12. August 2013 - Wohneigentum als Vorsorge wird immer beliebter. Doch nicht alle Interessenten können gleichzeitig den Bau eines Eigenheims und den Kauf eines Grundstücks finanzieren. Eine Alternative bietet das Erbbaurecht, bei dem das Grundstück nur gemietet wird.
Auf das Erbbaurecht als Alternative hat die Wüstenrot Bausparkasse AG (www.wuestenrot.de), eine Tochter der Wüstenrot und Württembergische AG (www.ww-ag.de), hingewiesen. Beim Erbbaurecht wird ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen, der meist 99 Jahre läuft. Auf dem Grundstück kann der Pächter dann ein Wohngebäude errichten. Das Erbbaurecht wird im Grundstücksgrundbuch sowie im Erbbaugrundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht ist unkündbar, kann vom Hauseigentümer aber zusammen mit dem Gebäude veräußert werden. Nach dem Vertragsablauf kann dieses entweder verlängert werden oder der Grundstückseigentümer kauft das Gebäude. Erbbaugrundstücke werden meisten von Kirchen und Kommunen, aber auch von Stiftungen angeboten.
Nicht nur Vorteile
Dem Vorteil, das Grundstück nicht kaufen zu müssen, stehen einige Risiken entgegen. Da ist einerseits der Erbpachtzins, der jährlich zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes beträgt. Er wird regelmäßig angepasst. Meist orientiert sich die Anpassung am Lebenshaltungskosten-Index, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. In der Praxis kommen aber auch statische Erhöhungen vor. Dabei kann es passieren, dass die Anpassung höher ausfällt als die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Was die Höhe des Erbpachtzinses angeht, so müssen Interessenten gut rechnen. Die Sache lohnt sich nur, wenn der Zins niedriger ausfällt als die Finanzierungskosten.
Problematisch ist auch der Ablauf eines Erbbaurechtes. Der Bauherr wird ihn bei 99 Jahren Laufzeit nicht selbst erleben, bestenfalls seine Enkel. Kommt es zum Ankauf des Gebäudes durch den Grundstückseigentümer, ist der aktuelle Marktwert entscheidend. Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer über den Wert des Gebäudes sind dann nicht selten.
Trotz seiner möglichen Kostenvorteile ist das Erbbaurecht immer noch wenig verbreitet. Die schon seit 1919 bestehende Rechtskonstruktion ist für die Beteiligten - Erbbaugeber, Erbbauberechtigte, Kreditgeber und Notare - kompliziert zu handhaben und in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt bzw. mit Akzeptanzproblemen beladen. (hp / www.bocquel-news.de)
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