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Elektrische Verkehrsampel wird hundert Jahre alt

4. August 2014 - Vor hundert Jahre wurde die erste Verkehrsampel in Betrieb genommen. Wie die UDV Unfallforschung der Versicherer mitteilt, könnten Ampeln - an der richtigen Straße und Stelle installiert - mit dazu beitragen die volkswirtschaftlichen Unfallkosten zu halbieren.

 AMPELVor 100 Jahren, am 5. August 1914, wurde in Cleveland (USA) die erste elektrische Verkehrsampel in Betrieb genommen. Zehn Jahre später leuchtete auch eine auf dem Potsdamer Platz in Berlin - wo heute noch deren Nachbau steht. "Ohne Ampeln", so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV Unfallforschung der Versicherer (UDV), "könnte der enorme innerstädtische Verkehr kaum so sicher abgewickelt werden, wie das heutzutage der Fall ist." Seinen Angaben zufolge sind aber auch außerhalb der Ortschaften die Lichtsignal- oder Lichtzeichenanlagen - wie sie im Amtsdeutsch heißen - oft notwendig.

Wie Brockmann zusammenfasst, werden Ampeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet. Sie finden ihren Einsatz vor allem an Kreuzungen und Straßen mit viel Verkehr. Ein Vorteil der Ampel ist, dass sie im Gegensatz zu vorfahrtgeregelten Kreuzungen auch dem Verkehr aus der untergeordneten Richtung bei hoher Verkehrsbelastung in der Hauptrichtung Zeit für die Überquerung der Kreuzung beziehungsweise Straße einräumt. Dies vermeidet Staus und macht Ampelkreuzungen mit viel Verkehr leistungsfähiger als Kreuzungen ohne Ampel.

Siegfried Brockmann „Ampelkreuzungen sind aber nicht grundsätzlich sicherer als ungeregelte, an denen alle Verkehrsteilnehmer aufeinander achten müssen", sagt Siegfried Brockmann (Foto: UDV). Die Unfallgefahr könne durch die Ampelregelung sogar steigen, wenn bei der Einrichtung Fehler gemacht wurden. Beispielweise, wenn Linksabbieger keine eigene gesicherte Grünphase haben. „Untersuchungen der UDV haben gezeigt, dass es durch eine gesonderte Ampelphase für Linksabbieger aus der Hauptrichtung zu einer Halbierung der volkswirtschaftlichen Unfallkosten kommt", ergänzt Brockmann.

Insbesondere, wenn die notwendige Sicht auf Fußgänger und Radfahrer nicht gegeben sei, oder bei hohen Abbiegeverkehrsstärken oder -geschwindigkeiten, müssen den Angaben zufolge auch Rechtsabbieger gesonderte Ampelphasen bekommen; selbst wenn eine Kreuzung dadurch weniger "leistungsfähig" würde. Unfallforscher Siegfried Brockmann: "Grundsätzlich sollte an einer Ampelkreuzung die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor der Flüssigkeit des Verkehrs stehen."

Kreisverkehre könnten laut Brockmann sichere Alternativen zu ampelgeregelten Kreuzungen sein. Innerorts würde dazu aber häufig der erforderliche Raum fehlen. So würden auch Bereiche ganz ohne Ampeln (Shared Space, Begegnungszonen) innerorts nur unter ganz bestimmten Umständen funktionieren, beispielweise bei geringem Verkehrsaufkommen - oder wenn Fußgänger und Radfahrer das Straßenbild dominieren. (-el / www.bocquel-news.de

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