25. September 2017 - Die Kommission der Europäischen Union und die USA unterzeichneten am Freitag ein Abkommen im Bereich der Versicherung und Rück-versicherung, das größere Rechts-sicherheit gewähren soll. Auch im Verbraucherschutz werden damit die richtigen Weichen gestellt. Die Verhandlungen dauerten 20 Jahre.
Mehr Rechtssicherheit und mehr Schutz für die Verbraucher: Die EU und die USA haben am Freitagabend ein bilaterales Abkommen über Versicherungen und Rückversicherungen unterzeichnet. Wie die EU-Kommission und die Vertretung in Deutschland (https://ec.europa.eu/germany) mitteilen, ist die Unterschrift der letzte Schritt nach mehr als zwanzig Jahre andauernden Gesprächen und nach einem Jahr formeller Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission mit dem US-Finanzministerium und der Behörde des US-Handelsbeauftragten. Die Vereinbarung soll den Verbraucherschutz stärken und die Kosten und Bürokratie für EU-Versicherer und Rückversicherer, die in den USA tätig sind, senken.
In ihrer gemeinsamen Erklärung ließen die EU und die USA verlautbaren: „Das Abkommen bedeutet einen großen Schritt vorwärts in der Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Versicherung und Rückversicherung. Transatlantisch tätige Versicherungsunternehmen sowohl in den USA als auch in der EU werden dadurch größere Rechtssicherheit genießen; der Verbraucherschutz bleibt dabei in vollem Maße gewahrt.“
Im Einklang mit den Zielen des Investitionsplans für Europa und der Kapitalmarktunion ermöglicht die Vereinbarung Rückversicherern, ihre Investitionskapazität zu stärken. EU-Rückversicherer schätzen, dass sie etwa 40 Milliarden US-Dollar (entspricht rund 33,5 Milliarden Euro) an Sicherheiten in den USA hinterlegt haben, die statt dessen investiert werden könnten, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.
Durch die neue Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und den Austausch von Informationen der EU und den USA werde es möglich, Versicherungsnehmern und Verbrauchern besseren Schutz zu bieten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Mit der Unterschrift vom Freitag können Teile der Vereinbarung vorläufig angewendet werden.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Abschluss des Abkommens genehmigen. (-el / www.bocquel-news.de)
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