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Eine millionenfach bewährte Kombination bei der PKV

1. Oktober 2020 - Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet allen gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 einen erleichterten Zugang an. Auch Angehörige sollen von dem neuen Angebot profitieren können.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat bei einem PKV-Unternehmen zu versichern, nun noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die erleichterten Bedingungen der PKV-Unternehmen bedeuten für den genannten Personenkreis:

  • Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt.
  • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
  • Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Wie der PKV-Verband (www.pkv.de) mitteilt, können auch Angehörige das Angebot in Anspruch nehmen. Sie profitieren ebenfalls von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit der Beamtin oder dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind.

Die Sonder-Öffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich ebenfalls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort. Online werden weitere Informationen dazu veröffentlicht. (-el / www.bocquel-news.de)

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