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Im Selbständigen BU-Tarif wird rückwirkend gezahlt

6. Februar 2017 - Die uniVersa hat ihre selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (SBU) verbessert. Mitversichert sind jetzt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit – so sind die Betroffenen besser abgesichert. Zudem wurde die Nachversicherungsgarantie ausgebaut, damit der Vertrag problemlos angepasst werden kann.

Die neue selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung der uniVersa (www.universa.de) leistet jetzt bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit (AU). Wer seit vier Monaten krankgeschrieben ist und eine Bescheinigung vom Facharzt vorlegt, dass er oder sie voraussichtlich weitere zwei Monate arbeitsunfähig ist, erhält die volle versicherte Berufsunfähigkeits-Rente. Die AU-Leistung wird rückwirkend zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 24 Monate gewährt. Zudem brauchen in der Zeit keine Beiträge bezahlt werden. Sollte sich während der AU-Dauer abzeichnen, dass Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt, kann jederzeit ein Antrag auf BU-Rente gestellt werden.

Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
Verbessert wurde auch die lebensbegleitende Nachversicherungsgarantie. Über sie kann die getroffene BU-Absicherung bei steigendem Einkommen oder Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimkauf, immer wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Zusätzlich ist die Aufstockung jetzt ohne besonderen Anlass fünf, zehn und fünfzehn Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn möglich (siehe uniVersa-Grafik - zum Vergrößern bitte anklicken).

Verbesserte Leistungen für Studenten und bei Pflege
Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung gilt jetzt auch für Studenten und damit einheitlich für alle Versicherten. Zudem erfolgt bei Studenten neuerdings eine differenzierte Berufsgruppeneinstufung. Laut uniVersa ist dies vorteilhaft - beispielsweise bei den Studienrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Informatik oder Maschinenbau. Die Infektionsklausel wurde auf alle Berufe ausgedehnt und gilt damit ebenfalls für Schüler und Studenten.

Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Hier reichen jetzt zwei statt bisher drei ADL-Punkte (Activities of Daily Living) aus. Die Verbesserung gilt auch – wie die uniVersa mitteilt - beim Zusatzbaustein SBU Pflege-Plus. Darüber kann eine zusätzliche Pflegerente mitversichert werden, die lebenslang gezahlt wird, wenn während der Vertragslaufzeit Pflegebedürftigkeit eintritt.

Zielgruppenkonzepte mit Mehrwert
Die neue SBU bietet zudem für verschiedene Zielgruppen Lösungen und spartenübergreifende Deckungskonzepte. So können Beamte und Polizisten bereits gegen Dienst- und Polizeidienstunfähigkeit abgesichert werden. Für privat Krankenversicherte wird über das Einkommenssicherungskonzept unisafe HQ ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeits-Rente angeboten. Bei Kindern kann über das ganzheitliche Vorsorgekonzept „Tip-Top Tabaluga“ (siehe Bericht in den bocquel-news: Kindervorsorgekonzept mit den drei „TTT“ ausgebaut) bereits eine Option für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. (ml / www.bocquel-news.de)

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