logo
logo

Produkte und Profile

Infinma Institut zertifiziert jetzt 21 BU-Tarife

2. Mai 2022 - Wie ist es hierzulande um die Markstandards im Bereich der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) bestellt? Dieser Frage hat sich die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in einer aktuellen Studie gewidmet. Dabei haben die infinma-Experten 43 Tarife von 16 Anbietern analysiert. Unterm Strich erhielten 21 Tarife ein Zertifikat von infinma.

Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (www.infinma.com) ihr erfolgreiches und branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2022“ wurden 43 Tarife von 16 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.

An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 21 Tarife von 9 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Die Zahl der zertifizierten Tarife hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenso verringert, wie die Zahl der Anbieter.

„Die Zahl der Anbieter ist gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Alleine dadurch haben sich einige Veränderungen in den Marktstandards ergeben. Jedoch gab es auch unabhängig davon eine Verbesserung der Bedingungen im Falle der anlassunabhängigen Nachversicherungsoption, die nun zum Standard geworden ist.“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

„Da die Grundfähigkeitsversicherung immer beliebter und verbreiteter wird, erhöht sich auch aus dieser Richtung der (Qualitäts-) Druck auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung“, ergänzte sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann.

Aufgrund der beschriebenen Veränderungen haben sich die Analysten von infinma dazu entschieden, zwei Kriterien in den Marktstandards auszutauschen: Die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Leistungszeitpunkt sind entfallen. Dafür wurde die Verlängerungsoption neu aufgenommen. Ebenfalls neu in den Marktstandardkriterien ist die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU. „Auf der einen Seite ist es verständlich, wenn Versicherer sich bei der Definition des Leistungsfalls nur ungern an gesetzliche Regelungen anlehnen, die sie selber nicht beeinflussen können. Auf der anderen Seite ist es für Vermittler und Kunden unverständlich, wenn die ohnehin sehr hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht für einen positiven Leistungsentscheid des privaten Versicherers ausreichen sollen“, sieht Schulz hier noch Verbesserungspotential bei zahlreichen Anbietern.

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.