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Krankenversicherung für alle Kinder einer Familie

28. August 2014 - Beim neuen Junior-Tarif der Arag handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder, mit der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgestockt werden. Dabei sind alle Kinder einer Familie mit einem Vertrag versicherbar.

Dr. Roland Schäfer

Den Tarif Arag Junior von der Arag Krankenversicherungs-AG (www.arag.de) gibt es in zwei Varianten: Als Basis- und Komforttarif. Im Basistarif sind beispielsweise Kosten für Sehhilfen (80 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro alle 24 Monate), Krankentagegeld (15 Euro pro Tag und Familie, wenn die gesetzliche Krankenkasse leistet) sowie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen versichert. Beim Krankenhausaufenthalt von Kindern sind im Alter von sechs bis zwölf sind auch die Rooming-In-Kosten für die Übernachtung von Eltern im Krankenzimmer des Kindes mitversichert.

In der Komfortvariante sind zusätzlich auch Heilpraktiker-Leistungen für ausgewählte Verfahren mitversichert, ebenso wie kieferorthopädische Mehrleistungen (80 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro nach Vorleistung der Kasse) und Kunststofffüllungen bei Zähnen (80 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro alle zwei Jahre). Die Kostenerstattung für Sehhilfen in Höhe von 80 Prozent oder maximal 200 Euro kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

„Mit dem Arag Junior-Tarif erweitert das Familienunternehmen Arag seine Produktpalette mit einem innovativen, familienfreundlichen Zielgruppenprodukt", unterstreicht Dr. Roland Schäfer (Foto: Arag), Vorstandsmitglied der Arag Krankenversicherungs-AG.

In beiden Tarifvarianten haben die versicherten Kinder außerdem die Option, sich mit 21 Jahren ohne Gesundheitsprüfung mit dem Zahntarif Arag DentalPro Z90Bonus weiterzuversichern. Der Junior-Tarif kostet für alle Kinder einer Familie in der Basisvariante 13,34 Euro pro Monat, in der Komfortvariante 38,98 Euro.

Kieferorthopädische Mehrleistungen sinnvoll
Aus Vermittlersicht stellt der Junior-Tarif einen praktikablen Einstiegsanlass in die Private Krankenversicherung bei Familien dar. Wegen der Mitversicherung der meist teuren kieferorthopädischen Mehrleistungen ist allerdings vor allem die deutlich teurere Komfort-Variante sinnvoll.

Zwar übernimmt die GKV grundsätzlich die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung für Patienten in der Altersgruppe zwischen dem zehnten und 18. Lebensjahr. Die Patienten haben dabei aber nur einen Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Patienten selbst zu finanzieren. Hierzu gehören beispielweise Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, sogenannte Non-Compliance-Apparaturen (festsitzende Apparaturen, die anstelle einer Außenspange Verankerungs- oder Therapieaufgaben übernehmen oder spezielle Geräte zur Verlagerung des Unterkiefers), Funktionsanalyse, Glattflächenversiegelung, Maßnahmen zur Langzeitstabilisierung (Retention) und anderes mehr. (hp / www.bocquel-news.de

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