16. November 2023
- Im aktuellen parlamentarischen Verfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz äußern die Deutschen Versicherer ihre Bedenken über vorgesehene Änderungen im Bereich der Restkreditversicherung. Besonders die Einführung einer siebentägigen Wartefrist stößt beim GDV auf harte Kritik.
Aus dem Blickwinkel des GDV (www.gdv.de) verstoße die Implementierung einer sieben Tage Frist zwischen Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags und einer Restkreditversicherung gegen geltendes EU-Recht. Ein im Auftrag des GDV erstelltes Rechtsgutachten unterstreicht die Notwendigkeit für EU-Mitgliedstaaten, Produktbündelungen, also den gemeinsamen Abschluss von Kreditverträgen mit anderen Finanzprodukten oder -dienstleistungen, zuzulassen.
„Für uns ist diese themenfremde Ausweitung des Gesetzes nicht nachvollziehbar“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Seit Juli 2022 gilt bereits ein Provisionsdeckel beim Vertrieb von Restkreditversicherungen, der Abschlussprovisionen auf höchstens 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzt.
Die Finanzaufsicht BaFin sieht die Ziele dieses Provisionsdeckels als erreicht an und sieht keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Provisionen. (-ver / www.bocquel-news.de
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