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Konzepte und Kriterien

Drei Vorschläge für eine einfachere Riester-Rente

4. Februar 2019 - „Das Vertrauen in die Lebensversicherung bleibt ungebrochen“, heißt es beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherer. Damit das in Zukunft auch so bleibe, sei die Reform der Riester-Rente zentrales Thema. Die Riester-Rente soll einfacher werden. Der GDV nennt drei Nachbesserungen.

„Wir sehen Bedarf für Nachbesserungen im System –und machen dazu drei Vorschläge“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Geschäftsführung (www.gdv.de). „Wir brauchen eine mutige Vereinfachung von Riester.“ Bei der Förderung habe der ursprüngliche politische Ansatz zu Unübersichtlichkeit im Produktangebot geführt.

Der GDV-Geschäftsführer kritisiert, dass beispielweise die Förderung eine extreme Komplexität brachte, in der sich Kunden und Anbieter immer wieder verheddern. Dennoch bleibe die Riester-Rente für den Versicherer-Verband „das Instrument der freiwilligen, marktwirtschaftlichen und dezentral organisierten Altersvorsorge“. So verdiene es die Riester-Rente, einfacher, schlanker und effektiver zu werden. Man sehe Bedarf für Nachbesserungen im System – allerdings keinen Bedarf für einen riskanten Systemwechsel. Jörg von Fürstenwerth macht dazu drei Vorschläge:

1. Verschlankung der Förderung: Alleine im Jahr 2016 gab es 900.000 Rückforderungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Zulagen an Riester-Anleger, weil die Förderfähigkeit nicht (mehr) gegeben war oder wegen gestiegener Einkommen der Eigenbeitrag nicht ausreichte. Das frustriert die Kunden und führt zu hohem Aufwand und Kosten bei den Anbietern und der ZfA.

Der Vorschlag von Jörg von Fürstenwerth: In die Förderung sollten alle Steuerpflichtigen einbezogen werden. Außerdem sollte die Zulagenstelle wie das Finanzamt auch erst prüfen und dann auszahlen, nicht umgekehrt wie heute noch. So lassen sich die ärgerlichen Rückforderungen ganz vermeiden. Denkbar ist auch, ein deutlich einfacheres, neues Zulagensystem einzuführen, zum Beispiel mit einer Zulage in Höhe von x-Prozent des Eigenbeitrags. Diese wäre für jedermann leicht zu berechnen und würde einen Anreiz bieten, mehr zu sparen.

2. Förderung an die Einkommensentwicklung anpassen: Im bestehenden Fördersystem passt ihre Höhe schon lange nicht mehr zu den heutigen Einkommensverhältnissen: Während die Beitragsbemessungsgrenze seit 2001 um 50 Prozent gestiegen ist, blieb der Höchstbeitrag (bei der Riester-Rente) unverändert bei 2.100 Euro. Die Grundzulage wurde erst vor rund einem Jahr um nur 15 Prozent erhöht.

Fürstenwerths Vorschlag: Die Grundzulage sollte auf 200 Euro und die Förderhöchstgrenze auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit wäre die Förderintensität von 2001 wieder hergestellt.

3. Die bestehende Vorsorgelandschaft um einfache Standardprodukte ergänzen: Auf die wichtigsten Produkteigenschaften reduzierte und optimierte Riester-Produkte könnten zu geringeren Kosten angeboten werden. Ein Weniger an Wahlentscheidungen vereinfacht auch die Beratung. Weiterer Hebel für sinkende Kosten ist die Vereinfachung der Zertifizierung und Klassifizierung der Produkte. Außerdem dürfte der „Wohn-Riester“ wegen des hohen Aufwands für die Anbieter für eine sehr überschaubare Interessentenzahl nicht mehr verpflichtend sein. Standardprodukte sollten sich auf ihre Kernaufgabe – die lebenslange finanzielle Versorgung im Alter – konzentrieren.

„Ich meine: Riester-Standardprodukte können – sofern die Förderung deutlich vereinfacht und verbessert wird – neuen Schwung in die private Altersvorsorge bringen“, sagt der Vorsitzende der GDV-Geschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth.

Ist die staatliche Einmischung politisch sinnvoll oder durchsetzbar?

Kritikern, die glauben, der Staat solle beim Angebot der Zusatzvorsorge gleich selbst antreten, entgegnet von Fürstenwerth: Der schwedische Staatsfonds oder die diesem nachempfundene „Deutschland-Rente“ kann kein Modell für die private Vorsorge sein. Denn das schwedische Pensionsfondsmodell ist tatsächlich Teil der dortigen gesetzlichen sozialen Sicherung. Als solches ist es nicht nur obligatorisch, es wird auch überproportional aus Arbeitgeberbeiträgen bezahlt. Die besonders oft hervorgehobenen niedrigeren Kosten gelten für jedes Pflichtsystem, da es keinen aktiven Vertrieb braucht und die Kosten in weiten Teilen abgewälzt werden, etwa auf die Arbeitgeber oder den Steuerzahler. Ob ein solches Pflichtsystem angesichts einer Verbreitung von Riester und betrieblicher Altersversorgung von 71 Prozent überhaupt politisch sinnvoll oder durchsetzbar wäre, ist zu bezweifeln.“

Riester-Rente: Mehr als 16 Millionen VerträgeMit mehr als 16 Millionen Verträgen zählt die Riester-Rente zur erfolgreichsten freiwilligen privaten Altersvorsorge weltweit. Laut der ZfA Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de) verdienen vier von zehn Zulagenempfängern weniger als 20.000 Euro jährlich. (-el / www.bocquel-news.de)

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