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Elvira wütet und vertieft die fünf Versicherungs-Irrtümer

30. Mai 2016 - Verheerende Gewitterstürme wüten seit Tagen über Deutschland. Und es hört nicht auf. Es gab Tote und schwere Sachschäden. Nach den Unwettern mit Starkregen, Hagel, Sturmböen in weiten Teilen des Landes bekommt die Elementarschadenversicherung einen neuen Stellenwert im Bewusstsein der Bevölkerung.

Dunkle Wolkem über den deutschen Landen: Blitzschläge in Deutschland und Frankreich haben am Wochenende mindestens 44 Menschen verletzt, vor allem Kinder. Radiobrichten zufolge wurden gestern Abend drei Todesfälle durch Gewitterstürme in Baden-Württemberg gemeldet. In Polen starb ein Wanderer im Gebirge. Zu anderen katastrophalen Auswirkungen der Unwetter kam es auf einem Fußballplatz in Rheinland-Pfalz und auf einer Geburtstagsparty in einem Pariser Park. Fast allen Verletzten ging es heute besser. Für eine fast 40-minütige Zwangspause sorgte ein Gewitter am Abend beim Testspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in Augsburg. Auch in der kommenden Woche soll Tief ‚Elvira‘ Gewitter, Schauer und Windböen bringen.

Das große Aufräumen nach und vor den Unwettern hat längst begonnen: Starkregen und Hagelmassen haben in mehreren Bundesländern große Schäden angerichtet; über das komplette Ausmaß liegen noch keine Schätzungen vor. In Rheinland-Pfalz war nach einem Erdrutsch sogar ein Zug auf dem Weg nach Trier entgleist. Verletzt wurde hier niemand.

Vielerorts waren Straßen gesperrt, Keller voller Wasser oder Weinberge entlaubt. In einigen Straßen hatten Hagelkörner eine 30 Zentimeter dicke Schicht gebildet. Gewitter mit Unwetterpotenzial wie am Wochenende sind weiterhin möglich, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. Der Gewitter-Trend soll noch bis 10. Juni, zum Beginn der Fußball-EM, anhalten.

Per Gesetz verpflichtende Elementarschadenversicherung?
Angesichts überfluteter Straßen und vollgelaufenen Kellern wird der Ruf nach einer per Gesetz verpflichtenden Elementarschadenversicherung wieder lauter. Die Versicherer wollen größtenteils davon nichts wissen. Sie klären allerdings über die fünf populärsten Irrtümer zum Versicherungsschutz bei Hochwasser und anderen Naturgefahren auf.

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) bringt die landläufig größten Missverständnisse auf den Punkt. Demnach schätzen viele das Risiko Hochwasser nicht realistisch ein. Ihrer Meinung kommt es gar nicht oder kaum vor, dass die eigenen vier Wände einmal unter Wasser stehen könnten. Selbst die großen Fluten 2002 und 2013 haben daran wenig geändert. Laut GDV führen dabei folgende Irrtümer regelmäßig zu einem Gefühl trügerischer Sicherheit.

 

1. Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet.
Viele Menschen gehen davon aus, dass lediglich die Hausbesitzer mit direktem Blick auf Elbe, Donau oder Rhein potentiell von einem Hochwasser betroffen sein können. Fakt ist: Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse – also eben genau nicht an den Häusern mit Flusspanorama. In Gebieten, die statistisch betrachtet nur alle 200 Jahre von einem Hochwasser heimgesucht werden, entstanden mehr als die Hälfte aller Schäden. Die Gleichung „fern vom Fluss = keine Gefahr” geht nicht auf. Dennoch können sich laut einer Forsa-Umfrage 90 Prozent der Deutschen nicht vorstellen, selbst Opfer eines Hochwassers zu werden. Der Irrtum, dass Überschwemmungen immer nur die anderen betreffen, hält sich hartnäckig.

Wie gefährdet ein Gebäude tatsächlich ist, können Hausbesitzer mit dem Hochwasserpass ermitteln. Das individuelle Gefährdungsrisiko wird mit Hilfe unterschiedlicher Faktoren bestimmt. Dazu zählen zum Beispiel der Standort des Gebäudes, die bauliche Vorsorge, aber auch die Prüfung vor Ort durch einen Experten. Eine erste Selbstauskunft zu ihrem Überschwemmungsrisiko erhalten Hausbesitzer auf der Website www.hochwasser-pass.com, die das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V. angelegt hat.

