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GDV nennt die wichtigsten Fakten zur Bürgerrente

27. März 2023 - Die staatlich geförderte Riester-Rente entpuppt sich als Stiefkind der privaten Altersvorsorge. Die Versicherer bringen sich mit einem neuen Konzept in die Diskussion über eine Reform: Bürgerrente heißt ihr Vorschlag, der der modernen, staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen neuen Schub geben soll.

Schon im Jahr 2002, als die Riester-Rente erstmals aufgelegt wurde, murrten vor allem die Vertriebler, denn für die Vermittlung der Riester-Rente gab’s kaum Provision. Außerdem – so haderte der Außendienst – war der Riester-Renten-Abschluss samt Antrag auf Förderung und Zulagen für viele zu komplex.

Nun –mehr als zwanzig Jahre später – soll die Bürgerrente einfacher, verständlicher und weniger bürokratisch werden. Nachträgliche Rückforderungen von Zulagen, etwa weil die Förderbedingungen nur noch zum Teil oder gar nicht mehr zutreffen, sollen ein Ende haben. Der GDV (www.gdv.de) macht den Vorschlag, dass der Staat zu jedem eingezahlten Euro 50 Cent dazugibt. Das würde bedeuten, dass bei einer Einzahlung von 1.000 Euro, der Staat 500 Euro als Förderung oben drauf legt.

Die Befürworter der Bürgerrente rechnen vor, dass damit die Förderung proportional zum Eigenanteil steigen würde – allerdings nur bis zur Fördergrenzen. Es heißt dazu, dass sie bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen könnte. 2023 beträgt diese Grenze in den alten Bundesländern 7.300 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern 7.100 Euro im Monat. Der förderfähige Eigenanteil würde sich so auf maximal 3.504 Euro pro Jahr belaufen. Und dann kämen oben drauf noch die Zuschläge. Diese Rechnung besagt, dass der Höchstbetrag zur Bürgerrente pro Monat bei 292 Euro liegen würde. Von staatlicher Seite würde das einen Zuschuss von 146 Euro bedeuten, sagten die Mathematiker.

Der GDV verspricht sich davon, dass dadurch auch Personen mit geringem und mittlerem Einkommen stärker von den Zulagen profitieren, als bisher nur von der Steuerersparnis. Die Beiträge für die Bürgerrente sollten steuerfrei bleiben, die Auszahlung der Rente würde dann aber voll besteuert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgerrente und Riester?
Die Bürgerrente passt die Zulagen an, sagen die Befürworter der Bürgerrente. Bei Riester werden die Zulagen aktuell nicht angepasst, der Eigenanteil steigt hingegen jährlich durch die steigenden Löhne. Das führt aber dazu, dass die Sparer immer mehr Geld einzahlen müssen, um vom Staat den gleichen Zuschuss zu bekommen. Die Bürgerrente will dagegen die Förderung an die Einkommens- und Inflationsentwicklung koppeln. Vor allem die Inflation macht der Altersvorsorge zu schaffen. Dadurch, dass die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente jedes Jahr steigt, könnte so auch die Förderung und der Eigenbetrag jährlich angehoben werden.

Die Bürgerrente spricht mehr Förderberechtigte an
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer sagt dazu: Die Bürgerrente soll allen Menschen offen stehen, nicht nur den Angestellten, sondern auch den Selbstständigen, die nicht verpflichtet sind in die Rentenversicherung einzuzahlen. Auch für Beamte und Arbeitslose könnte das Konzept interessant sein. Letztere haben bei der gesetzlichen Rente meist das Nachsehen, wenn sie nie gearbeitet haben. Durch das offene Modell verringert sich die Komplexität, und es können auch Personen in der Förderung bleiben, die abwechselnd angestellt und selbstständig sind.

Die Bürgerrente verursacht weniger Kosten
Was spricht außerdem für die Bürgerrente? Mit der Bürgerrente soll es nur noch ein Standardprodukt geben, weniger Dokumentation, einfachere Prozesse zwischen Anbietern und den Förderstellen des Staates und digitale Vertriebsmöglichkeiten. Das soll die Kosten senken und die geförderte private Altersvorsorge günstiger machen.

Die deutschen Lebensversicherer wollen mit ihrem Konzept einer Bürgerrente die geförderte private Altersvorsorge neu beleben. Die Bürgerrente ist einfach aufgebaut und kostengünstig, sie vereint Sicherheit mit Rendite-Chancen und ist verbunden mit einer leicht verständlichen Förderung, die auf Dauer deutlich höhere Renditen verspricht.

Wichtig – so heißt es in einer GDV-Stellungnahme: Bei der Bürgerrente handelt es sich nicht um einen fertigen Produktvorschlag. Sie ist vielmehr ein Konzept, wie die staatlich geförderte Altersvorsorge ausgestaltet sein sollte. Den Rahmen dafür bestimmt die Politik. Und der GDV erklärt die wichtigsten Neuerungen:

