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Konzepte und Kriterien

Forderung: „Mehr Rente durch mehr Vorsorge“

11. Juni 2015 - Gegen die Stagnation in der Altersvorsorge, sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten, hat der Branchenverband der Assekuranz ein Konzept vorgelegt. Es zielt vor allem auf eine Verbesserung der Förderung, da ist der Gesetzgeber gefragt. Die „Nahles-Rente“ sei untauglich.

„Raus aus der Stagnation – Vorschläge der Versicherungswirtschaft zur Zukunft der Altersvorsorge“ lautet der Titel des Papiers, das der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) in Berlin vor der Presse präsentierte. Frank-Henning Florian (Foto links: H. Pfeifer), Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des GDV und Vorsitzender des Vorstandes der R+V Lebensversicherung Ag (www.ruv.de) sowie Dr. Peter Schwark (Foto rechts), Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV stellten das GDV-Projekt vor. Frank-Hennig Florian nannte die Vorschläge einen „konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge“. Das Ziel sei „mehr Rente durch mehr Vorsorge für mehr Menschen“. Sowohl Florian als auch Schwark gingen davon aus, dass bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und bei der privaten Altersvorsorge (pAV) nach Jahren des Zuwachses inzwischen eine Stagnation eingetreten ist (siehe Grafiken - zum Vergrößern bitte anklicken).

Forderungen zur Verbesserung der bAV
Insidern kommt der größte Teil der Vorschläge des GDV bekannt vor. Die Assekuranz plädiert für ein freiwilliges Opting-out bei der bAV als Weg zur Steigerung der Beteiligungs-Quote. Darüber hinaus solle eine Reduktion der Durchführungswege im Unternehmen erleichtert werden, sofern diese gewünscht ist. Zentrale GDV-Forderungen richten sich an den Gesetzgeber. So soll das Volumen der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds von derzeit 4 auf 10 Prozent erhöht werden. Außerdem soll die Absicherung von Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrisiken (EU und BU) über die bAV mit einem größeren steuerlich geförderten Dotierungsrahmen erleichtert werden.

Die Auslagerung von Versorgungszulagen aus den Unternehmen müssten vereinfacht, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der Kranken- und Rentenversicherung aufgelöst werden. Der GDV regt eine bessere Förderung für die Geringverdiener durch ein einfaches Zuschussmodell á la Riester-Rente sowie Freibeträge in der Grundsicherung an, um eine Anrechung der Leistungen zu verhindern. Zudem müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass auch für Mindestlohnbezieher die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gilt.

Ablehnung des Tarifrenten-Modells
Frank-Henning Florian kritisierte aus gegebenem Anlass das Modell der tariflichen Betriebsrente aus dem Haus der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (www.bmas.de), Andrea Nahles („Nahles-Rente“): „Ein solcher sechster Durchführungsweg würde die betriebliche Altersversorgung noch komplexer machen, bestehende Versorgungswerke beschädigen und viele kleine und mittlere Unternehmen gar nicht erst erreichen. Was wir brauchen, sind einfachere Regeln und Verfahren für die Betriebe und attraktivere Bedingungen für die Beschäftigten.“ Den Vorschlag des BMAS, den PSV Pensions-Sicherungs-Verein (www.psvag.de) für Ausfallrisiken bei der Tarif-bAV haften zu lassen, hält die Assekuranz sogar für systemwidrig. Damit würde ein Anlagemisserfolg, der angesichts der Niedrigzinsphase sowie beim Start eines völlig neuen Systems nicht von der Hand zu weisen sei, kollektiviert. Florian nannte dies „einen der größten Webfehler bei der tariflichen bAV“.

Vorschläge zur Reform der Riester-Rente
Nach Auffassung von Peter Schwark erreicht die Riester-Rente zwar die Richtigen, aber zu wenige. Für eine Belebung müsse der Gesetzgeber nachbessern. Förderfähig sollte jeder unbeschränkt Steuerpflichtige werden, nicht nur Rentenversicherungspflichtige und Beamte, sondern auch Selbständige und Freiberufler. So würden vor allem die vielen Solo-Selbständigen erreicht, die meist den Geringverdienern zuzurechnen sind. Für Geringverdiener soll es Freibeträge in der Grundsicherung im Alter für Leistungen aus der privaten, kapitalgedeckten Vorsorge geben.

Bei der Riester-Rente soll der steuerliche Höchstbetrag für die Förderung angehoben, die Grundzulage von 154 auf 200 Euro erhöht werden. Dadurch soll die „kalte Progression“ bei der Riester-Rente beseitigt werden, die dadurch entstanden ist, dass der Anteil der Förderung an den Beiträgen durch Gehaltszuwächse tendenziell gesunken ist.

Bei Neuverträgen soll auf Abschlusskosten und Provisionen auf Zulagen verzichtet werden, schlägt der GDV vor. Bei Vertragswechsel soll lediglich eine Verwaltungspauschale fällig werden und keine Abschlusskosten und keine Provisionen auf das übertragene Kapital.

Das Geld ist vorhanden
Schwark verwies darauf, dass eine stärkere Förderung für den Fiskus kein Problem sein könne, denn von den ursprünglich eingeplanten Kosten von 13 Milliarden Euro würden von den Riester-Sparern bisher nur 3 Milliarden pro Jahr in Anspruch genommen.

Sofort-Renten in Vorbereitung
Nach Angaben von Schwark arbeitet die Branche an Produkten für sofort beginnende Riester-Renten. Sie sollen vor allem Sparern mit auszahlungsfähigen Bank- und Fonds-Riester-Sparplänen eine Verrentung zu versicherungsüblichen Konditionen und vor allem versicherungstypischen Verzinsungen ermöglichen, die über den Magerzinsen der Banken liegen. (hp / www.bocquel-news.de)

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