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In dritter Tarifrunde einig mit passablen Erfolgen

4. April 2022 - In der dritten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten der Versicherungsbranche einschließlich der Auszubildenden kamen die Verhandlungspartner, ver.di, DBV und der AGV Vers, zu einem annehmbaren Ergebnis. Bereits im Mai 2022 erhalten nun die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro.

Der Einigung in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die rund 172.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft waren massive Streiks in zahlreichen Versicherungsunternehmen vorausgegangen – sogar vom Homeoffice aus. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 26 Monate (vom 1. Februar 2022 bis zum 31. März2024). In den ersten sieben Monaten – von Februar bis einschließlich August 2022 – gilt der Tarifvertrag vom 30. November 2019 unverändert fort.

Am 1. und 2. April 2022 trafen sich in Düsseldorf die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes (www.agv-vers.de) wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, sowie die Gewerkschaften ver.di (www.verdi.de) und DBV (www.dbv-gewerkschaft.info) zur dritten Verhandlungsrunde. Dr. Andreas Eurich leitete die Gespräche.

Ein erstes Ergebnis: Bereits im Mai 2022 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro, im Mai 2023 eine weitere in Höhe von 500 Euro. Die Tarifgehälter werden ab dem 1. September 2022 um 3 Prozent erhöht. Eine weitere Stufe erfolgt zum 1. September 2023 in Höhe von 2 Prozent. Und: Erstmalig erhalten Teilzeitkräfte einen tariflichen Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen bei der Ableistung von Überstunden.

Außerdem erhalten die Azubis mit der Mai-Vergütung 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 300 Euro und mit der Mai-Vergütung 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 250 Euro. Wie der AGV mitteilt, sei die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes zu einer solchen Anhebung bereit gewesen, um die Attraktivität der Branche als Anbieterin hochwertiger Ausbildung zu unterstreichen.

Kurzfristig wollen sich die Tarifvertragsparteien auf ein Recht auf Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitkräften verständigen. Die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. September 2022 und 2023 um jeweils 50 Euro erhöht. Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro und 250 Euro - sowie einen Übernahmeanspruch nach erfolgreich absolvierter Ausbildung.

Azubi-Vergütungen werden spürbar erhöht
Die Vergütungen für Auszubildende in der Versicherungsbranche werden spürbar angehoben: Im ersten Ausbildungsjahr von aktuell 1.070 Euro um 50 Euro (4,7 Prozent) auf 1.120 ab 1. September 2022 und um weitere 50 Euro (4,5 Prozent) auf 1.170 Euro ab 1. September 2023. Im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell 1.145 um 50 Euro (4,4 Prozent) auf 1.195 Euro ab 1. September 2022 und um weitere 50 Euro (4,2 Prozent) auf 1.245 Euro ab 1. September 2023. Und im dritten Ausbildungsjahr von aktuell 1.230 um 50 (4,1 Prozent) auf 1.280 Euro ab 1. September 2022 und um weitere 50 Euro (3,9 Prozent) auf 1.330 Euro ab 1. September 2023.

Auch höhere Schichtzulagen
Die Schichtzulage wird nach den neuen tariflichen Bedingungen beim Zweischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 200 Euro auf 206 Euro und ab 1. September 2023 von 206 Euro auf 210 Euro sowie beim Dreischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 380 Euro auf 391 Euro und ab 1. September 2023 auf 399 Euro erhöht.

Mit der Bekanntgabe des Tarifabschlusses hat der AGV nochmals darauf hingewiesen, dass die tariflichen Personalkosten für die Innendienst-Angestellten aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 30. November 2019 im Jahr 2022 bereits um 0,82 Prozent angestiegen sind, weil die letzte lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss von 2019 erst am 1. Juni 2021 erfolgt war.

Durch die Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro im Mai 2022 und die lineare Erhöhung ab 1. September 2022 steigt die Belastung nun in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2,90 Prozent. Im Jahr 2023 steigen die tariflichen Personalkosten um 2,52 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Die Vorbelastung für das Jahr 2024 beträgt 0,41 Prozent. Wie sich diese Belastung erhöhen wird, hängt dann vom folgenden Tarifvertrag ab. In diesen Zahlen sind die Personalzusatzkosten (zum Beispiel die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die betrieblichen Sonderzahlungen) definitionsgemäß nicht enthalten. Der langfristige Tarifsockel – bezogen auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum – steigt durch diesen Abschluss um 2,31 Prozent. Hier wirken sich den Angaben zufolge die beiden hohen Einmalzahlungen mindernd aus.

Die Tarifverhandlungen für die Versicherungsangestellten waren belastet von der aktuellen Entwicklung der Verbraucherpreise. Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di wollte diese Belastung durch die Arbeitgeber abgemildert haben. „Wir hätten uns ein Ergebnis gewünscht, das die Einkommen der Beschäftigten in der wirtschaftlichen Krise noch stärker gesichert hätte. Die Geschäftsergebnisse hätten das zugelassen“, sagte Martina Grundler, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Versicherungen. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Teilzeitkräfte sei jedoch ein großer tarifpolitischer Erfolg. - Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.März 2024. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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