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Haftpflicht für Hunde fast überall obligatorisch

1. September 2014 - In den meisten Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Besitzer vierbeiniger Wauwaus Pflicht. Experten der Ergo Versicherung, Düsseldorf, machen deutlich, was da versichert ist und worauf es hauptsächlich ankommt.

HUNDEHALTER
adpic Bildagentur
„Egal welches Land und welcher Hund: Eine Hundehalter-Haftpflicht ist immer zu empfehlen", sagt Rolf Mertens, Experte für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäude-Versicherungen der Ergo Versicherung (www.ergo.de). Der studierte Mathematiker macht darauf aufmerksam, dass die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in den letzten Jahren in einigen Bundesländern - so auch in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - als Pflichtversicherung für alle Hunde eingeführt wurde. Außerdem gibt es in fast allen Bundesländern eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde.

Die Definition für gefährliche Hunde sei in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, macht Mertens deutlich. Wie sinnvoll eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung jedoch für alle Hunde ist, erklärt der Versicherungsexperte an einem Beispiel: Reißt sich ein Hund von der Leine los und verursacht einen Unfall, sind Schadensersatz und unter Umständen Schmerzensgeld und Behandlungskosten fällig. Haftbar ist stets der Hundehalter. Egal, ob andere Beteiligte eine Mitschuld tragen oder nicht.

Durch eine Hundehalter-Haftpflicht kann man sich vor den finanziellen Folgen schützen. Der Hundehalter muss sogar zahlen, wenn ihn kein Verschulden trifft, wenn er zum Beispiel gar nicht in der Nähe war. Denn bei der privaten Tierhaltung gilt die so genannte „Gefährdungshaftung". Übrigens: Anders als Katzen, Vögel oder Hamster sind Hunde nicht über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert.

Wo die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt und wann man den Versicherungsschutz gefährdet, bringt der Ergo-Experte auf den Punkt:

  • Der Vertragsschutz gilt im Inland. Vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr sind bei vielen Versicherern mit eingeschlossen.
  • Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn beim Ausführen des Vierbeiners entsprechender Leinen- oder gar Maulkorbzwang vorgeschrieben ist, aber gegen diese Verordnung verstoßen wurde. „Dann kann der Versicherer vom Versicherungsschutz zurücktreten", sagt Mertens.
  • Auch bei falscher Angabe der Hunde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Hunde ist die finanzielle Deckung durch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Gefahr.

Die meisten Versicherer schließen den Versicherungsschutz für sogenannte Kampfhunde generell aus. Hunderassen, welche nicht mitversichert werden können, werden bei den jeweiligen Anbietern in der Ergebnisaufstellung dezidiert aufgeführt.

Als Pluspunkte der Haftpflichtversicherung für Hundehalter nennt man bei der Ergo beispielsweise:

  • hohe Deckungssummen bis zu 10 Millionen Euro;
  • möglicher Zusatzbaustein „Haus & Gassi" in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung - etwa beim finanziellen Schadensersatz durch einen ungewollten oder gewollten Deckakt der Vierbeiner sind mitversichert;
  • Hundewelpen und Fohlen sind bis zwölf Monate mitversichert;
  • mitversichert ist die Teilnahme an Turnieren und Rennen.

Rolf Mertens„Außerdem", so ergänzt Rolf Mertens (Foto: Ergo): „Wer mehr hat, zahlt bei uns weniger! Als Halter von zwei Hunden können Sie sich über einen Beitragsnachlass von 25 Prozent freuen." Und bei vereinbarten 150 Euro Selbstbehalt für Sachschäden reduziert sich der Beitrag. Außerdem wird Kunden, die über 60 Jahre alt sind, der komplette Schutz zum vergünstigten Preis gewährt.

Die Haftpflichtversicherung für Hundehalter ("Hundehaftpflicht) der Ergo prüft im Schadensfall die Haftpflichtfrage, zahlt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab.

Zusatzbaustein "Haus & Gassi"
Mit der Zusatzdeckung „Haus & Gassi" sichern sich Hundehalter und ihr Vierbeiner noch gezielter ab. Den Angaben zufolge sind Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen mitversichert. Und wenn der Hund zum Beispiel nach einer Auseinandersetzung mit einem fremden Hund zum Tierarzt muss und der fremde Tierhalter unbekannt ist oder nicht zahlen kann, ersetzt die Ergo ihrem Versicherungskunden Tierarztkosten bis zu insgesamt 1.500 Euro. (-el / www.bocquel-news.de)

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