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EU-Vorschlag führt Riester-Förderung ad absurdum

18. Februar 2013 - Die geplante Finanztransaktionssteuer verringert die Rendite der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge, heißt es beim GDV. Viel Kritik: Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnen den am Freitag vorgestellten Richtlinien-Vorschlag ab.

GDV Finanztransaktionssteuer Der Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit von elf EU-Mitgliedstaaten wird scharf kritisiert. Eine derart ausgestaltete Finanztransaktionssteuer hätte Belastungen für die gesamte deutsche Wirtschaft zur Folge. Die deutsche Wirtschaft unterstütze zwar das Ziel des Vorschlags, unerwünschte Spekulationen zu verhindern. Dies werde allerdings mit dem vorliegenden Vorschlag nicht erreicht. Zwar ziele die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer ausdrücklich auf die Finanzwirtschaft, im Ergebnis treffe sie aber - entgegen der Begründung der EU-Kommission - nicht nur Finanzinstitute, sondern auch die Erwerber von Finanzprodukten, das heißt vor allem Unternehmen der Realwirtschaft und Bürger.

Auch der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) mischt sich in die Diskussion ein. Diese Steuer führe die Riester-Förderung ad absurdum, heißt es. Die geplante Steuer sehe eine Besteuerung der Kapitalanlagen vor, die aber im speziellen Fall der Altersvorsorge dienen. Dadurch würde es zu dem paradoxen Ergebnis kommen, dass der Staat einerseits die private und betriebliche Altersvorsorge fördert - beispielsweise durch die Zulagenförderung oder Steuervorteile wie bei der Riester-Rente, andererseits den Menschen das Geld aber über die Finanztransaktionssteuer wieder wegnimmt.

Hintergrund: Worum geht es?
Die Versicherungsunternehmen investieren die Beiträge ihrer Kunden in Kapitalanlagen wie festverzinsliche Wertpapiere oder Investmentfonds. Dadurch erwerben die Versicherer - für ihre Kunden - Anteile an Finanzprodukten.

 

Diese Anteile sollen nach jetziger Planung über die Finanztransaktionssteuer zusätzlich besteuert werden. Das mindert die Rendite der Kapitalanlagen und somit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge der Menschen.

Von der geplanten Finanztransaktionssteuer sind insbesondere der deutsche Mittelstand und die deutsche Exportwirtschaft betroffen, da sich sinnvolle und notwendige Finanztransaktionen verteuern. Dies würde beispielsweise auch für die Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoff-Risiken aus gewerblichen Liefergeschäften gelten. Der Wettbewerb werde so zugunsten von Konkurrenten aus Ländern verzerrt, deren Risikoabsicherung nicht steuerlich belastet wird, heißt es. Die Kapitalkosten von Unternehmen würden erhöht und die Eigenfinanzierung beeinträchtigt.

Bei einem Verzicht auf die Absicherungsgeschäfte müssten die Unternehmen diese Risiken in den Bilanzen abbilden und so ihre Refinanzierungskosten erhöhen. Darüber hinaus würde die Steuer den Wert von Aktien und Unternehmensanleihen mindern, wenn bei deren Erwerb oder Veräußerung steuerbedingt Zusatzkosten anfallen.

Finanztransaktionssteuer führt zu Mehrfachbelastungen
Die Finanztransaktionssteuer belastet jedoch auch die Kreditinstitute, so dass im Endeffekt negative Auswirkungen auf deren Eigenkapital nicht ausbleiben. Damit erwächst - im Zuge der ohnehin schon erhöhten Eigenkapitalanforderungen - die Gefahr, dass die Kreditversorgung der Wirtschaft beeinträchtigt wird. Hinzu kommt, dass es bei einer solchen Steuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften auf mehreren Handelsstufen komme.

Von derartigen Kaskadeneffekten sind sowohl Verbundstrukturen - wie etwa im Bereich der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken - als auch Konzernstrukturen betroffen. Diese Wirkungen verschärfen die negativen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Steuer zusätzlich.

Jörg von Fürstenwerth bAV wird belastet - ihre Attraktivität schrumpft
„Die Finanztransaktionssteuer belastet die betriebliche Altersvorsorge und mindert deren Attraktivität", kritisiert GDV-Hauptgeschäftsführung Jörg von Fürstenwerth (Foto). Die Kosten für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pensionskassen oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung würden aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung steigen und im Ergebnis zu geringeren Erträgen führen.

Man müsse bedenken, dass bei jedem Erwerb und jeder Umschichtung der Anlagemittel die Finanztransaktionssteuer anfällt und verringert damit die betrieblichen Pensionen für die Arbeitnehmer. Bei leistungsbezogenen Altersvorsorgezusagen hätte der Arbeitgeber entsprechende Finanzierungslücken auszugleichen. In der Folgezeit müsste häufig bei Neuzusagen deren Höhe reduziert werden. Ähnlich schädliche Auswirkungen habe die Finanztransaktionssteuer im Übrigen auch auf die private Altersvorsorge der Bürger: Die Steuer schädigt damit die Altersvorsorge insgesamt.

Wettbewerbsverzerrungen kaum zu vermeiden
Der Vorschlag der EU-Kommission ist nach Meinung deutscher Wirtschaftsunternehmen im Ergebnis nicht geeignet, die mit ihm verfolgten Ziele zu erreichen. Insbesondere würden unerwünschte Spekulationen nicht durch die partielle Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterbunden. Außerdem seien Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen gerade bei einer verstärkten Zusammenarbeit von nur einigen EU-Mitgliedstaaten kaum zu vermeiden.

Eine Finanztransaktionssteuer könne daher nach Auffassung der Wirtschaftsverbände allenfalls im weltweiten Konsens zu dem von der Politik erhofften Ergebnis führen. Insellösungen oder gar nationale Alleingänge würden demgegenüber nur die davon betroffenen Wirtschafts- und Finanzstandorte schwächen. (eb / www.bocquel-news.de)

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