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Erster Fördertarif für Pflegeversicherung

12. November 2012 - Ab 1. Januar 2013 tritt die „Geförderte Ergänzende Pflegeversicherung" in Kraft, nach Bundesgesundheitsminister Bahr auch „Pflege-Bahr" genannt. Viele Versicherer halten das Produkt für nicht kalkulierbar. Jetzt ist eines auf den Markt gekommen.

PflegeDer Gesetzgeber hat die Hürden hoch gelegt: Voraussetzung für die staatliche Förderung von 60 Euro im Monat ist der Abschluss einer förderfähigen Pflegetagegeldversicherung. Die Mindestabsicherung bei Pflegestufe III beträgt  600 Euro im Monat, der Mindestbeitrag 120 Euro pro Jahr. Der Versicherer muss den Tarif unabhängig von Gesundheitszustand und Geschlecht kalkulieren, es darf keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge geben, es besteht Kontrahierungszwang.  Der Tarif muss für alle Pflegestufen leisten, maximal bis zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine Dynamisierung in Höhe der Inflation muss vereinbart werden können. Es gilt eine Karrenzzeit von maximal fünf Jahren. Viele Versicherer halten aus diesen Gründen „Pflege-Bahr" für nicht kalkulierbar.

Die Krankenversicherer der Signal Iduna (www.signal-iduna.de) - d.h. die Signal Krankenversicherung und die Deutsche Ring Krankenversicherung - werden vom 1. Januar 2013 an den Fördertarif PflegeBAHR anbieten. Damit handelt es sich um das erste Produkt dieser neuen Gattung auf dem Markt.

Das leistet der PflegeBAHR
Der Tarif ist zulageberechtigt und sieht ohne Risikoprüfung ein Pflegemonatsgeld von mindestens 600 Euro bei Pflegestufe III vor. In den Pflegestufen I und II wird ein anteiliges Monatsgeld von 30 bzw. 70 Prozent der Leistungen der Pflegestufe III erbracht. Die Leitungen gelten auch für Demenzkranke. Die Leistungen werden frühestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn gezahlt. Diese Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit. Der effektive Mindestmonatsbeitrag des Kunden beträgt zehn Euro. Der zusätzlich abschließbare Upgrade-Tarif PflegeBAHRPLUS erhöht die Leistungen und enthält weitere Bausteine wie Beitragsbefreiung im Pflegefall und Assistance-Leistungen.

Neue Chancen für die private Pflegeversicherung
Die Signal-Iduna empfiehlt den Fördertarif für Personen, die bisher noch keine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben sowie für Versicherte mit nicht zulageberechtigten Pflegetarifen, die mit Hilfe der nunmehr möglichen staatlichen Förderung ihren Pflegeversicherungsschutz aufstocken möchten. Die Beantragung der staatlichen Zulagen übernimmt der Versicherer.

Bei der Signal Krankenversicherung vermag man die Argumente von Kritikern, Pflege-Bahr führe zu unzureichenden Summen und damit zu keiner risikoadäquaten Absicherung, nicht zu teilen. Im Gegenteil: Pflege-Bahr eröffne die Chance, die private Absicherung des Pflegerisikos in breiten Schichten der Bevölkerung zu kommunizieren, hieß es gegenüber Bocquel News.  

Endgültige Regelung steht noch aus
Ganz „fertig" ist der Tarif noch nicht, kann es auch gar nicht sein. Denn noch hat der Gesetzgeber die notwendige Verordnung nicht erlassen. Eine Arbeitsgruppe im Verband der Privaten Krankenversicherer (www.pkv.de) berät noch. Geklärt werden müssen unter anderem die Kosten bzw. eine Kostendeckelungen. Mit der Veröffentlichung der Verordnung wird am 4. Januar 2013 gerechnet. Bei der Signal Krankenversicherung sieht man das nicht als Hindernis. Entsprechende Präzisierungen könnten bei PflegeBAHR noch vorgenommen werden. (hp / www.bocquel-news.de)

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