logo
logo

Namen und Nachrichten

In der letzter Minute: IDD-Termin verschoben

15. Februar 2018 - Auf den letzten Drücker beschloss das Europäische Parlament jetzt, die Umsetzungsfrist der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD) vom 23. Februar auf den 1. Juli 2018 zu verschieben. Laut AfW ist die Branche hierzulande IDD-ready. Für den richtigen Durchblick erarbeitete HonorarKonzept ein IDD-Handbuch.

Bereits mehrfach öffentlich diskutiert, steht nun fest: Das Datum für die Umsetzungsfrist der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) wird auf europäischer Ebene verschoben – und zwar bis zum 1. Juli 2018. Wie die EU-Botschafter dazu mitteilen, hat die Anwendung dann bis spätestens 1. Oktober 2018 zu erfolgen. Da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, werde die Verschiebung dann rückwirkend ab dem 23. Februar gelten, heißt es.

Was bedeutet das für die Vermittler in Deutschland? Hierzulande gibt es dazu erste Kommentare. So sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW (www.afw-verband.de): „Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23. Februar 2018 in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird. Die Branche ist weitestgehend IDD-ready, auch wenn die noch ausstehende Versicherungsvermittlungs-Verordnung noch nicht vorliegt. Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID2 - nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist."

Unabhängig vom Datum der Umsetzung, sollten die Änderungen, die damit einhergehen, nicht aus den Augen verloren werden. Das hat die HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de) zum Anlass genommen, um die verschärften Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten in einem IDD-Handbuch zusammenfassen.

Durchblick bei den Neuerungen behalten
Partner von HonorarKonzept erhalten das IDD Handbuch damit sie im Wirrwarr der Richtlinien und Umsetzungstermine nicht den Durchblick verlieren. „Das IDD-Handbuch bietet Versicherungsvermittlern einen großen Mehrwert“, sagt Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. „Sie erhalten einen Überblick über die wesentlichen IDD-Anforderungen und konkrete, praxisnahe Lösungen für ihren Berufsalltag.“ Berater bekommen damit alle wesentlichen IDD-Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in einem Nachschlagewerk.

Damit entfallen aufwendige Recherchen für Berater und Unsicherheiten können ebenso abgebaut werden. Wie es in einer Mitteilung der HonorarKonzept heißt, orientiert sich das Handbuch am aktuellen Stand der Gesetzesgrundlagen hierzulande. Da noch liegen nicht alle Verordnungen vorliege, soll das Handbuch laufend aktualisiert werden und bleibt somit immer auf dem neuesten Stand.

Unter https://www.honorarkonzept.de/index.php/idd.html, im Themenportal von HonorarKonzept findet man weitere Informationen rund um die Vermittlerrichtlinie IDD. (-ver / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.