2. Irrtum: Ich bin gegen Hochwasser versichert.
Eine Wohngebäude-Versicherung deckt viele Gefahren ab, darunter fallen etwa Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Was in den meisten Wohngebäude-Versicherungen jedoch häufig nicht abdeckt ist, sind Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung. Dafür leistet die Wohngebäude-Versicherung nur dann, wenn darin auch die Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. In Deutschland sind etwa 40 Prozent aller Wohngebäude gegen Hochwasser versichert – eine relativ niedrige Quote. Zum Vergleich: Über die Wohngebäude-Versicherung haben rund 90 Prozent aller Gebäude finanziellen Schutz vor Sturm- und Hagelschäden.

Wer heute eine Wohngebäude-Versicherung abschließt, bekommt in der Regel gleich einen Elementarschutz automatisch mit angeboten. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, diesen abzuwählen („Opt-Out”). Bei bestehenden Verträgen sollten Hausbesitzer ihre individuellen Verträge auf den Elementarschutz hin prüfen und sich im Zweifelsfall an ihren Versicherer wenden.

3. Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.
Eine weit verbreitete Meinung, die so gut wie immer falsch ist: Manche Häuser ließen sich nicht oder nur sehr schwer gegen Hochwasser versichern. Fast drei Viertel der Deutschen vertreten laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014 diese Ansicht. Fakt ist: Es gibt kaum Häuser, bei denen kein Versicherungsschutz möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Laut GDV können 99 Prozent der Gebäude in Deutschland problemlos gegen Hochwasser versichert werden.

Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.

4. Irrtum: Wenn das Wasser kommt, bin ich sowieso machtlos.
Komplett machtlos gegen Hochwasser ist man in den meisten Fällen nicht, heißt es beim GDV. Es gibt demnach zahlreiche Möglichkeiten, wie Hausbesitzer der Naturgefahr trotzen können. Hier gilt die Devise: Ausweichen, Abwehren oder Nachgeben:

  • Dem Wasser ausweichen, etwa indem das Haus auf Pfähle gebaut oder erst gar nicht in einem Überschwemmungsgebiet errichtet wird.
  • Das Wasser durch bauliche Maßnahmen abwehren, zum Beispiel durch wasserdichte Fenster, Türen und Wände sowie durch eine Rückstausicherung.
  • Dem Wasser nachgeben, wenn der Druck auf das Haus zu groß wird. In diesem äußerst seltenen Fall müsste der Keller geflutet werden.

Wie Hausbesitzer darüber hinaus ihre eigenen vier Wände vor dem Wasser schützen können, zeigt ein Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de), das unter https://www.youtube.com/watch?v=CTF9SnL8iXU&list=PLKLfpgCj_g6WmM8tZvB5NwKmzLKMLUJlW&index=3 online steht. Ein weiteres Video des Bundesamts zeigt unter http://www.bbk.bund.de/DE/AktuellesundPresse/Mediathek/Video/video_node.html, wie man Gebäude vor Hagel schützen kann. Weitere Empfehlungen zu mobilen Hochwasserschutz-Systemen haben die VdS-Schadenverhüter (www.vds.de)  in einer PDF-Broschüre zusammengestellt.

5. Irrtum: Im Ernstfall wird mir der Staat garantiert helfen.
Wie der GDV weiter mitteilt, verlassen sich die Deutschen in Sachen Hochwasserrisiko gerne auf Vater Staat. Die Vergangenheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch scheinbar recht: Bei den letzten beiden großen Hochwassern, 2002 und 2013, hat der Staat zahlreiche Schäden beglichen. In beiden Jahren stand eine Bundestagwahl unmittelbar bevor. 2014 sind zwei Drittel der Bundesbürger davon ausgegangen, dass der Staat mit finanzieller Hilfe einspringt und Schäden ersetzt, sollte wieder ein schweres Hochwasser kommen.

