30. September 2021 - Im Frühjahr 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlaf für einen Rechtsrahmen über selbstfahrende Autos, Geldanlage oder Regulierung von Unfallschäden vorgelegt. Jetzt wird über die Bedingungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in verschiedenen Bereichen auch in Deutschland diskutiert.
Deutschland hat jede Menge Regularien für verschiedenste Bereich. Aber wie weit darf oder muss Regulierung wirklich gehen? Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) müssen in diesem Zusammenhang auch Grundsatzfragen zum ersten Mal beantwortet werden. Nationale und europäische Verantwortliche diskutieren diese Fragen heute auf Einladung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv) unter Verbrauchersicht. Fest steht: ein guter Rechtsrahmen ist häufig ein Balanceakt, so auch hier. Unakzeptable Risiken, die mit dem Einsatz von KI verbunden sein können, müssen verhindert werden.
Auf der anderen Seite sollten wünschenswerte Innovationen nicht im Keim erstickt werden. Beides gleichzeitig zu erreichen ist nicht ganz einfach, denn wer kennt heute schon die Entwicklungen der nächsten Jahre und kann alles ganz passgenau vorhersehen? Die EU-Kommission hat im Frühjahr einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem dieser Spagat ganz gut gelingt.
Die Risiken entscheiden über die Regulierung
Demnach ist für die Frage, wie sehr eine Anwendung zukünftig reguliert werden soll, ein risikobasierter Ansatz vorgesehen. Das ist richtig so. Denn die zentrale Frage dabei ist, welches Risiko für die Menschen mit einer konkreten KI-Anwendung verbunden ist. Bei hohen Risiken gelten zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel an die Qualität der Datensätze oder Sicherheit, Robustheit und Genauigkeit der Systeme. Keine zusätzlichen Regelungen sind jedoch notwendig, wenn von einer Anwendung keine Gefahren für die Menschen ausgeht.
Bei der Frage, was ein hohes Risiko ist, gilt es, genau abzuwägen. Denn eine noch so gut gemeinte Regulierung kann verbraucherfreundliche Innovationen von Produkten oder Dienstleistungen im Keim ersticken. Das wäre ein schlechtes Zeichen für Wachstum und Arbeitsplätze. Und dazu kommt: Wenn es uns in Europa nicht gelingt, innovationsfreundliche und verbraucherfreundliche Regeln zu setzen, geben andere weiterhin den Ton an.
Unklarheiten durch eine weite KI-Definition vermeiden
Nachbesserungsbedarf besteht allerdings noch bei der Definition von KI. Sie ist entscheidend dafür, welche Anwendungen überhaupt unter eine KI-Regulierung fallen können. Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung enthalten, sind keine KI. Das gleiche gilt etwa auch für lineare Modelle oder etablierte statistische Methoden. Wird die Definition von KI nicht enger gefasst, würden innovative Anwendungen zum Nutzen der Kunden erschwert.
So können bereits heute durch den Einsatz von KI-Schadenfälle, zum Beispiel nach einem Autounfall, schneller als früher bearbeitet werden. Geschädigte erhalten zum Teil noch am Tag des Unfalls das Geld für die Reparatur auf das Konto überwiesen. Auch in der Betrugserkennung hilft der Einsatz von intelligenter Bilderkennung, die Versichertengemeinschaft vor Schäden zu bewahren. Aus unserer Sicht sollte daher für die zukünftige Regulierung gelten: So viel Regulierung wie nötig, aber so wenig wie möglich. (-ver / www.bocquel-news.de)
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