich jedoch um eine Position für ‚Eventual-Verbindlichkeiten‘.

Sie führen demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Inanspruchnahme des Bundes. In dieser Ziffer stecken vielmehr auch die Bereiche ‚Garantien nach dem Atomgesetz‘ oder ‚Kreditabsicherung der Europäischen Investitionsbank‘, merkte der Versicherungsmakler an.

Die Erfahrungen der privaten Kunstversicherer werden demnach kaum genutzt,

Stephan Zilkens sieht einen großen Nachteil bei der Haftung der öffentlichen Hand. Er sprach dabei das Risikomanagement und in der Schadenbearbeitung an. Großer Entwicklungsbedarf sei beim Risikomanagement in Museen auszumachen und hier sei beispielsweise im Bereich Verpackung, Versand und Transport. (-el / www.bocquel-news.de)

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