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Dieselgate: Arag erteilte 11.400 Zusagen für Klagen

5. Juni 2020 - Mit dem BGH-Urteil Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 „Schadensersatzklage im sogenannten Dieselfall gegen die VW AG“ hoffen viele Fahrzeughalter auf Erfolg der eigenen Klage gegen VW. Wie viele Arag-Versicherte haben bis heute diesbezüglich bereits Rechtsschutz bei der Arag angefragt bzw. abgeschlossen?

Etwa zwei Wochen nach dem Aufsehen erregenden Urteil des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de), das am 25. Mai 2020 fiel (VI ZR 252/19 „Schadensersatzklage im sogenannten Dieselfall gegen die VW AG“) fühlen sich viele Fahrzeughalter bestätigt und hoffen auf Erfolg der eigenen Klage gegen VW. Die bocquel-news haben bei der Arag Rechtsschutzversicherung (www.arag.de) nachgehakt und bekamen Antworten.

Wie viele Arag-Versicherte haben bis heute diesbezüglich bereits Rechtsschutz bei der Arag angefragt bzw. abgeschlossen?

Arag: Bis heute haben wir in circa 11.400 Fällen Zusagen erteilt. Davon sind rund 4.000 Fälle erledigt, meist außergerichtlich.

Wurden während der Arag-PK Zahlen genannt für bereits begonnene Klageverfahren gegen VW?

Arag: Nein, genaue Angaben können wir nicht machen. Nur so viel: Die meisten noch laufenden Fälle, also mehrere Tausend, sind entweder in der 1. oder in der 2. Instanz anhängig. Rechtskräftig erledigt sind nur relativ wenige Fälle, davon sind einige Sachen aufgrund der Prozesstaktik von VW günstig verglichen worden. Welchen Einfluss das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 auf die Strategie des Herstellers haben wird, bleibt abzuwarten.

Wenn alle bisherigen entsprechenden Klagen zum Zuge kommen, über welches voraussichtliche Entschädigungsvolumen wird hier gesprochen?

Arag: Unsere Fälle haben einen durchschnittlichen Streitwert von 24.000 Euro. Wenn wir mal von 5.000 Fällen ausgehen, würde das für VW eine Entschädigung in Höhe von rund 120 Millionen Euro bedeuten. Dies bei vollständigem Obsiegen, was nicht immer der Fall sein wird. Einzelne Rechtsfragen zur VW-Haftung sind ja vom BGH noch gar nicht entschieden.

Angenommen alle Klagen würden „siegreich“ entschieden, wer kommt dann eigentlich abgesehen von dem Schadenersatz für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auf? Letztendlich die Steuerzahler?

Arag: Ein Teil der Rechtsverfolgungskosten wird bei uns verbleiben, da ein 100-prozentiges Obsiegen nicht der Regelfall sein wird. Denken Sie nur an die streitigen Nutzungsvorteile, die sich der Käufer laut BGH anrechnen lassen muss. Am Ende wird VW sehr hohe Kosten tragen müssen und insoweit steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Presseberichten zufolge bezahlte der VW-Konzern bereits Rechtskosten von mehr als 30 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in USA.

Können entsprechende Muster-/Sammel-Klagen auch über den Arag Rechtsschutz laufen?

Arag: Wir als Rechtsschutzversicherer dürfen nach Paragraf 4 Rechtsdienstleistungsgesetz keine Rechtsdienstleistung erbringen. Das ist sehr schade, denn es entspricht nicht der Kundenerwartung und widerspricht gegenläufigen Entwicklungen in europäischen Nachbarländern. Gerade bei der Bewältigung von Massenphänomenen wird dieses Manko sehr deutlich. Die derzeitigen „Player“ auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt haben häufig kein Interesse an Beschleunigung und die Prozesstaktik der Beklagten tut ihr Übriges. Auch das Instrument der Musterfeststellungsklage hat bislang nur begrenzt geholfen.

Vielen Dank! (-el / www.bocquel-news.de)

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