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Konzepte und Kriterien

Keine Panik, wenn die Abofalle zuschnappt

8. April 2013 - Ein Klick im Internet und man landet immer öfter unvermutet auf einer Website mit kostenpflichtigen Dienstleistungen. Wie man da ohne Zahlung wieder rauskommt, weiß die Rechtsexpertin Anja-Mareen Decker von der Advocard Rechtsschutzversicherung AG.

Anja-Mareen Decker Rund 5,4 Millionen Deutsche sind laut Institut für angewandte Sozialwissenschaft (www.infas.de) bereits einmal auf eine sogenannte Abofalle im Internet reingefallen. Viele Betrüger gehen sehr geschickt vor und tarnen ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen als vermeintlich kostenfreien Service. Seit August 2012 können Verbraucher jedoch aufatmen: Die sogenannte Button-Lösung - eine Präventionsmaßnahme der Bundesregierung - schützt vor unbeabsichtigtem Vertragsabschluss und erschwert kriminellen Seitenbetreibern das Handwerk. Anja-Mareen Decker (Foto), Leiterin der Advocard Rechtsabteilung (www.advocard.de), klärt über gängige Tricks auf. Ihre Ratschläge können Betroffenen weiterhelfen.

Rechtsexpertin Decker rät: Verbraucher sollten stutzig werden, wenn für die kostenfreie Nutzung einer Website direkt zu Beginn eine Registrierung notwendig ist. Viele Betrüger fordern in den meisten Fällen nicht nur den vollen Namen und eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine persönliche Anschrift. Oftmals sammeln sie diese unter einem Vorwand - wie etwa für die Zusendung umfassender Produktinformationen, damit Internetnutzer im Vorfeld keinen Verdacht schöpfen. Auf diese Weise erhalten die Betreiber alle wichtigen Informationen, die sie für den Versand ihrer Rechnung benötigen.

Das ungeliebte Kleingedruckte trotzdem lesen
"Auch wenn oft lästig, sollte das ungeliebte Kleingedruckte beim Besuch einer entsprechenden Internetsite direkt als Erstes geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden", so Anja-Mareen Decker. „Hier ist Sorgfalt geboten, da viele Betrüger in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kostenforderungen geschickt verstecken. Indem sie beispielsweise Worte statt Ziffern verwenden, übersehen Laien in vielen Fällen die Preisangaben."

Achtung: betrügerische Websites
Es gebe noch zahlreiche weitere Merkmale, die auf betrügerische Websites schließen lassen, macht die Rechtsexpertin deutlich: Wenn beispielsweise lediglich die Angabe eines Postfachs oder einer Auslandsadresse des Website-Inhabers zu finden, sollten Verbraucher die Seriosität anzweifeln. Denn in Deutschland sind auf jeder Website zwingend Angaben zum Betreiber der Website (Geschäftsführung, Name, Rechtsform) sowie eine gültige Postanschrift zu nennen. "Am sichersten ist es, bei ersten Bedenken die Website direkt zu verlassen", rät Decker.

Dazu ist gut zu wissen, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Button-Lösung am 1. August 2012 Internetnutzer rechtlich gesehen auf der sicheren Seite sind. Demnach muss ein deutlich sichtbarer Button mit einer Aussage wie etwa "zahlungspflichtige Bestellung" den Verbraucher auf einen Kaufabschluss aufmerksam machen. Wer bereits vor dem 1. August 2012 in eine Abofalle getappt ist, muss aber nicht in Panik verfallen. In diesem Fall ist der Betreiber in der Nachweispflicht, dass einer Zahlung für seinen Dienst zugestimmt wurde.

Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen
Anja-Mareen Decker von der Advocard RechtsschutzversicherungAG gibt dazu einen Tipp: Generell gilt bei allen Internet-Verträgen eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen. Sind unberechtigte Zahlungsaufforderungen im Briefkasten gelandet, sollte man sich nicht verunsichern lassen und nicht zahlen, wenn wissentlich kein Vertrag eingegangen wurde. Man kann dem Schriftverkehr - ob per Post oder E-Mail - gelassen entgegensehen und braucht nicht zu reagieren. Erst beim Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides muss diesem unverzüglich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Hier empfiehlt es sich, juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. (eb / www.bocquel-news.de)

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