  • Bessere Ertragschancen: Die Bürgerrente soll höhere Erträge abwerfen, als sie heute mit Riester möglich sind. Dafür ist es aus Sicht der Versicherer nötig, den derzeit vorgeschriebenen 100-prozentigen Kapitalerhalt zu Rentenbeginn aufzuweichen – ohne jedoch völlig auf eine Absicherung zu verzichten. Den Versicherern schwebt eine Kapital-Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge vor. Dieses Niveau wäre ein guter Kompromiss, um einerseits die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen zu können und andererseits größere Verluste zu vermeiden. 
  • Mehr Flexibilität in der Rentenphase: Die Verrentung des angesparten Vermögens bleibt Kernelement der geförderten privaten Altersvorsorge. Schließlich dient das Geld der Sicherung des Lebensstandards im Alter – unabhängig von der Lebensdauer. Mit der Bürgerrente wollen die Versicherer die Auszahlung für die Menschen jedoch noch ein wenig flexibler gestalten, um auch alle jene von einer Verrentung zu überzeugen, die nicht glauben, sehr alt zu werden. Daher soll es zusätzlich zu der schon heute möglichen Teilauszahlung zu Rentenbeginn von 30 Prozent des Vermögens eine Rentengarantiezeit geben, von beispielsweise 10 Jahren. Genauso lange würden die Anbieter mindestens eine Rente auszahlen: Stirbt der Versicherte früher, ginge das verbleibende Garantie-Kapital an die Hinterbliebenen.
  • Einfachere Förderung: Die Förderung soll mit der Bürgerrente einfacher und verständlicher werden. Das Ziel: weniger Bürokratie und ein Ende der ärgerlichen, nachträglichen Rückforderung von Zulagen, weil die Förderbedingungen nicht oder nur noch zum Teil erfüllt sind. Die Idee: Zu jedem eingezahlten Euro legt der Staat 50 Cent obendrauf. Zahlt eine Kundin beispielsweise 1.000 Euro pro Jahr in den Vertrag ein, gibt es 500 Euro als Förderung dazu. So einfach.

Auf diese Weise würde die Zulage proportional zum Eigenanteil steigen – bis zu einer Fördergrenze, die bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 87.600 Euro) liegen könnte. Aktuell läge der maximale förderfähige Eigenanteil somit bei 3.504 Euro pro Jahr, dazu kämen die Zulagen. So würden auch mittlere Einkommensgruppen stärker als bisher von Zulagen profitieren als nur von der Steuerersparnis. Die staatliche Förderung würde so viel stärker von den Menschen wahrgenommen, außerdem käme ein größerer Teil davon direkt dem Vertrag zugute. Die Beiträge für die Bürgerrente blieben steuerfrei, dafür würden die Leistungen im Wege der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase voll besteuert.

  • Dynamische Förderung: Das aktuelle Fördersystem der privaten Altersvorsorge beinhaltet keine regelmäßige Anpassung der Zulagen, während der Eigenanteil aufgrund der steigenden Löhne jedes Jahr steigt. Die Folge: Sparer müssen immer mehr Geld aufwenden, um den gleichen Zuschuss vom Staat zu erhalten. Die Bürgerrente verknüpft deshalb die Förderung mit der Einkommens- und Inflationsentwicklung. Weil die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente jährlich steigt, könnte automatisch auch der Förder- und Eigenbeitrag mitwachsen – zu Gunsten höherer Leistungen im Rentenalter.
  • Mehr Förderberechtigte: Ein Produkt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Mit der Bürgerrente sollte der Kreis der Förderberechtigten nach Ansicht der Versicherer auch um die Gruppe der Selbstständigen erweitert werden, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Das reduziert die Komplexität und belässt auch jene Menschen im Fördersystem, die mal abhängig beschäftigt, mal selbstständig sind.
  • Kostengünstigere Produkte: Ein Standardprodukt, weniger Dokumentationsaufwand, schlankere Prozesse zwischen Anbietern und staatlichen Förderstellen, und auch digitale Vertriebsmöglichkeiten: All das senkt die Kosten. Mit der Bürgerrente ließe sich die private Altersvorsorge deutlich günstiger gestalten – ohne auf den Service einer persönlichen Beratung zu verzichten. Die Vermittler sorgen für ein größeres Verständnis des Produkts und mithin für dessen hohe Verbreitung.

In diesem Zusammenhang sorgt die Begrifflichkeit der Bürgerrente, denn es gibt ja auch noch das Bürgergeld. Trotz Namensänderung – etwa abgeleitet von Hartz IV – geht es „nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen“, wie Bürgergeld, ein Verein für soziales Leben, es formuliert. Anspruch auf das Bürgergeld hat in Deutschland nur, wer erwerbsfähig ist. Bürgergeld-Empfänger müssen also grundsätzlich dazu bereit sein, erwerbstätig zu werden.

In Sachen Bürgerrente ist dagegen noch längst nicht alles in trockenen Tüchern. Es besteht die Meinung, dass die Assekuranz neue Verkaufsimpulse gut brauchen kann. Die Geschäfte laufen nicht mehr so gut wie früher. Im Jahr 2022 sanken die Beitragseinnahmen im Bereich Lebensversicherung, zu dem die private Altersvorsorge gehört, um 6 Prozent auf 97,1 Milliarden Euro.

Die Organisation Finanzwende (www.finanzwende.de/), die sich als Interessenvertretung der Bürger*innen versteht, lehnt das Modell ab. „Mit der GDV-Rente liefern die Versicherer eine Lösung für sich, aber nicht für die Bürger“, sagte Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin bei Finanzwende. Das Kernproblem für Kund*innen bei den Altersvorsorgeverträgen – die viel zu hohen Kosten – werde nicht angegangen. „Stattdessen wollen sie künftig noch mehr Steuergeld in die eigenen Kassen lenken“, sagte die renommierte Journalistin Britta Langenberg.

Wann das Thema Bürgerrente nun endlich die einzelnen Instanzen der Bundesregierung durchlaufen wird, steht noch nicht fest. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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