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Europa-Rente: endgültiges Gesetz im November?

17. August 2020 - Es tut sich was in Sachen PEPP: Am vergangenen Freitag hat die europäische Finanzaufsicht EIOPA den Entwurf der behördlichen „Umsetzung für die Gestaltung und Lieferung der Pan-Europäisches persönliches Rentenprodukt (PEPP)“ an die EU Kommission geleitet. Seit 2019 ist die Europa-Rente bereits beschlossene Sache.

Was lange währt, wird endlich gut? Es geht um die Pan-European Personal Pension (PEPP) – sprich Europa-Rente. Von der EUIOPA (www.eiopa.europa.eu) an ihrem Stammsitz in Frankfurt/Main kommt jetzt die Nachricht, dass sie als Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht der Europäischen Kommission eine Empfehlung zur Regulierung und technischen Durchführung des PEPP-Konzepts unterbreitet hat.

Die EU-Kommission hat jetzt bis zu drei Monaten Zeit, Änderungen vorzunehmen und mit Parlament und Rat abzustimmen. Das endgültige Gesetz wird für November 2020 erwartet; zwölf Monate danach könnte PEPP in Kraft treten.

PEPP – darüber spricht die Branche konkreter bereits seit mindestens vier Jahren – soll in den EU-Staaten als kostengünstige, grenzüberschreitende Privat-Rente eingeführt werden. Die europäische Aufsicht will hiermit das Angebot auf dem europäischen Rentenmarkt verbessern. Den Anbietern soll genügend Raum für Innovationen und Wettbewerb eingeräumt werden.

Im Gesetzentwurf werden zwei Kundeninformationsdokumente vorgeschlagen:

  • PEPP Key Information Document (PEPP KID) und das
  • PEPP Benefit Statement.

Das PEPP Key Information Document soll den Kunden vor Vertragsschluss die Möglichkeit bieten, sich mithilfe standardisierter Angaben über das Produkt zu detailliert zu informieren. Dazu vorgesehen sind unter anderem eine Risiko-Nutzen-Übersicht und ein Risikoindikator.

Über das PEPP Benefit Statement sollen Kunden die Entwicklung ihrer Sparaktivitäten mitverfolgen können. Hier sind die Kosten gedeckelt. Beim Basic PEPP werden die jährlichen Kosten auf 1 Prozent der angesparten Summe begrenzt.

Wie die EIOPA darauf hinweist, werde der Erfolg von PEPP maßgeblich von einer starken Aufsicht und der engen Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden abhängen. Demnach werden neben einer regelmäßigen Berichterstattung der Aufsichtsbehörden solide Interventionsbefugnisse erforderlich sein, damit der Markt in Sachen PEPP effizient und wirksam überwacht werden kann.

Der Informationsbedarf zu PEPP ist den Angaben zufolge auf die individuelle Rente zugeschnitten – mit der Zielsetzung, das digitale Format durch Projektionen zukünftiger Altersleistungen sichtbar zu machen. Das beinhaltet auch eine klare Darstellung der Kosten in den standardisierten und obligatorischen Vorlagen. Es wird eine Kostenobergrenze des Basis-PEPP geben. Bezüglich der Techniken zur Risikominderung werden alle Kosten und Gebühren in der Kostenobergrenze enthalten sein.

Kosten der Kapitalgarantie getrennt
Gewährleistet sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern mit unterschiedlichen Funktionen ein. Es müsse sichergestellt sein, dass Anbieter grundlegende PEPPs auf praktikable Weise anbieten können. Demnach sind Anlagestrategien mit Risikominderungstechniken verbunden.

Bisherige Kritikpunkte an der Europa-Standardrente PEPP betrafen im Verordnungsvorschlag, dass der Verbraucherschutz nicht hinreichend berücksichtigt werde. Da geht es beispielweise um ausreichenden Insolvenzschutz und Mindestvorgaben der Vertragsgestaltung. Wie es in der Entwicklung weiter geht bleibt abzuwarten. Ob die PEPP der „Renner“ wird, ist völlig offen und wird von Verbraucherschützern weiter akribisch beobachtet. (-el / www.bocquel-news.de)

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