3. April 2014 - Die Entwicklung auf dem deutschen LV-Zweitmarkt zeigte sich im Jahr 2013 stabil: Der Ankauf deutscher Lebensversicherungs-Policen durch BVZL-Mitglieder ist mit einem Volumen von 200 Millionen Euro vergangenes Jahr im Vergleich zu 2012 konstant geblieben.
Ein funktionierender LV-Zweitmarkt ist aktiver Verbraucherschutz. Diese These belegten die beiden BVZL-Vorstände (v.l.n.r.) Christian Seidl für den Bereich international und Ingo Wichelhaus für den nationalen Bereich des Lebensversicherungs-Zweitmarkts (Foto: E. Bocquel). |
Die „gebrauchte" oder Secondhand-LV-Police ist in Deutschland zehn Jahre nach dem Start dieses Geschäftsmodells hierzulande längst salonfähig geworden und hat sich auch trotz der durch die diversen Rückschläge an den Finanzmärkten durchgesetzt.
Einschränkend wies Christian Seidl für die internationalen Märkte darauf hin, dass die Entwicklung an den internationalen LV-Zweitmärkten Großbritannien und USA im abgelaufenen Jahr keinerlei signifikante Erholungstendenzen gezeigt habe: „2013 war geprägt von einer Konsolidierung beziehungsweise Stagnation des Marktes auf niedrigem Niveau." So wurden im deutschen Retail-Bereich von den 15 BVZL-Mitgliedsfirmen keine Platzierungen und/oder Investitionen in britische „Traded Endowment Policies" (TEPs) und US-amerikanische „Senior Life Settlements" verzeichnet. Über Aktivitäten im institutionellen Bereich liegen laut Vorstands-Aussagen derzeit keine verlässlichen Zahlen vor.
Christian Seidl zeigte sich dennoch für das internationale Geschäft zuversichtlich und sieht Anzeichen für eine Marktbelebung: „Professionelle Investoren, wie beispielsweise PE-und Hedge-Fonds, sind derzeit schon auf dem Drittmarkt aktiv und kaufen opportunistisch bereits existierende Policen-Bestände auf. Auch andere institutionelle Investoren beschäftigen sich mit und prüfen verstärkt Investitionen in diese Asset-Klasse, da der Ertragsdruck steigt und Überrenditen gesucht werden". Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld so Seidl weiter, würden sich doch „gerade jetzt, aufgrund fehlender Anlagealternativen und wegen ihres Rendite- / Risiko-Profils, US Life Settlements - insbesondere für institutionelle und (semi-) professionelle Investoren - sehr gut zur Diversifizierung eines Investmentportfolios eignen".
Natürlich müssten dafür aus Sicht der Investoren auch bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen wie absolute Transparenz, standardisierte und einheitliche Bilanzierungs- sowie Bewertungsmethoden erfüllt sein, ergänzte der BVZL-Experte. Aber auch hier gelte: „Unsere Mitglieder wie auch der gesamte Markt haben in den letzten Jahren aus den Anfangsfehlern gelernt, ihre Hausaufgaben gemacht und sind auf dem richtigen Weg".
Zweitmarkt Deutschland - Mehrwert für Verbraucher
Seit 1999 haben Policen-Inhaber - sprich Verbraucher - in Deutschland die Möglichkeit, ihre Kapital-Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu veräußern. So wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt nach BVZL-Schätzungen Lebensversicherung von rund 100.000 Versicherungsnehmern mit einem aktuellen Rückkaufswert-Volumen von circa 5,2 Milliarden Euro über den Zweitmarkt verkauft (entspricht 50.000 Euro je Vertrag). Dabei konnten die Verbraucher BVZL-Angaben zufolge Mehrerlöse von über 260 Millionen Euro im Vergleich zur Kündigung erzielen (entspricht einem durchschnittlichen Mehrerlös von rund 5 Prozent). Durch den Erhalt des Todesfallschutzes (auch nach Veräußerung der LV-Police) wurden demnach zusätzlich bereits über 6,5 Millionen Euro an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Das Volumen der aktuellen Beitragszahlungen an die Erstversicherer beläuft sich auf circa 250 Millionen Euro (entspricht circa 5 Prozent Prämie p. a.)
