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Geschäftspraktiken der Rating-Häuser am Pranger

21. August 2020 - Drei große US-Rating-Agenturen stehen am Pranger. Der GDV ist wegen der Geschäftspraktiken und die marktbeherrschende Stellung von Fitch Ratings, Moody's und Standard & Poor's besorgt. Demnach schade das faktische Oligopol Investoren und beeinträchtigt die Effizienz der Kapitalmärkte, kritisiert der Verband.

Spätestens, wenn die großen Versicherer Kennzahlen und Bilanzen veröffentlichen, treten auch Rating-Urteile der großen Rating-Agenturen in den Fokus. (Anmerkung der Redaktion: In ihren Bilanzberichten heben die Versicherer aber meist nur positive Rating-Urteile hervor).

Jetzt kommt Bewegung in zuvor in Steingemeißelt geglaubte Praktiken der Ratung-Agenturen kommt jetzt Bewegung. Zu den Bewertungspraktiken und deren Kosten, die Rating-Häuser kontinuierlich erheben, will die ESMA (www.esma.europa.eu) von den Kunden mehr wissen.

Die ESMA - unter anderem zuständig für die Zulassung von Rating-Agenturen - hatte Ende März 2020 einen ‚Call for Evidence‘ zur Verfügbarkeit und Nutzung von Rating-Informationen und Daten veröffentlicht.

Die Konsultation richtet sich insbesondere an die Nutzer von Rating-Informationen und -daten. Mit der Befragung der Stakeholder möchte die ESMA erfassen, welche Ratingdaten-Erfordernisse zum Beispiel hinsichtlich Format, Häufigkeit, Umfang oder Verfügbarkeit vorliegen und inwiefern diese Bedürfnisse von den Informationsangeboten auf der European Rating Platform (ERP) und den öffentlichen Websites der Rating-Agenturen (CRAs) gedeckt werden. Der deutsche Versicherer-Verband hat die Konsultation begrüßt und umfassend zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Abkürzung ESMA - European Securities and Markets Authority) wurde im Januar 2011 durch die Verordnung (EU) 1095/2010 (ESMA-VO) mit Sitz in Paris errichtet.

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherer (www.gdv.de) antwortete mit einem 16-seitigen Erklärung.

So prangert der Verband der Versicherer nun die Geschäftspraktiken und die marktbeherrschende Stellung der großen US-Rating-Agenturen Fitch Ratings (https://www.fitchratings.com), Moody's (www.moodys.com) und Standard & Poor's (www.standardandpoors.com) an.

Dazu heißt es beim GDV: Das faktische Oligopol schadet Investoren und beeinträchtigt die Effizienz der Kapitalmärkte. Im Übrigen kämen Bonitätsnoten, wie ein Dreifach-„A“ als Ausdruck höchster Kreditwürdigkeit, fast immer von US-Agenturen. „Ihre Marktmacht schadet Investoren und Märkten“, heißt es.

Kritik an Rating-Oligopol'
Als eine der größten institutionellen Anlegergruppen verwenden Versicherer regelmäßig Rating-Informationen für das Kapitalanlagemanagement, das Risikomanagement, die aufsichtsrechtliche Berichterstattung sowie für Rechnungslegungszwecke. Externe Rating-Informationen sind somit für die europäischen Versicherer unverzichtbar. Die gegenwärtigen Geschäftspraktiken der drei größten in den USA ansässigen Rating-Agenturen seien beängstigend. Der GDV ist der Ansicht, dass die oligopolartige Struktur des Rating-Marktes zu unverhältnismäßigen Nachteilen für institutionelle Investoren und die Effizienz der Kapitalmärkte insgesamt führt. Der GDV nennt dazu seine Kernpositionen:

  • Aufgrund der überragenden Marktposition der drei großen US-Rating-Agenturen S&P, Moody’s und Fitch sind institutionelle Anleger de facto gezwungen, (kostenpflichtige) Lizenzvereinbarungen mit diesen Agenturen abzuschließen.
  • Infolge ihrer Marktmacht erzwingen die genannten Rating-Agenturen regelmäßig unverhältnismäßige Gebührenerhöhungen von den Nutzern der Rating-Informationen.
  • Nach der Lizenzierung für bestimmte CRA-Produkte oder -Dienstleistungen ist es nahezu unmöglich, solche Produkte zu kündigen, da die Rating-Agenturen oftmals an ihren Einnahmen festhalten und in Folge höhere Gebühren für Ratings verlangen, anstatt bei der Kündigung von Bündelvereinbarungen günstigere Konditionen anzubieten.
  • Angesichts des aktuellen Marktverhaltens der vorgenannten Agenturen ist der GDV der Überzeugung, dass die ESMA und die EU-Kommission die kommerziellen Probleme im Zusammenhang mit den Lizenzierungspraktiken der Rating-Agenturen mit Nachdruck angehen sollten.
  • Der Verband empfiehlt daher, die Dritte Ratingverordnung (CRA III) zu überarbeiten und klarzustellen, dass alle Tochtergesellschaften von Rating-Konzernen in den Geltungsbereich der CRA III-Verordnung fallen.

Schließlich sieht der GDV eine strenge und transparente Kostenregulierung von Rating-Informationsdiensten, die nicht von den Analyseeinheiten der Ratingkonzerne vermarktet werden, als notwendig an. (-el / www.bocquel-news.de)

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