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Endet „ewiger Widerruf“ der Lebensversicherung?

14. August 2025 - Versicherte, die ihre Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen konnten, könnten dieses Recht bald verlieren. Die Bundesregierung plant, den sogenannten „ewigen Widerruf“ abzuschaffen. Grund ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts.

„Verbrauchern soll das Recht beschnitten werden, einen Versicherungsvertrag anzufechten, wenn der nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde. Das schützt vielleicht die Versicherungsgesellschaften, aber ganz sicher nicht die Kunden von Lebensversicherungen“, kritisiert Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH (www.auxinum.de) und ehemaliger Versicherungsvorstand.

Bislang konnten Versicherte bei mangelnder Widerrufsbelehrung auch Jahre später noch aus verlustreichen Verträgen aussteigen.

Enger rät Betroffenen, jetzt zu handeln. Zwar sei das Gesetz noch nicht verabschiedet, doch erfahrungsgemäß würden Versicherer Verfahren verzögern.

Auf dem Portal Vertragshilfe24.de finden Verbraucher Informationen zu Widerruf, Anfechtung oder lukrativer Abwicklung. (-ver / www.bocquel-news.de)

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