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Konzepte und Kriterien

Gesetzlicher Schutz vor Folgen des Klimawandels

1. April 2019 - Die UN hat einen neuen Klimabericht veröffentlicht, der Besorgnis erregende Daten enthält. Unterdessen demonstrieren seit Monaten Schüler der Bewegung „Friday for Future“ für eine nachhaltige Klimapolitik. Auch die Versicherungswirtschaft nimmt erneut Stellung und veröffentlicht dazu ihre Position.

Alle sind gefordert – auch die Assekuranz. Abgesehen von den düsteren Szenarien für das Weiterleben auf diesem Planeten ist speziell die Versicherungswirtschaft von den Folgen extremer Wetterereignisse und klimatischen Veränderungen betroffen. Stürme, Hagel und Starkregen haben im vergangenen Jahr in Deutschland 2,7 Milliarden Euro an versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben verursacht.

Jetzt hat auch die Weltwetterorganisation der UN aktuelle Zahlen vorgelegt: 62 Millionen Menschen waren demnach weltweit im Jahr 2018 von Extremwetter betroffen, 2 Millionen mussten fliehen. Und der Meeresspiegel stieg noch stärker als in den Jahren zuvor. Kein Wunder, dass unterdessen überall auf der Welt Schüler- und Studenten der Bewegung „Friday for Future“ für nachhaltige Klimapolitik demonstrieren.

Auch wenn niemand behaupten kann, dass die Unwetter-Ereignisse der letzten Jahre in Deutschland und überall eine direkte Folge des Klimawandels waren – sie vermitteln einen Eindruck von den Szenarien, die bei einem weiteren Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu erwarten wären.

Wie der GDV Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) mitteilt, setzen sich die deutschen Versicherer in der Klimafrage für Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ein und veröffentlichen dazu ein Positionspapier:

1. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel müssen Hand in Hand gehen

Wie wenig die Gesellschaft im Alltag auf die Risiken extremer Wetterlagen vorbereitet ist, hat der Sommer 2016 gezeigt. Katastrophen wie in Braunsbach oder Simbach am Inn können jeden einzelnen treffen. Aus dieser Erkenntnis heraus gilt es für jeden ganz konkret Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, sich zu schützen und vorzubeugen – auch über den passenden Versicherungsschutz hinaus. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel müssen Hand in Hand gehen. So gibt es etwa bei der Senkung des Energieverbrauchs noch großes Potenzial. Gleichzeitig müssen Gebäude und Infrastruktur vor Extremwetterereignissen besser geschützt werden. Nur der geringste Teil des Gebäudebestandes ist auf Extremwetterlagen wie Hagel, Starkregen und Hangrutsche hinreichend vorbereitet.

2. Risikobewusstsein entsteht durch Aufklärung

Die Versicherungswirtschaft zeigt mit der Machbarkeitsstudie „Kompass Naturgefahren“ wie dieser Gedanke in die Praxis umgesetzt werden kann (siehe bocquel-news 22. Juni 2017 Klick aufs Online-Portal zeigt, wo Starkregen droht). Standortgenau kann sich die Öffentlichkeit in einigen Bundesländern bereits über mögliche Gefährdungen durch Hochwasser, Starkregen, Blitz- und Überspannung sowie Sturm und Hagel informieren. Die Politik ist am Zug: Wie in anderen Ländern auch, muss der Staat die vorhandenen Informationen zu Naturgefahren zusammenfassen und der Öffentlichkeit in einem zentralen Online-System zugänglich machen. Den Voten der Umweltminister von Bund und Ländern sowie der Ministerpräsidenten müssen Taten folgen: Es ist Zeit für eine bundesweit einheitliches, zentrales und leicht verständliches Informationsportal über Naturgefahren.

3. Schutz vor den Folgen des Klimawandels besser gesetzlich verankern

Neben dem Klimaschutz sollte auch der Schutz vor den Folgen des Klimawandels, wie etwa Starkregen oder Hagelschlag im Bauplanungs- und im Bauordnungsrecht gesetzlich berücksichtigt werden. Dieses Schutzziel sollte übergeordnet gelten: Denn bisher ist der Schutz etwa vor Hochwasser lediglich im Wasserhaushaltsgesetz, nicht aber im Bauordnungsrecht vorgesehen.

