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Konzept gegen Altersarmut für Hartz-IV-Empfänger

28. Februar 2013 - Mit der „DWS TopRente" präsentierte das DIA Deutsche Institut für Altersvorsorge auf seinem Forum „Strategien gegen Altersarmut" in Berlin einen Riester-Vertrag für Geringverdiener. Der Tarif ohne Vertriebskosten wurde auf Initiative des DIA aufgelegt.

Frank Breiting Mit 5 Euro eigenem Beitrag im Monat kann eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit Kind im Jahr 454 Euro staatliche Zulage erhalten, wenn sie die „DWS TopRente" abschließt. Um diesen Sonder-Tarif der DWS ging es beim Forum „Strategien gegen Altersarmut des DIA Deutsches Institut für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de). Das DIA hatte die Initiative für das Konzept der „DWS TopRente" gegeben, das weder Vertriebskosten noch Verwaltungsgebühren enthält ("Riester-Rente für Geringverdiener"). Der Tarif wurde für Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer mit einem Netto-Jahreseinkommen unter 11.000 Euro (Mindestalter 30 Jahre) konzipiert.

„Die 454 Euro staatliche Zulage werden wegen der abgesenkten Kosten in vollem Umfang wirksam werden", sagte Frank Breiting (Foto), Leiter private Altersvorsorge bei DWS Investments (www.dws.de). Das sei ein treffendes Beispiel, wie sich auch Geringverdiener oder Grundsicherungsempfänger mit einem Riester-Vertrag eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen können. Laut Breiting summieren sich die Zulagen bei einer Laufzeit von 37 Jahren auf 12.598 Euro, wofür insgesamt lediglich ein Eigenbeitrag von 2.220 Euro aufgebracht werden müsse. „Wir wollen für jene Gruppe der Bevölkerung, die ergänzende Altersvorsorge wegen ihrer geringen Rente am nötigsten hat, den Zugang zu einer eigenen Vorsorge erleichtern", erklärte Breiting. „Unter den Geringverdienern ist die Riester-Rente im Vergleich zur gesamten Bevölkerung bislang nur unterdurchschnittlich verbreitet."

Prof. Dr. Thomas Dommermuth Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Foto) von der Hochschule Amberg Weiden (www.haw-aw.de) rechnete in seinem Vortrag auf dem DIA-Forum vor, dass sich - anders als in der öffentlichen Diskussion häufig behauptet - Riester-Sparen durchaus lohnt. Die Rendite-Berechnungen müssten sich seiner Auffassung nach auf den Eigenbeitrag des Sparers beziehen. Eine Berechnung, bei der die Eigenbeiträge zusammen mit den staatlichen Zulagen zugrunde gelegt werden, widerspreche der Methodik der Investitionsrechnung, bei der die verfügbare Leistung ins Verhältnis zum effektiven Kapitaleinsatz gesetzt wird.

Über eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im System der gesetzlichen Rentenversicherung diskutierte Heiko Rastätter, Referatsleiter bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg, mit den Teilnehmern des DIA-Forums. Mit dem „Vorsorgekonto", für das es bislang allerdings nur eine Modellskizze gibt, wäre zum Beispiel der Rückkauf von Abschlägen auf die Altersrente oder die Zahlung einer Zusatzrente möglich. Das Vorsorgekonto würde bei einer eigenständigen Gesellschaft unter der Trägerschaft der gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Für die Kapitalanlage stünde unter diesen Bedingungen jedoch nur der eingeschränkte Kreis von Anlageinstrumenten zur Verfügung, den das Sozialgesetzbuch IV zulässt.

Michael Oliver Skudlarek Wie mit Hilfe von sogenannten Opting-out-Systemen in der betrieblichen Altersversorgung eine größere Verbreitung erreicht werden könnte, skizzierte Michael Oliver Skudlarek (Foto), Leiter Produktmarketing der Kölner Pensionskasse VVaG (www.koelner-pensionskasse.de). Opting-Out-Modelle könnten seinen Angaben zufolge für die Beschäftigten einkommensneutral eingerichtet werden, weil die Einzahlungen aus dem Bruttoeinkommen fließen und daher Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

Wolfgang Gründinger Wolfgang Gründinger (Foto rechts), Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (www.srzg.de), beleuchtete auf der DIA-Veranstaltung in Berlin die Konzepte gegen Altersarmut aus der Sicht der jungen Menschen. CDU-Bundestagsabgeordneter Jens Spahn erläuterte, welche Rolle das Thema Alterssicherung im anstehenden Bundestagswahlkampf einnehmen wird.

Klaus Morgenstern „Eigenverantwortete Altersvorsorge ist freiwilliger Konsumverzicht, zu dem der Staat die Bürger auffordert und dabei fördert. Dieser Verzicht darf nicht durch unbedachte Eingriffe an anderer Stelle später bestraft werden", erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern (Foto). Daher dürfe eigene Vorsorge auf die Grundsicherung im Alter nicht angerechnet werden. Auch bei der geplanten Finanztransaktionssteuer müsse für die Altersvorsorge eine Lösung gefunden werden, weil anderenfalls durch die Steuer bei Umschichtungen in der Kapitalanlage die künftigen Renten um bis zu 5 Prozent sinken.

„Bislang war immer angenommen worden, dass wegen der langen Laufzeiten und geringer Umschlaghäufigkeit die kapitalgedeckte Altersvorsorge von der Finanztransaktionssteuer kaum betroffen sein wird. Das stimmt allerdings nicht, wie Untersuchungen unlängst zeigten", gab Morgenstern zu bedenken. Betroffen seien nicht nur die privaten Rentenversicherungen, sondern auch die betriebliche Altersversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und zum Teil die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes. (eb / www.bocquel-news.de)

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