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Konzepte und Kriterien

Home-Office: Arbeitsrecht und digitale Risiken

18. März 2020 - Home-Office ist für viele Arbeitnehmer die einzige Lösung um während der Corona-Krise weiter zu arbeiten. Welche digitalen Risiken dabei auftreten, wie man sich davor schützen kann und welche Arbeitsrechtlichen Bedingungen bei der Arbeit von Zuhause gelten, haben jetzt Experten der BavariaDirekt auf den Punkt gebracht.

Das Coronavirus hat die Welt fest im Griff. Die Zahl der Infizierten steigt und um der Lage Herr zu werden ganze Länder lahmgelegt. Auch in Deutschland werden immer strengere Maßnahmen ergriffen um der Ansteckungsrate entgegenzuwirken. Immer mehr Geschäfte werden geschlossen und Arbeitgeber schicken die Belegschaft ins Home-Office.

Doch wie sieht die Rechtslage beim mobilen Arbeiten von Zuhause aus? Neben Tipps, wie Arbeiten im Homeoffice effektiv gestaltet werden kann, sollten Sie nämlich grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen, nicht nur im gesundheitlichen Bereich, beherzigen.

Auch bezüglich Cyberkriminalität ist erhöhte Vorsicht geboten: Cyberkriminelle nutzen die Angst vor dem Coronavirus aus und verschicken Phishing-Mails, welche die Empfänger leider allzu gerne öffnen. Gegen die Folgen von solchen Attacken, kann man sich mit Cyber-Policen absichern. Mit dem Angebot der BavariaDirekt Finanzgruppe (www.bavariadirekt.de) kann man rund um die Uhr eine Notfallhotline erreichen.

Was ist dran an einer erhöhten Cyberkriminalität in Corona-Zeiten?
So wie auch am Arbeitsplatz im Unternehmen bestehen im Homeoffice hohe Anforderungen an Datensicherheit und IT-Infrastruktur. Zu einer hohen Datensicherheit führen zum Beispiel VPN-Verbindungen.

Als Arbeitnehmer muss man sicherstellen, dass nur man im eigenen Zuhause den einzigen Zugang zum Arbeitslaptop und Mobiltelefon hat. Vertrauliche Daten am Homeoffice-Arbeitsplatz gehören nicht in die Hände von Familienangehörigen oder Dritten.

Viel schlimmer ist es, wenn sensible Unternehmensinformationen an Cyberkriminelle gelangen. Was das mit dem Coronavirus zu tun hat?

Hackerangriffe und Pishing-Mail häufen sich in Zeiten des Virus, weil die Angst vor Corona schnelle ausgenutzt werden kann

Das Ziel der Cyberkriminellen ist es, Malware auf dem Rechner zu installieren oder Daten auszulesen. Dafür verschicken Sie Mails mit infizierten Anhängen oder bösartigen Downloads.

Das Potenzial für schnelle Klicks ist bei einer E-Mail mit dem Betreff Corona deutlich höher, insbesondere, wenn eine bekannte Institution der vermeintliche Absender ist. So wurden beispielsweise im Namen der Weltgesundheitsorganisation WHO Phishing-Mails mit dem Betreff „Corona-Sicherheitsmaßnahmen“ verschickt. Diese führte den Empfänger letztendlich auf eine gefälschte Seite, um Nutzerdaten und Zugangscodes für Online-Konten auszuspähen.

Neben den Risiken des Home-Office gibt es natürlich auch noch das Arbeitsrecht zu beachten. So haben die Experten der Bavaria die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer zusammengetragen.

Hat man gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Homeoffice zu gewähren. Wenn Sie also Angst vor einer Ansteckung haben und lieber von Zuhause aus arbeiten möchten, müssen Sie dies immer mit Ihrem Vorgesetzten klären. Einfach nicht zur Arbeit kommen geht nicht – Absprachen sind das A und O!

Hat man den Verdacht, selbst am Coronavirus infiziert zu sein? Dann klärt zunächst telefonisch die weiteren Schritte mit Ihrem Hausarzt ab und informiert umgehend den Arbeitgeber! Wenn eine akute Ansteckungsgefahr besteht, bleibt man Zuhause.

In welchen Fällen bekommt man weiterhin Gehalt?
Wenn der Arbeitgeber als Vorsichtsmaßnahme den Betrieb vorübergehend schließt und keine behördliche Anordnung dafür vorliegt, muss weiterhin der Arbeitslohn gezahlt werden.

Anders sieht es aber aus, wenn man mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln zur Arbeit kommt und diese den Betrieb einstellen. Als Arbeitnehmer trägt man das „Wegerisiko“ und man ist dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn man aufgrund des Personennahverkehrs also zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, muss man mit Sanktionen oder Lohnkürzung rechnen.

Ebenso trägt der Arbeitnehmer das Risiko, wenn die Kita oder Schule des Kindes aufgrund vom Coronavirus geschlossen hat. Ist eine anderweitige Betreuung durch Familie oder Freunde nicht möglich, muss man sich in Absprache mit Vorgesetzten bezahlten Urlaub dafür nehmen oder Überstunden abbauen.

Welche Regelungen sind im Homeoffice zu beachten?
So wie vor Ort an der Arbeitsstätte, gilt auch im Homeoffice das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Regelungen, die im Arbeitsvertrag bezüglich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen gelten, müssen also auch beim mobilen Arbeiten eingehalten werden, unabhängig vom Arbeitsort.

Was die Zeiterfassung im Homeoffice betrifft, gibt es von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

Während der Arbeit von Zuhause aus passiert etwas? Ein Arbeitsunfall gilt in dem Fall nur, wenn man „betriebsdienende Tätigkeiten“ ausführt. Ein Beispiel: Schreibt man eine dienstliche E-Mail vom Arbeitslaptop von Zuhause aus und erhält einen Stromschlag durch einen technischen Defekt, ist dies ein Arbeitsunfall.

Stolpert man auf dem Weg zu Ihrer Küche, um sich einen Kaffee zu holen, wird das nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Warum? Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich nicht das Risiko für die Wohnungseinrichtung und haftet deshalb nicht in einem solchen Fall. (-ver / www.bocquel-news.de)

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