29. November 2012 - Der Makler-Verbund Jung, DMS & Cie. mit Sitz in Grünwald startet den „JDC Geschäftsmodell-Check" und etabliert eine Bestandsbörse sowie ein Partnernetzwerk im Rahmen ihres „§ 34f GewO-Gesamtpakets", bei dem einzelne Bausteine ineinander greifen.
Als spartenübergreifender Anbieter von Pool-Dienstleistungen setzt Jung, DMS & Cie. (www.jungdms.de) seit Jahren Maßstäbe, wenn es um gesamtheitliche, fundierte und rechtskonforme Beratungs- und Dokumentations-Prozesse und die Umsetzung von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen geht - nicht zuletzt durch die langjährige Erfahrung im JDC Haftungsdach. Daher sei es selbstverständlich, dass Jung, DMS & Cie. auch zur Einführung der Gewerbeerlaubnis nach Paragraph (§) 34f GewO ein umfassendes Gesamtpaket für seine Pool-Partner geschnürt hat, teilt der Makler-Verbund mit.
„JDC Geschäftsmodell-Check"
Im Rahmen des „JDC Geschäftsmodell-Checks" haben Berater von Jung, DMS & Cie. jetzt die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Beratern, die sich nicht mehr für die neuen Anforderungen nach § 34f qualifizieren wollen oder können, bietet der Makler-Pool die Möglichkeit, sich auf der „JDC Bestandsbörse" registrieren zu lassen, um so eine Übergabe- oder Nachfolgeregelung für ihren Kundenstamm zu organisieren. Hier bietet sich auf der Gegenseite auch die Chance, durch Bestandszukäufe zu wachsen und das Geschäft auszubauen.
Eine Alternative zur kompletten Geschäftsaufgabe bietet Jung, DMS & Cie. mit dem „JDC Partnernetzwerk". Die Idee hierbei ist, dass Berater mit Investmentfonds-Beständen ohne § 34f-Zulassung in ein Netzwerk integriert werden, in dem deren Kunden künftig durch einen 34f-Vermittler beraten werden. Damit können bisherige 34c-Berater auch weiterhin Provisionen aus dem Neugeschäft im Bereich Investmentfonds generieren.
Umfangreichen Neuerungen bei der Einführung des § 34f GewO
Um Berater auf die umfangreichen Neuerungen bei der Einführung des § 34f GewO optimal vorzubereiten, bietet der Makler-Pool Jung, DMS & Cie. seinen Pool-Partnern ab sofort ein umfassendes §34f GewO-Gesamtpaket.
Neben dem „JDC Geschäftsmodell-Check" gehört dazu
- eine breit angelegte Schulung- und Ausbildungskampagne rund um den § 34f GewO,
- eine Online-Qualifikations-Check,
- modulare Vorbereitungs- und Schulungspakete für die nötige Sachkundeprüfung über die JDC Akademie in Kooperation mit dem Bildungspartner Going Public!,
- ein ausgefeiltes VSH-Deckungskonzept,
- ein neuer rechtskonformer und vollelektronischer Beratungs- und Dokumentationsprozess im Beraterportal World of Finance und
- ein Prüfbericht-Rahmenabkommen.
„Mit Einführung des § 34f GewO kommen auf unsere Berater zahlreiche Herausforderungen zu. Ich freue mich daher, dass wir mit dem § 34f GewO-Gesamtpaket die notwendigen Lösungen und Antworten liefern können. Gerade der JDC Geschäftsmodell-Check, die JDC Bestandsbörse und das JDC Partnernetzwerk geben unseren Partnern die Möglichkeit, ihren langfristigen Geschäftserfolg zu sichern", fasst John-Enrik Schröder (Foto), Vorstand bei Jung, DMS & Cie. zusammen.
Finanzanlagenvermittlerverordnung und § 34f GewO
Ab 1. Januar 2013 tritt die Finanzanlagenvermittlerverordnung in Kraft und erhöht die Anforderungen an gewerbliche Vermittler erheblich. Berater, die bisher Investmentfonds und Beteiligungen im Rahmen des §34c GewO vermittelt haben, müssen vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2013 die Erlaubnis nach §34f GewO beantragen. Für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO gelten zukünftig gesonderte Zulassungsregelungen wie der Nachweis der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, Sachkunde oder der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Auch fordert der § 34f GewO-konforme Beratung, spezielle Informations- und Dokumentationspflichten, die Offenlegung von Provisionen oder die Erstellung eines Prüfberichts (Wirtschaftsprüfer-Testat). (-el / www.bocquel-news.de)
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