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Jetzt lohnt sich die bAV auch für Geringverdiener

1. März 2018 - Die Continentale Lebensversicherung hat seit Ende Februar eigens für Geringverdiener neue geförderte Rente aufgelegt, die sich im Rahmen der bAV einfach in jedem Betrieb einführen lässt. Bei der kapitaleffizienten FörderRente Classic Pro profitieren Kunden aktuell von 2,9 Prozent laufender Verzinsung.

Die Continentale Lebensversicherung (www.continentale.de) hat jetzt in ihrem Portfolio einen Baustein der betrieblichen Altersversorgung (bAV) passend für Arbeitnehmer mit kleinem Geldbeutel. Für den neuen bAV-Tarif ‚FörderRente Classic Pro‘ wird den Kunden aktuell eine laufende Verzinsung von 2,9 Prozent in Aussicht gestellt. Wie der Versicherer mitteilt, liegt die Gesamtverzinsung bei bis zu 4,0 Prozent. Schon ab fünf Mitarbeiter im Betrieb richtet die Continentale Kollektivverträge ein. Damit ist eine einfache Anmeldung der Arbeitnehmer über eine Liste möglich.

Vermittler unterstützt die Continentale bei der Beratung zur FörderRente Classic Pro mit speziellem Support. Dazu hat der Dortmunder Versicherer ein Netzwerk von Experten und Fachanwälten für spezielle Fragen aufgebaut.

Zusätzliche Altersvorsorge wieder lohnenswert?
„Rund 11 Millionen Geringverdiener in Deutschland können von der neuen Art der Förderung profitieren", sagt Sascha Holstein, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung im Continentale Versicherungsverbund. Dieser bAV-Baustein ist vom Gesetzgeber bewusst schlank gehalten und bringt steuerliche Vorteile für das Unternehmen. „Damit können sich die Betriebe als attraktiver Arbeitgeber positionieren", so der Experte.

Darüber hinaus erhöhe die neue Betriebsrente die Bindung der Mitarbeiter an ihre Firma. Weiterteilt der Versicherer mit, dass für Renten aus der bAV zusätzlich ab sofort Freibeträge gelten, wenn es um die Grundsicherung geht. Holstein: „Damit lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge endlich auch für Menschen mit niedrigem Einkommen."

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Beiträge zu diesem neuen bAV-Baustein finanziert ausschließlich der Arbeitgeber.
  • Er muss Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters sein. Dessen Brutto-Einkommen darf höchstens 2.200 Euro monatlich oder 26.400 Euro jährlich betragen.
  • Ob der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, spielt keine Rolle. Auch Mitarbeiter, die in der Elternzeit oder länger erkrankt sind, können von dieser neuen Art der Betriebsrente profitieren.
  • Der Arbeitgeber muss mindestens zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohn 240 Euro einzahlen, um gefördert zu werden. Maximal dürfen 480 Euro pro Jahr fließen.
  • 30 Prozent des Beitrages darf der Arbeitgeber über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Der darüber hinaus gehende Beitrag gilt als Betriebsausgabe.
  • Die neue geförderte Betriebsrente ist eine Direktversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht. Der Tarif muss für die besondere steuerliche Förderung ungezillmert sein. Das heißt, die Abschlusskosten sind über die gesamte Laufzeit verteilt.
  • Eine Information über den Abschluss dieses bAV-Bausteines an den Mitarbeiter reicht aus. Eine individuelle Beratung ist nicht notwendig.

Praxistipp zum Herunterladen im Internet
Die Continentale gewährt Vermittlern auch online unter www.contactm.de/brsg Hilfestellung bei der Information für Unternehmen. Schnelle Hilfe und Unterstützung sind Unternehmensangaben zufolge rundum gewährleisten. (-ver / www.bocquel-news.de)

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