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Konzepte und Kriterien

Kostenausgleich zu vereinbaren ist rechtens

13. März 2014 - Das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung ist laut Bundesgerichtshof rechtsgültig. Nachdem die Diskussion um Netto- und Brutto-Policen sowie die vermeintlich fehlende Transparenz bei Honorarvergütung angezweifelt wurde, sprach der BGH jetzt ein Machtwort.

BGH Gebäude Karlsruhe Der BGH Bundesgerichtshof (Foto: BGH) hat gestern das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung für rechtmäßig erklärt. Zuvor war genau dieses Modell ins Gerede gekommen. Vermittler und Finanzberater gerieten nämlich zunehmend in Bedrängnis, wenn es um die Transparenz ihrer Vergütung geht - vor allem bei Vereinbahrungen zum Kostenausgleich.

Der BGH (www.bundesgerichtshof.de) in Karlsruhe hat nun das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung rechtlich bestätigt und in seinem Urteil klargestellt, dass Paragraph (§) 169 Abs. 5 S. 2 (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist.

Der Bundesgerichtshof bestätigte in der Urteilsverkündung, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG noch eine Umgehung desselben darstellen. Darüber hinaus hebt der BGH ausdrücklich die Transparenz der KAV hervor.

Markus Brugger "Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes stellt klar, dass separate Kostenausgleichsvereinbarungen der vom Gesetzgeber geforderten Transparenz entsprechen", sagt Markus Brugger (Foto rechts: PrismaLife), Chief Executive Officer der PrismaLife (www.prismalife.com). "Der BGH bestätigt mit seinem Urteil unseren Weg. Netto-Policen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Brutto-Police, maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiß, wofür er wie viel bezahlt."

Nicht nur die PrismaLife, ein Lebensversicherer mit Sitz in Liechtenstein, begrüßt das BGH-Urteil, das sie als „wegweisend" bezeichnet, sondern auch die AFA Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (www.afa-ag.de), ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. (-el / www.bocquel-news.de)

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