Unseriöse Geschäftspraktiken Ein Urteil des Landgerichts München (Az 34 O 25826/12) vom 17.Juni 2013 stuft „eine Umdeckung von Lebensversicherungen als grob anlegerwidrig" ein. Dieser Sachverhalt, „bestehende kapitalbildende Lebensversicherungen zu kündigen, um das Geld in geschlossenen Fonds oder Aktien zu investieren" wird als eine unerlaubte Handlung gemäß Paragraph (§) 826 BGB (Sittenwidrigkeit) dargestellt, so dass geprellte Anleger auf Schadensersatz klagen können. Das entzog den unseriösen Unternehmen die Geschäftsgrundlage. |
Dennoch sollten Versicherungsnehmer, die ernsthaft über einen Verkauf ihrer Lebensversicherungs-Police auf dem Zweitmarkt nachdenken, nach wie vor besonders aufmerksam sein, wenn die Aufkäufer nicht den kompletten Kaufpreis in einer Summe auszahlen, sondern eine Ratenzahlung anbieten.
Ebenfalls kritisch zu betrachten sind laut BVZL-Vorstand Auszahlungen, die unter dem eigentlichen Rückkaufswert liegen, und/oder überhöhte Gewinnversprechen von bis zu 200 Prozent des Rückkaufwertes versprechen. Kritisch sollte man auch sein, wenn die sofortige Kündigung der Police (Verlust des anteiligen Todesfallschutzes) und Wiederanlage in vermeintlich „renditeträchtigere" Alternative Assets vorgeschlagen, offene oder versteckte Gebühren sowie die Nicht-Weitergabe der vom Finanzamt erstatteten Kapitalertragssteuer an den eigentlichen Policen-Verkäufer offenkundig sind.
Stets mehrere Angebote einholen
Die BVZL-Experten empfehlen weiter, stets mehrere Angebote einzuholen. Ingo Wichelhaus weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Verbraucher, die ihre Police verkaufen wollen oder müssen, von den im BVZL organisierten und zur Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien verpflichteten Unternehmen, ein kostenfreies Angebot erhalten.
Die Adressen dieser Aufkäufer, weitere nützliche Informationen und Tipps rund um den Policen-Verkauf sowie zu der Möglichkeit in LV-Zweitmarkt-Policen investieren zu können, erhalten alle Interessierten auf der Homepage des Verbandes unter www.bvzl.de oder bei der Stiftung Warentest / Finanztest und den jeweiligen regionalen Verbraucherzentralen vor Ort.
Neuregelung der Bewertungsreserven überfällig
Auch im LV-Zweitmarkt ist die derzeitige Handhabung der Bewertungsreserven ein großes Thema. Der BVZL unterstreicht mit Nachdruck, dass er das langfristige Kollektivinteresse der Versichertengemeinschaft vor die Individualinteressen einzelner Versicherungsnehmer stellt und sich für eine nachhaltige Lösung im ursprünglichen Sinne der Versicherungsidee einsetzt. „Die Ausschüttung historisch hoher Bewertungsreserven bei Kündigung von Policen schädigt die Versicherungsnehmer, die im Versichertenkollektiv verbleiben", sagen Wichelhaus und Seidl. Hierdurch dem Kollektiv dringend benötigte Ressourcen zum Erhalt der garantierten Zinsen verloren gehen. Entsprechend empfiehlt der BVZL die „Bewertungsreserven"-Beteiligung für „natürlich" ablaufende Verträge, also für „vertragstreue" Kunden in der jetzigen Form beizubehalten und die geplante Neuregelung lediglich und nur auf jene Verträge anzuwenden, die vorzeitig beendet beziehungsweise storniert werden.
Eine dringend notwendige Neuregelung würde auch dem Zweitmarkt eine höhere Planungssicherheit bieten, da die Bewertungsreserven aufgrund ihrer Volatilität bisher bei der Kaufpreisberechnung kaum berücksichtigt werden konnten. Klare Planungssicherheit wiederum würde zu höheren Kaufpreisvorteilen für Verbraucher und einem Anstieg des Handelsvolumens auf dem Zweitmarkt führen. Das wäre dann ein tatsächlicher Mehrwert für Verbraucher und realer Verbraucherschutz.
Über weitere Aktivitäten und Markteinschätzungen des BVZL Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherung e. V. werden wir in Kürze erneut berichten. (eb-db / www.bocquel-news.de)
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