logo

Produkte und Profile

Ehrenamtlich engagiert - Versicherungsschutz prüfen

4. Dezember 2017 - Immer mehr Menschen in Deutschland gehen ehrenamtlichen Tätigkeiten nach. Aber wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus? Da der gesetzliche Schutz nicht immer gegeben ist, raten Experten der DVAG daher allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzustocken.

Sportvereine, Kirchengemeinden oder soziale Initiativen - ehrenamtliche Tätigkeiten sind dort mehr denn je gefragt. Inzwischen engagieren sich hier mehr als 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre freiwillig, so das Ergebnis des letzten Freiwilligens-Surveys des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de). Insgesamt sind das rund 31 Millionen ehrenamtlich engagierte Menschen hierzulande. Doch was passiert, wenn sie während ihres Engagements einen Unfall erleiden oder dort selbst einen Schaden verursachen?

Helfer sollten ihren eigenen Schutz nicht vergessen - insbesondere, wenn die eigene ehrenamtliche Tätigkeit nicht versichert ist. Pünktlich zum 5. Dezember 2017, dem „Tag des Ehrenamtes“, empfehlen Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (www.dvag.com) allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsstatus zu überprüfen und falls notwendig aufzustocken. Oft sei es sinnvoll, eine private Unfall- und eine Haftpflichtversicherung (zusätzlich) abzuschließen.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?
So vielfältig ehrenamtliches Engagement sein kann, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz geregelt. Nur wer sich unentgeltlich in Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtsunternehmen sowie bei Kommunen, im Bildungswesen, bei Kirchen oder in gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten wie etwa im Freiwilligen Sozialen Jahr engagiert, ist in der Regel automatisch gesetzlich unfallversichert. Doch das ist nach Ansicht der Experten nicht immer ausreichend. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Ehrenamtler in jedem Fall erkundigen, ob ihre Tätigkeit versichert ist - gesetzlich oder über private Gruppenverträge des Trägers", mahnen die DVAG-Experten.

Im privaten Engagement kein gesetzlicher Unfallschutz
Wer sich allerdings außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle engagiert und beispielsweise aus Eigeninitiative Flüchtlinge zu privaten Ausflügen einlädt oder Kleiderspenden für Obdachlose sammelt und diese dann verteilt, ist nicht gesetzlich versichert. „Kommt es dabei zum Unfall, wird der erlittene Schaden auch noch zum finanziellen Risiko, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen wie Invalidität", so die DVAG-Experten. Dabei gilt: Je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind, desto kostspieliger sind meist die späteren Ausgaben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung erst dann eine Rente zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt Beiträge meist schon bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad aus. Und für reisefreudige Ehrenamtler gilt: Die private Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr. So wären Helfer zum Beispiel auch beim Transport von Spenden in andere Länder versichert.

Privater Haftpflichtschutz ist unerlässlich
Zudem sollte jeder Erwachsene - unabhängig vom freiwilligen Engagement - eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn wer Personen- oder Sachschäden an Dritten verursacht, kann dafür haftbar gemacht werden. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte darauf geachtet werden, dass diese auch explizit in der Police aufgeführt sind. (-ver / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/Ehrenamtlich-engagiert-Versicherungsschutz-prüfen.37266.php