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Kapitalbildende LV: BaFin veröffentlicht Merkblatt

9. Mai 2023 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Merkblatt zur Überwachung von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Ziel des Merkblatts ist es, sicherzustellen, dass diese Produkte einen angemessenen Nutzen für Kunden bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb vermieden werden.

Das Merkblatt der BaFin (www.bafin.de) richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben. Mit diesem Merkblatt möchte die BaFin ihre Erwartungen gegenüber der Branche kommunizieren und sicherstellen, dass die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten ihren Verpflichtungen nachkommen.

Im Fokus des Merkblatts steht das Produktfreigabeverfahren. Lebensversicherer sollen sicherstellen, dass ihre Produkte die Bedürfnisse der Kunden erfüllen und angemessene Renditeziele erreichen. Dabei sollten sie zwischen nominalen und realen Renditezielen unterscheiden und Fehlanreize im Vertrieb durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermeiden.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der BaFin, betonte die Bedeutung von Wohlverhaltensregeln, um Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern. Er erklärte: "Das Merkblatt ist ein wichtiger Baustein für unsere Aufsicht über die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten. Es geht darum, neben der Prüfung einzelner Unternehmen auch unsere Erwartungen gegenüber der Branche zu kommunizieren."

Die BaFin wird einen risikobasierten Aufsichtsansatz verfolgen und insbesondere die Versicherer genauer prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich sehr hoch sind. Auch Versicherer, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler auffällig hoch sind, werden von der BaFin genauer unter die Lupe genommen.

Insgesamt soll das Merkblatt dazu beitragen, dass kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte den Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und die Branche in ihrem Vertrieb keine Interessenskonflikte zulässt. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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