logo
logo

Produkte und Profile

Fünf Versicherer mit Höchstnote im BU-Rating

13. Oktober 2020 - Wie ist es hierzulande um die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) bestellt? Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Kompetenz deutscher BU-Anbieter erneut untersucht. Danach erhalten fünf Versicherer Unterm Strich eine 5 Sterne-Wertung im IVFP BU-Rating: Axa, HDI, LV 1871, Swiss Life und die Zurich.

Das Geschäftsfeld BU ist hart umkämpft und der Wettbewerb wird in erster Linie über den Preis ausgefochten. Das ist auch verständlich, denn die Parameter dieser Versicherung sind komplex und für einen Endverbraucher nur schwer zu verstehen. Doch genau diese komplexe Versicherungslage verlangt mehr als nur einen reinen Preisvergleich. Sie verlangt den Blick hinter die Kulissen.

Deswegen analysiert das IVFP (www.ivfp.de) die BU-Kompetenz der Versicherer hierzulande. Im Rating werden die Versicherer anhand von über 70 Einzelkriterien auf Herz und Nieren geprüft und bewertet.

Welche Gesellschaften bieten die beste BU-Kompetenz
Kompetenz sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Anbieter haben die Möglichkeit, ihre BU-Kompetenz in Form eines IVFP-Gütesiegels zum Ausdruck zu bringen – bei diesen Anbietern ist man auch bei einer langfristigen Bindung auf der sicheren Seite.

Die Gesamtbewertung ergibt sich aus vier Teilbereichen – dem Geschäft und der Leistungsprüfung mit einer Gewichtung von jeweils 30 Prozent sowie der Antragsprüfung und dem Service mit jeweils 20 Prozent.

Die Teilbereiche Geschäft und Leistungsprüfung
Im Teilbereich Geschäft wird bewertet, inwieweit der Versicherer genügend Erfahrung und Bestandsgröße besitzt, ob er Stabilität bei den Beiträgen bietet und wie er seine Annahmepolitik betreibt. Hier wird neben der „Brutto-/Netto-Spreizung der Beiträge“, oder Quotenabfragen wie der „Prozessquote“ oder der „Schadenquote“ auch beispielsweise das Vorgehen beim Ausschluss bestimmter Berufsgruppen abgefragt.

Die Aufgabe des Versicherers besteht in der Leistungsprüfung darin, berechtigte Ansprüche anzuerkennen und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Leistungsprüfung ist daher ein besonderer Teilbereich, der in der Praxis immer wieder für Zündstoff sorgt. Das IVFP durchleuchtet deshalb explizit, wie ein Anbieter im Leistungsfall vorgeht, den Kunden informiert und unterstützt und gegebenenfalls zu einem Neustart ins Berufsleben verhilft.

Die Teilbereiche Antragsprüfung und Service
Bei der Antragsprüfung wird der aufwändige Prozess untersucht. Es wird geprüft, ob der Versicherer seine Kunden über ihre Rechte und Pflichten ausführlich aufklärt, wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und welche Besonderheiten der Versicherer unternimmt, um sich von den Mitbewerbern zu unterscheiden.

Im Teilbereich Service werden die Anbieter daran gemessen, wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherten eingegangen wird. Zudem wird hier geprüft, wie der Versicherer seine Vermittler unterstützt, um dem Qualitätsanspruch bei den Kunden zu genügen. (-ver / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.