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Konzepte und Kriterien

Dürftige Auskünfte über Riester-Nachhaltigkeit

27. Juni 2016 - Die Anbieter von Riester-Altersvorsorgeverträgen müssen über die Verwendung der Anlagebeträge für ethische, soziale und ökologische Belange berichten. Viele Anbieter liefern den Verbrauchern nur schwammige und unzureichende Informationen, manche müssen sogar völlig passen.

Die Verbraucherzentrale Bremen (www.vz-hb.de) hat anhand von Jahresmitteilungen untersucht, wie diese Berichtspflicht praktisch umgesetzt wird. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur fünf Anbieter geben konkret Auskunft, inwieweit sie ethisch beziehungsweise ökologisch bedenkliche Branchen und Verhaltensweisen bei der Anlage der Altersvorsorgebeiträge ausschließen. In 27 Jahresmitteilungen geben die Anbieter zwar an, Nachhaltigkeitsstandards anzuwenden, die Informationen hierzu sind jedoch unpräzise. In 18 der untersuchten Jahresmitteilungen informieren die Anbieter ihre Kunden, dass ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt berücksichtigt werden, teilen die Bremer Verbraucherschützer mit. 

Sicherheit und Rendite gehen angeblich vor
Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ bei der Verbraucherzentrale Bremen: „Die Riester-Anbieter, die ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt anwenden, argumentierten häufig mit der Ausrede, dass Sicherheit und Rendite im Fokus der Anlageentscheidung stünden. Die Praxis und verschiedene Studien zeigen jedoch, dass Rendite und Nachhaltigkeit sich keinesfalls ausschließen müssen.“

Verbraucherschützer fordern Mindeststandards
Das Ergebnis des im Rahmen des Projektes "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" durchgeführten Marktchecks verdeutlicht, dass die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nicht automatisch mehr Transparenz für Verbraucher bedeutet.

Leider gibt es keinen geschützten, auf Mindeststandards basierenden Begriff für „nachhaltige“, „grüne“ oder „ethisch-ökologische“ Geldanlagen und Altersvorsorge-produkte, bedauert die Verbraucherzentrale Bremen. Jeder Anbieter verstehe etwas anderes darunter. Gerade für die staatlich geförderte Altersvorsorge sei daher ein ethisch-ökologischer Mindeststandard notwendig, fordert sie. In diesem Markt-segment würden Milliardensummen bewegt, die Einfluss und Lenkungswirkung auf Investitionsentscheidungen haben. Hier könnten somit Weichen zum Schutz von Umwelt, Klima und Menschen gestellt werden. Solange es jedoch keine einheitlichen und verbindlichen Standards für ethisch-ökologische Altersvorsorgeprodukte gibt, bleibe die Nachhaltigkeitsberichtspflicht in den meisten Fällen ein Sammelsurium von nichtssagenden Textbausteinen - für Verbrauchern kein Mehrwert an Information.

„Gäbe es solche Mindeststandards, wären Verbraucher nicht mehr auf die wenig aussagekräftigen Auskünfte der Anbieter angewiesen und hätten die Gewissheit, dass Gelder beispielsweise nicht in geächtete Waffen oder in die klimaschädliche Energieerzeugung fließen“, sagt Brendel.

Information bleibt hinter Geschäftspolitik zurück
Dabei ist es offenbar nicht so, dass die Unternehmen ethische, soziale und ökologische Ziele vernachlässigen. Sie informieren nur nicht darüber. Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale die Huk-Coburg (www.huk.de). Das Unternehmen informierte die Verbraucherzentrale darüber, dass  nicht in Unternehmen investiert wird, die ausbeuterische Kinderarbeit betreiben.  Ausgeschlossen werden zudem Hersteller von Streumunition, Anti-Personen-Landminen und Nuklearwaffen sowie Unternehmen, die zu Forschungszwecken embryonale Stammzellen verwenden. Die Verbraucher informiere die Huk in ihrer Jahresmitteilung dagegen nur lapidar: „Bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge wurden soweit möglich  ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt.“

Der Marktcheck umfasste insgesamt 50 Riester-Jahresmitteilungen von 48 Anbietern, darunter Versicherungen, Fondsgesellschaften und Kreditinstitute. Bei Riester-Fondssparplänen deckt die Untersuchung alle Anbieter ab, bei Riester-Versicherungen nahezu die Hälfte. Außerdem wurden einige Riester-Banksparpläne von Sparkassen und Genossenschaftsbanken untersucht, deren Jahresmitteilungen in der Regel Standardformulierungen ihrer Verbände enthalten. (hp / www.bocquel-news.de)

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