„Von der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, ist jedoch fahrlässig“, sagt ein GDV-Sprecher – und zwar aus zwei Gründen.

  • Erstens: Zahlreiche Landesregierungen knüpfen die Bewilligung staatlicher Gelder daran, ob sich die Betroffenen um Versicherungsschutz bemüht haben. Sie müssen nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat.
  • Zweitens: Frühere staatliche Hilfen waren freiwillig. Sie begründen keinen rechtlichen Anspruch der Bürger auf Hilfen in der Zukunft. Nur die Elementarschadenversicherung ist im Ernstfall verpflichtet, gegenüber dem versicherten Bürger bei einem Hochwasser zu leisten – der Staat hingegen nicht. Die Betroffenen ohne Versicherungsschutz bleiben in diesem Fall selbst auf den Kosten sitzen.

„Im Regen stehen gelassen“ überschreibt dazu die Bloggerin Annika Joeres (Foto) ihre Einschätzung zu Unwettern, Klimawandel und den entsprechenden Versicherungsschutz auf den Websites der Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH (www.correctiv.org). Online unter https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/05/25/klimawandel-starkregen-versicherungen-hausbesitzer/ versucht sie deutlich zu machen, dass der Klimawandel für Haus- und Wohnungsbesitzer nicht nur teuer wird, sondern dass sich auch Viele nicht mehr gegen Starkregen werden versichern können.

„Durch den Klimawandel wird mehr Starkregen fallen. Er kann Häuser und Gärten und Autos zerstören – und führt immer häufiger dazu, dass Versicherer den Hausbesitzern ihre Policen kündigen. Längst zeichnen die Konzerne hinter den Kulissen an Karten mit neuen Risikozonen. Hunderttausende Hausbesitzer sind betroffen“, behauptet Annika Joeres. - Christoph Hardt (Foto oben rechts), Geschäftsführer Kommunikation im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will das nicht so stehen lassen und entgegnet der Bloggerin schriftlich, dass die Story im Blog zwar spannend klinge, aber eine unfassbare Menge an Ungereimtheiten enthalte.

Annika Joeres hat demnach und nach eigenen Angaben gar nicht mit dem betroffenen Versicherungsunternehmen gesprochen. Sie hat auch die Angabe des Versicherungskunden, er habe 14 „Konzerne“ angesprochen, ungeprüft übernommen. Dass der Kunde die Notizen zu den angeblich angefragten Unternehmen inzwischen „verloren“ hat, erscheint höchst unglaubwürdig.

Die angebliche Nicht-Versicherbarkeit von Starkregen-Risiken
Laut Christoph Hardt wurden zentrale Aussagen der angeblichen Nicht-Versicherbarkeit von Starkregen-Risiken in der Story von Annika Joeres übernommen, ohne sie dem notwendigen Gegencheck zu unterziehen. So hat der betroffene Versicherungskunde zwei Monate vor dem beschriebenen Ereignis einen ganz ähnlichen Schadenfall gehabt – ohne dass die Versicherung gekündigt hätte. Im Gegenteil, sie hat den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortgesetzt. Außerdem hat sie vor der viel zu geringen Absicherung seines Hausrats gewarnt. Der Betroffene hat aber nichts unternommen.

„So entsteht aus einer Fülle zweifelhafter Inhalte ein höchst problematischer Generalverdacht: Versicherer lassen Hausbesitzer im Regen stehen“, sagt Christoph Hardt. Und wenn es wirklich so wäre, hätten nach dem fürchterlichen Starkregen von Münster am 28. Juli 2014 abertausende von Verträgen von den Versicherern gekündigt werden müssen. Nichts davon ist laut Hardt passiert.

21 Millionen versicherbare Adressen in Deutschland
„Es gibt über 21 Millionen versicherbare Adressen in Deutschland. Für uns als Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gilt, dass 99 Prozent aller Adressen versicherbar sind. Das gilt auch für das angebliche Versicherungsopfer: In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die nach der Versicherbarkeit des betroffenen Hauses fragte, haben 21 Unternehmen das Gebäude als versicherbar eingestuft“, so die abschließende Aussage des GDV-Sprechers. (-el / www.bocquel-news.de)

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