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Konzepte und Kriterien

Investment-Ombudsmann zweifelt an Riester-Rente

29. August 2016 - Der Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes für Investmentfonds für das Jahr 2015 weist im klassischen Fondsgeschäft nur wenige Beschwerden von Anlegern sowie einen hohe Einigungsquote aus. Schwerwiegend sind die Beschwerden gegen die Wertentwicklung von Riester-Fondssparplänen.

Ganze 91 Beschwerden von Anlegern zählte die Ombudsstelle für Investmentfonds (www.ombudsstelle-investmentfonds.de) im vergangenen Jahr, ein Prozent weniger als 2014. Zu gut 45 Prozent fiel das Ergebnis zugunsten der Verbraucher aus, die Einigungsquote betrug insgesamt 50 Prozent. Deshalb konnte der Ombudsmann, Dr. Gerd Nobbe (Foto: BVI), konstatieren, dass das Kerngeschäft der Mitgliedsgesellschaften des BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. (www.bvi.de) „weiterhin quasi beschwerdefrei“ bleibt.

Sorge machen jedoch dem Ombudsmann die Beschwerden von Anlegern gegen Riester-Verträge. Die Klagen richteten sich gegen die „miserable“ Wertentwicklung ihres aus Sparbeiträgen und staatlichen Zulagen bestehenden Altersvorsorgevermögens in der Ansparphase. Die Sparer machten eine fehlerhafte Verwaltung geltend, weil das Vorsorgekapital ganz oder überwiegend in renditearme Rentenfonds angelegt oder umgeschichtet worden war und Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds nicht genutzt worden waren. In anderen Fällen hätten die Vorsorgesparer beklagt, dass ihre Zusatzrente in der Auszahlphase ganz erheblich geringer sei als bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages prognostiziert.

Fonds-Riester mit ernüchternden Ergebnissen
Dr. Nobbe hat in den Schlichtungsverfahren zum Ausdruck gebracht, dass er für die Beschwerden der Anleger mit Riester-Fondssparplänen großes Verständnis habe. Helfen konnte er ihnen naturgemäß nicht. Er merkte an, dass die Wertentwicklung der Altersvorsorgeverträge „teilweise ernüchternd war, gelegentlich sogar unter der langjährigen Inflationsrate lag und die Alterszusatzrente mehr als bescheiden ausfiel“.  Nobbe konstatiert, dass die lebenslange Rente der Vorsorgesparer aus der Rentenversicherung, die für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr abzuschließen ist, eine ganz erheblich höhere Einmalprämie erfordert, als dies bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages vorhersehbar war.

Ursächlich für diese Fehlentwicklungen ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Nobbe: „Den Anbietern von fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen kann hier keinerlei Vorwurf gemacht werden.“

Der Fehler liegt im System
Nicht so eindeutig sei dies jedoch, was die „teilweise suboptimale Wertentwicklung des Altersvorsorgevermögens in der Ansparphase“ angehe. Diese sei von der Anlage des Vermögens abhängig. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften nehmen die Anlage in Aktien- und Rentenfonds sowie Umschichtungen auf der Grundlage finanzmathematischer Modelle vor. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Garantie übernommen haben, dass alle Sparbeiträge und staatlichen Zulagen der Vorsorgesparer zu Beginn der Auszahlphase für ihre zusätzliche Altersrente uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Nobbe urteilt: „Ob diese Modelle den berechtigten Interessen der Vorsorgesparer, Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds wahrzunehmen, in allen Situationen immer gerecht werden, ist angesichts der nicht wenigen mir vorliegenden Fällen schwacher Wertentwicklung des verwalteten Vermögens nicht zweifelsfrei.“ Nobbe bedauert, dass er ein Sachverständigengutachten im Rahmen des Ombudsverfahrens nicht einholen kann und nichts für die enttäuschten Anleger tun kann. Er könne sich nur darauf beschränken, seine Zweifel zum Ausdruck zu bringen und die Kapitalanlagegesellschaften darauf hinzuweisen, „dass Anlass besteht, die verwendeten finanzmathematischen Modelle einer sorgfältigen kritischen Prüfung zu unterziehen“. (hp / www.bocquel-news.de)

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