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GDV entwickelt neue Musterbedingungen für BSV

17. Dezember 2020 - Corona-bedingte Betriebsschließungen von Gaststätten und Hotels sorgen wegen des Umfangs des Versicherungsschutzes für eine Menge Zündstoff. Jetzt hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen Musterbrief entwickelt um künftig für mehr Klarheit bei den Bedingungen zu sorgen.

Die Musterbedingungen für Betriebsschließungsversicherung (BSV) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) sind unverbindlich. Inhaltlich regeln sie eindeutig und verständlich, in welchen Fällen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern versichert sind. „Mit den Klauseln schaffen wir Klarheit – auch im Interesse unserer Kunden“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Den Musterbedingungen vorausgegangen war der Vorwurf, die im Markt verwendeten Versicherungsbedingungen seien nicht eindeutig genug formuliert – etwa zur Frage, ob das Coronavirus versichert sei oder nicht. Die Auseinandersetzungen darüber zogen erhebliche öffentliche Kritik und Klagen nach sich. Die Gerichte urteilten bislang unterschiedlich.

Musterbedingungen enthalten sechs Bedingungsvarianten
Interessierte Versicherer können künftig aus sechs alternativen Bedingungsvarianten die für sich und ihre Zielgruppen passende auswählen. Sie unterscheiden sich insbesondere bei den versicherten Krankheiten, alle eint jedoch:

Der Versicherer trägt die Schäden, wenn im Betrieb zufällig eine definierte Krankheit oder ein definierter Krankheitserreger auftritt und der Betrieb per Einzelverfügung geschlossen wird, um das Ausbreiten zu verhindern. Dieses zufällige Ereignis ist kalkulier- und damit versicherbar.

Der Versicherer trägt die Schäden nicht, wenn Betriebe flächendeckend per Allgemeinverfügung geschlossen werden – etwa um Kontaktbeschränkungen durchzusetzen oder aus Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Solche politischen Entscheidungen sind bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie sind nicht kalkulierbar und daher generell ausgeschlossen. Gleiches gilt für Pandemien. 

Pandemien sind nicht versicherbar  
„Die massiven Schäden durch Corona zeigen, dass die finanziellen Folgen von Pandemien rein privatwirtschaftlich nicht versicherbar sind“, betont Asmussen. Denn das Versicherungsprinzip – die Gemeinschaft trägt die Schäden Einzelner – werde außer Kraft gesetzt, weil nahezu alle Versicherten gleichzeitig betroffen sind. Pandemien könnten daher nur gemeinsam von Privatwirtschaft und Staat getragen werden, so Asmussen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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