4. Bestehende Bebauungspläne auf Gefährdungen überprüfen

Der überwiegende Teil der Bebauungspläne wurde zu einer Zeit beschlossen, als viele der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. Die Städte und Gemeinden sollten bestehende Bebauungspläne in hochwassergefährdeten Bereichen von Flüssen und Bächen sowie Raum- und Flächennutzungsplanungen erneut überprüfen. Wo noch keine Bebauungspläne bestehen, müssen bei der Planung die Belange des Überschwemmungsschutzes infolge von Starkregen und Hochwasser unbedingt berücksichtigt werden. Das abgestimmte Zusammenwirken von Flächen- und Objektschutz sollte dabei im Vordergrund stehen, um einen wirksamen Schutzgrad zu erreichen. Beispiel Starkregen: Es ist unverständlich, dass (hoch)wassersicheres Bauen 15 Jahre nach dem verheerenden Elbe-Hochwasser (2002) noch immer kein Bestandteil der Bauvorschriften ist.

5. Hochwasserschutzprogramm naturnah und langfristig umsetzen

Das nationale Hochwasserschutzprogramm bündelt nach den Erfahrungen der Flut des Jahres 2013 alle wichtigen Maßnahmen. Dabei sollte der Schwerpunkt auf nachhaltige Schritte wie Renaturierung und Deichrückverlegungen gelegt werden. Dafür ist eine konsequente Umsetzung und sachgerechte Finanzierung aller Maßnahmen über lange Zeit unerlässlich. Die Ertüchtigung oder Erhöhung von Deichen hingegen sollte nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Denn sie schafft lediglich eine temporäre und damit trügerische Sicherheit.

6. Erkenntnisse aus Hochwasserschutz in der Bauleitplanung und Normen anpassen

Mit der Bauleitplanung steuern die Kommunen die Entwicklung der Städte und Gemeinden. Kommunale und regionale Planungsträger sollten im Städtebau und in der Bauleitplanung die Erkenntnisse und Erfahrungen aus Hochwasser- und Starkregenereignissen in den Planungsprozess einbeziehen und dabei Architekten, Ingenieure, Projektentwickler und Versicherer im Interesse einer vorausschauenden Schadenvermeidung beteiligen. Nur durch eine Gesamtschau auf die Risiken lassen sich diese begrenzen. Die gesetzlichen Vorgaben für die Siedlungsentwicklung im Baugesetzbuch und Wasserhaushaltsgesetz sollten so gestaltet werden, dass ein Schadenrisiko durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau der Kanalisation oder urbane Sturzfluten vermindert wird. Das gelingt, wenn der Wasserabfluss nicht gestört und die Flutrückhaltung verbessert wird. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete müssen in ihrer Funktionalität als Rückhalteflächen tatsächlich auch erhalten bleiben. Neue Baugebiete sollten in diesen Gebieten grundsätzlich nicht zulässig sein.

7. Renditestarke Kapitalanlage muss kein Widerspruch zur Nachhaltigkeit sein

Der GDV hat Empfehlungen für die Branche herausgegeben, wie Nachhaltigkeitsaspekte bei der Kapitalanlage berücksichtigt werden können. Natürlich wollen und müssen Versicherer für Ihre Kunden eine gute Rendite erwirtschaften. Die sichere und rentable Erfüllung der Leistungsversprechen steht an erster Stelle. Eine an der Nachhaltigkeit ausgerichtete Anlagestrategie muss diesem Ziel grundsätzlich nicht im Weg stehen.

Ökologische Aspekte können sinnvoll in Investitionsentscheidungen einfließen – immerhin legen deutsche Versicherer im Schnitt täglich 1,3 Milliarden Euro neu an. Allerdings müssen sich diese Überlegungen immer den übergeordneten gesetzlichen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den Regeln nach Solvency II unterordnen.

Eine freiwillige Verbreitung nachhaltiger Investitionsstandards ist wünschenswert. Um unterschiedlichen Wertevorstellungen und der großen Dynamik in der internationalen Diskussion bei diesem Thema gerecht zu werden, sollte es keine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung solcher Standards geben. Detail zur „Sustainable Finance“ hat der GDV online veröffentlicht. (www.bocquel-news.de)

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