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Konzepte und Kriterien

Die Top-4-Versicherungen (nicht nur) für Azubis

26. September 2016 - Junge Leute, die jetzt ihre Ausbildung beginnen, übernehmen eine ganz neue Verantwortung. Weil Azubis nun ein eigenes Einkommen haben, müssen sie auch selbst für den eigenen Versicherungsschutz sorgen. Welche Versicherungen sind ein Muss, welche empfehlenswert? Auf welche kann man verzichten?

Derzeit beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: der Start in das Berufsleben. Vor dem Beginn der Ausbildung ist viel zu beachten und zu erfragen: beispielsweise welche Zuschüsse einem Azubi zustehen (siehe Artikel in den bocquel-news: Als Azubi bis zu 600 Euro an Zuschüssen kassieren). Aber auch mit dem Thema Versicherungen sollten sich Berufseinsteigern auseinandersetzen. Während Studenten bis zum 25.Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert sind, müssen sich Auszubildende in einem Lehrberuf Gedanken machen, welche Versicherungen Pflicht, sinnvoll oder weniger wichtig sind. Die Berater der Arag SE (www.arag.de) haben zur Unterstützung einen Überblick über Pflichtversicherungen sowie wichtige und überflüssige Policen für Berufseinsteiger erstellt.

Für alle Berufstätigen gibt es Pflichtversicherungen, die gleich von Gehalt oder Lohn abgezogen werden. Dazu gehören:

  • Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi hat die freie Wahl der Krankenkasse, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. Berufseinsteiger, die vorher über ihre Eltern privat versichert waren, können die private Versicherung als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenversicherung weiterlaufen zu lassen, um dann später problemlos und ohne Gesundheitscheck zurück zu wechseln.
  • Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wird.
  • Arbeitslosenversicherung: Wer nach Abschluss der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wird oder aus anderen Gründen arbeitslos wird, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit bis zu ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettolohns.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung längst nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden. Dafür sorgt der Arbeitgeber automatisch.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen zahlt der Azubi hier keinen Anteil; die Absicherung von Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg ist allein Arbeitgebersache.

Neben diesen Pflichtabgaben gibt es noch einige weitere Versicherungen, deren Abschluss angeraten wird, weil sie vor hohen Zahlungen beispielsweise im Fall eines Unfalls bewahren oder wenn man Dritten einen Schaden zugefügt hat.

  • Privat-Haftpflichtversicherung: Sie tritt beispielsweise ein, wenn man einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wird; auch und gerade im Beruf – aber auch privat und in der Freizeit. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte. Bis zum Abschluss der Ausbildung kann der Azubi auch noch weiterhin über die bestehende Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden, zumal wenn er noch keine eigene Wohnung hat. Vor dem Abschluss einer eigenen Versicherungspolice sollte dies also abgeklärt werden.
  • Kfz-Versicherungen: Wer sich mit dem ersten Job auch das erste Auto leisten kann, der muss für seinen Wagen obligatorisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus kann (aber muss nicht) eine Teilkaskoversicherung dazu gebucht werden, die sich unter anderem um den Ersatz kümmert, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde; die teurere Vollkaskoversicherung kommt auch um für Schäden am eigenen Fahrzeug auf – beispielsweise wenn man mit seinem Wagen selbst eine Crash verschuldet hat. Pflicht ist allerdings nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahranfänger bezahlen in der Regel für eine Kfz-Haftpflicht zu Beginn meist wesentliche höhere Beiträge. Wer die Möglichkeit hat, das Auto über die Eltern und auf deren Namen zuzulassen, sollte diese preiswertere Variante nutzen.
  • Rechtsschutzversicherung: Sind die Eltern rechtsschutzversichert, gilt auch diese Police in der Regel für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Wenn der Berufsneuling täglich mit dem Auto zu seiner Ausbildungsstelle fährt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig, zumal Gesetzesänderung eine Erwerbsminderungsrente von Staats wegen nur noch für Wenige gibt. So erhalten die vor 1961 Geborenen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem erlernten oder einem gleichwertigen Beruf nicht mehr arbeiten können. Wer 1961 oder später geboren wurde, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn er in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt dabei in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt meist nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Berufseinsteiger müssen auf jeden Fall mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte also auch in jungen Jahren direkt angeschlossen werden. Hier gilt übrigens der Grundsatz – je früher umso besser, weil aus der BU dann später im Ernstfall auch mehr gezahlt werden kann.

Weniger dringend ist dagegen das Abschließen einer Hausratversicherung: Auch wenn der Azubi mit Ausbildungsbeginn in eine eigene Wohnung zieht, muss selten eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden. Oft werden wertvolle Einrichtungen sowieso erst im Laufe der Berufstätigkeit angeschafft. Außerdem gilt nach Auskunft der Arag die Hausratversicherung der Eltern meist auch für eine Zweitwohnung der Kinder, wenn die Ausbildung eine auswärtige Unterkunft erfordert. (ml / www.bocquel-news.de)

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