28. September 2006 - Wieder ein neues Konzept: In 2.000 Supermärkten von Penny (www.penny) wird ab 2. Oktober ein spezieller Familienrechtsschutz des Düsseldorfer Versicherungskonzerns Arag (www.arag.de) angeboten.


Bereits einen Tag nach der Registrierung soll der Rechtsschutz wirksam sein. "Mit dieser Aktion bieten wir unseren Kunden eine Top-Dienstleistung zu einem besonders günstigen Preis. Das zeigt erneut, dass Penny über Qualität und Preis der Lebensmittel hinaus, attraktive, günstige und innovative Dienstleistungen bietet", betont Alain Caparros (Foto rechts), Vorstandssprecher der Rewe-Group, zu der die Penny-Märkte gehören. Der Arag Rat&Tat-Rechtsschutz bietet den Penny-Kunden alle Beratungsleistungen des Arag Rechtsnavigators. Sie erwerben mit ihrer Police den Anspruch auf eine umfangreiche telefonische Erstberatung zu jeder privaten Rechtsfrage. Erst im August wurde dieser Beratungsservice der Arag durch den TÜV Saarland zertifiziert und mit der Note 1,55 (gut) bewertet.
Unter www.arag-rechtsservice.de steht den Penny-Kunden zudem mit dem Arag Online-Rechtsservice eine der umfangreichsten juristischen Datenbanken zur Verfügung. Hier wird eine erste Rechtsorientierung und Rechtshilfe durch die interaktive Klärung von juristischen Fragen, Downloads von Musterschreiben und Verträgen sowie das individuelle Erstellen von Formschreiben und Verträgen ermöglicht.
Nach Mitteilung der Arag bietet der Rat&Tat-Rechtsschutz ebenfalls den klassischen Kostenschutz bei Gerichtsverfahren in den Bereichen Beruf, Wohnen und Verkehr. Die Arag zahlt je Rechtsschutzfall bis zu 1 Million Euro in Europa und weltweit bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro.

Nachdem nun das Bekleidungshaus C&A sowie der Versandhandel Otto und der Kaffeeröster Tchibo auch Vertriebsschiene für Versicherungs-Policen wurde, stößt der neuerliche Deal zwischen Arag und Penny nicht überall auf Freude und Zustimmung. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) kritisiert die Nachricht öffentlich. Michael H. Heinz (Foto links), Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erinnert sich: War es in den siebziger Jahren der Parkplatz, auf dem Rechtsschutzversicherungen feilgeboten wurden und damit ihren Ruf ruiniert haben, so ist es jetzt Penny, der Lebensmitteldiscounter, der auch über große Parkplätze verfügt, den Abschluss aber ins Trockene verlegt hat.
"Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke"
Michael H. Heinz fragt: "Geht es der Arag – nachdem sie noch vor kurzem Versicherungskunden mit zu hohen Schäden gekündigt hatte – denn so schlecht, dass sie diesen Vertriebsweg nötig hat und damit den Wert des Produktes Versicherung herabwürdigt?" Der BVK-Präsident gibt zu bedenken, dass dem Versicherungskaufmann durch das hoffentlich bald verabschiedete deutsche Vermittler-Gesetz strenge Beratungs- und Dokumentations-Pflichten auferlegt werden. "Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber es zulässt, dass Versicherungen, die nicht über den ausgebildeten, geprüften und registrierten Versicherungsvermittler, sondern über andere Vertriebswege, denen jegliche Qualifikation zur Ausübung des Geschäfts fehlt, ohne jede Beratung abgeschlossen werden können. Der oft zitierte Verbraucherschutz bleibt da auf der Strecke", sagt Michael H. Heinz.
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