15. April 2013 - Die Continentale setzt die Integration der Mannheimer in ihren Versicherungsverbund fort. Der Maklerverbund Apella hat eine Tochtergesellschaft für betriebliche Altersvorsorge gegründet, damit Makler rechtlichen Fallen aus dem Wege gehen können.
Der Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit (www.continentale.de) setzt den Integrationsprozess der Mannheimer Versicherungen (www.mannheimer.de) fort. In diesem Zuge wurde jetzt die deutsche internet versicherung ag (www.deutscheinternetversicherung.de) in Mannheimer AG Holding umbenannt. Mit der Verschmelzung auf die deutsche internet versicherung am 11. März 2013 war der Name Mannheimer AG Holding zunächst verschwunden. Dies war aber nur ein aus formalen Gründen notwendiger Zwischenschritt. „Die Marke Mannheimer zu erhalten ist ein strategisches Kernelement für die Integration in den Continentale Versicherungsverbund. Mit dieser Umbenennung können viele Prozesse mit dem bekannten Namen weiter abgewickelt werden und den Mitarbeitern in Mannheim bleibt der traditionsreiche Namen erhalten", erläutert Helmut Posch (Foto), Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund.
Die Mannheimer AG Holding ist Alleingesellschafterin der Mannheimer Versicherung AG, der Mannheimer Krankenversicherung AG und der mamax Lebensversicherung AG (www.mamax.de). Die deutsche internet versicherung bleibt als Marke der Mannheimer AG Holding erhalten, für die Versicherten ändert sich durch diesen Schritt nichts, versichert die Continentale.
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Der Maklerverbund Apella AG (www.apella.de), Neubrandenburg, hat mit einem neuen Tochterunternehmen, der bbvs-GmbH - Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme GmbH - eine rechtssichere Beratungsplattform für die betriebliche Altersversorgung geschaffen. Der Maklerverbund reagiert damit auf das Dilemma, in dem sich Makler befinden, die ihren Kunden Lösungen für die betriebliche Altersversorgung anbieten wollen. „Einerseits gewinnt dieses Geschäftsfeld derzeit enorm an Bedeutung und bietet die Möglichkeit, rückläufige Umsätze in anderen Zweigen mehr als zu kompensieren. Andererseits begeben sich Makler bei der Beratung zu bAV-Konzepten auf vermintes Terrain", schildert Harry Kreis, Vorstand der Apella AG, die Situation. So laufe schon seit Jahren eine heftige Diskussion darüber, ob es sich bei der Beratung in der betrieblichen Altersversorgung um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, die mit dem Maklerstatus kollidiert.
Mit der Schaffung eines eigenen Bereiches für betriebliche Versorgungsysteme im Hause der Apella AG und der gesellschaftsrechtlichen Einbindung eines spezialisierten Tochterunternehmens, das in Kooperation mit den Apella-Partnern die Beratung für die betriebliche Altersversorgung übernimmt, verfolge die Apella AG die konsequenteste aller Lösungen, ist das Unternehmen überzeugt. „Wir sehen das als unsere Verantwortung gegenüber unseren Partnern an", erklärt Harry Kreis. „Wir können doch nicht warten, bis endlich klare rechtliche Verhältnisse geschaffen werden." (hp / www.bocquel-news.de)
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