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Erstmals Analyse zu Cyber-Tarifen auf dem Prüfstand

26. Oktober 2020 - Erstmals hat die auf die Bewertung von Versicherungen spezialisierte Rating-Agentur Assekurata Cyber-Tarife für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den Prüfstand gestellt. Aktuell wussten insbesondere Allianz, Cogitanda und Hiscox mit ihren Tarifen hierbei die Assekurata-Analysten zu überzeugen.

Bei der ersten Analyse der Assekurata (www.assekurata.de) zu Cyber-Tarifen betrachtete das Kölner Analysehaus in ihrem Marktscreening vorzugsweise Tarife von Anbietern, die laut einer Befragung der Maklergenossenschaft Vema (www.vema-eg.de) eine hohe Bedeutung im Cyber-Markt haben. Durch die pandemiebedingte Ausweitung mobiler Arbeit gewinnen jetzt Cyber-Tarife insbesondere bei den KMU zunehmend an Bedeutung. Das Angebot am Markt sei jedoch noch recht jung, heißt es bei der Assekurata. Es habe sich noch kein Marktstandard abgebildet, so dass sich die Leistungsversprechen der Versicherer noch sehr unterscheiden. Das erschwere es Kunden und Vermittlern, die Qualität eines Tarifes zu vergleichen und sachgerecht einzuschätzen.

„Aufgrund der großen Vielfalt der Bedingungen und der Intransparenz des tatsächlichen Deckungsumfangs haben wir eine spezielle Tarifanalyse für Cyber-Angebote in der Gewerbeversicherung entwickelt“, erklärt Arndt von Eicken, Managing-Analyst der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH.

„Hierbei untersuchen wir jeden Tarif systematisch anhand seiner versicherungstechnischen Leistungsmerkmale. Um einen möglichst hohen Praxisbezug zu gewährleisten, haben wir unsere Bewertungsanforderungen aus Marktanalysen zu tatsächlichen Bedrohungspotenzialen und Schadenfällen abgeleitet.“

Zehn Hauptprüfpunkte mit 60 Detailkriterien
In dem detaillierten Prüf- und Bewertungsverfahren untersucht Assekurata Cyber-Tarife anhand von über 60 Detailkriterien, die schlussendlich in den folgenden Hauptprüfpunkten münden:

  • Allgemeine Bestimmungen,
  • Gegenstand der Versicherung,
  • Schutz von Identität und Reputation,
  • Zahlungsmittelkonten und Kreditkarten,
  • Schutz von Sachen und Daten,
  • Betriebsunterbrechung,
  • Drittschäden,
  • Schadenmanagement,
  • Transparenz.

In einem ersten Wurf hat Assekurata diejenigen Cyber-Angebote dem neuen Bewertungsverfahren unterzogen, die im November 2019 im Zuge einer Befragung der Maklergenossenschaft Vema zu den meistgenannten gehörten (bocquel-news 3. März 2020 Maklers Lieblinge bei Pools und Dienstleistern). Darüber hinaus untersuchte das Kölner Analysehaus den Tarif der Allianz, der erst nach der Umfrage eingeführt worden war.

Die einzelnen Tarife samt Bewertungen finden sich in der folgenden Tabelle.

„Die Ergebnisse bestätigen das heterogene Bild“, kommentiert Arndt von Eicken. „Während wir drei Tarifen eine sehr gute Qualität attestieren können, bewegt sich der Hauptteil im guten Bereich.“

Verbesserungsbedarf offenbart sich bei den untersuchten Tarifen insbesondere hinsichtlich des Schadenmanagements. Gerade bei der Frage nach dem Regressverzicht von nicht vorsätzlich handelnden mitversicherten Personen und der Kostenanrechnung auf die Versicherungssumme bei Haftpflichtansprüchen gibt es Lücken.

Nur spärliche Information zu Fristen bei Bertriebsunterbrechung
„Darüber hinaus finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur punktuell Informationen zu Wartezeiten in der Betriebsunterbrechnung“, moniert Arndt von Eicken. „So konnten wir im Zuge der Untersuchung nur durch Rückfragen und Anforderung von Angebotsunterlagen ermitteln, wie lange es dauert, bis der Kunde in die Deckung gelangt.“ Besonders transparent zeigt sich hier jedoch das Bedingungswerk von Cogitanda, in dem viel Wert auf die Beschreibung von auslösenden Ereignissen gelegt wurde. „Darüber hinaus ergänzt ein vollumfängliches Glossar zur Definition und Festlegung von Leistungsauslösern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), was zur Rechtssicherheit beiträgt und Transparenz und Klarheit für den Kunden erzeugt“, so Arndt von Eicken.

Positiv fiel den Kölner Analysten zudem auf, dass bei Hiscox auch Versicherungsschutz für IT-Hardware besteht, die durch eine Netzwerksicherheitsverletzung beschädigt oder zerstört wird. Ersetzt werden dann die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Hardware über eine Reparatur oder Neubeschaffung. Hierunter fallen auch private IT-Geräte („Bring your own device“), was gerade in Corona-Zeiten mit der intensiven Nutzung von Heimarbeitsplätzen positiv einzuschätzen ist.

Klauseln zu Missbrauch von Kontodaten genauestens lesen
Als weiteren Aspekt fiel den Kölner Analysten auf, dass viele Tarife zwar Versicherungsschutz für die Aufwendungen für Kreditkartendaten-Monitoring sowie zur Prüfung und Benachrichtigung von Betroffenen gewähren, jedoch den Missbrauch von tatsächlichen Kontozugriffen beziehungsweise Kreditkarten explizit ausschließen. Positiv sticht hier die Allianz hervor, die nicht nur bei rechtsgrundloser Überweisung leistet, sondern auch in den Fällen, in denen Versicherte irrtümlich und ohne Rechtsgrund Geld bezahlen oder bezahlen lassen.

Sicherheit und Orientierung für Interessenten
„Im Rahmen unserer Produktbewertung von Cyber-Tarifen haben wir erstmals untersucht, ob die am Markt erhältlichen Tarife über ein nachvollziehbares Bedingungswerk mit transparenten Kriterien verfügen und worauf Unternehmer achten sollten, um die Leistung zu erhalten“, stellt Arndt von Eicken heraus. „Vermittler erhalten hierdurch Sicherheit für den Beratungsprozess, Kunden eine Orientierung für ihre Entscheidung und Anbieter die Möglichkeit, die Qualität ihrer Produkte zu dokumentieren.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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