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Krankenversicherung: Preis und Leistung prüfen

8. Dezember 2014 - Ab Januar beginnt für die gesetzliche Krankenversicherung eine neue Ära. Durch die Freigabe der Beitragssätze kann es zu Zusatzbeiträgen kommen. Vor einem voreiligen Kassenwechsel wird gewarnt. Für Vermittler ergeben sich neue Beratungsansätze.

Normalerweise sind gesetzliche Krankenkassen nicht das Metier von Versicherungsvermittlern, wenngleich einige Kassen bereits mit ihnen zusammenarbeiten, um neue Mitglieder zu akquirieren. Solche Kooperationen werden ab Jahresbeginn 2015 eine völlig neue Dimension erhalten. Denn dann ist damit zu rechnen, dass mehrere Kassen Zusatzbeiträge erheben und sich die Leistungen differenzieren werden. Zwar sinkt ab 1. Januar der Einheits-Beitragssatz zunächst einmal von 15,5 auf 14,6 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Für viele Krankenkassen wird dies aber nicht ausreichend sein, zumal wenn sie schon 2014 Verluste gemacht haben. Sie müssen dann einen Zusatzbeitrag erheben, der vom Versicherten allein zu tragen ist. Mit der Einführung oder Erhöhung eines solchen Zusatzbeitrags erhalten betroffene Mitglieder, zusätzlich zur regulären Kündigungsmöglichkeit nach 18 Monaten Mitgliedschaft, ein Sonderkündigungsrecht. Für Vermittler ergibt sich dabei ein Beratungsansatz für die Wahl der Krankenkasse und, damit im Zusammenhang stehend, für die Deckung von Versorgungslücken bei den Kassenleistungen durch private Krankenzusatzversicherungen.

Leistungskürzungen werden möglich
Adolph ThomasThomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das Portal www.gesetzlicheKrankenkassen.de betreibt, warnt vor übereilten Entscheidungen. „Die Erhebung eines Zusatzbeitrags sollte allein kein Grund zu einem überstürzten Kassenwechsel sein." Vielmehr sollten die Versicherten auch immer darauf achten, was die Kasse an Leistungen bietet. „Kassen, die mit niedrigen Zusatzbeiträgen locken, müssen möglicherweise Leistungskürzungen vornehmen, um diesen niedrigen Zusatzbeitrag überhaupt darstellen zu können", warnt Adolph. Mit der Bekanntgabe solcher Leistungskürzungen sei jedoch erst im Januar 2015 zu rechnen. Thomas Adolph: „Es gibt daher aktuell ein hohes Risiko für Fehlentscheidungen". Besser sei es, zunächst einmal abzuwarten und keine übereilten Entscheidungen zu treffen. „Eine Kündigung ist ohnehin jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn man seit mehr als 18 Monaten bei seiner aktuellen Kasse versichert ist", so Adolph.

Genaueres erst zum Jahresende
Der Schätzerkreis aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg-bund.de), der Gesetzlichen Krankenversicherung und des Bundesversicherungsamtes (www.bundesversicherungsamt.de) geht von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent aus. Kassen, die diesen durchschnittlichen Beitragssatz erheben, würden somit für die Versicherten genau so viel Beitrag kosten wie auch derzeit schon. Bislang haben nur Krankenkassen ihren künftigen Zusatzbeitrag bekannt gegeben, die unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegen. Die Experten von www.gesetzlicheKrankenkassen.de gehen aber davon aus, dass die Krankenkassen, die höhere Zusatzbeiträge erheben müssen, diese erst zum Jahresende bekannt geben werden. (hp / www.bocquel-news.de)

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