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Die Honorarberatung soll Erfolgsmodell werden

21. März 2013 - Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner geht davon aus, dass noch vor der Sommerpause ein Honoraranlageberatungsgesetz zustande kommt. Die jüngste Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages lässt allerdings Zweifel daran aufkommen.

Ilse Aigner„Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird", so Ilse Aigner (Foto), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Erklärung ihres Ministeriums (www.bmelv.de). Nach Einschätzung Aigners wird die gesetzliche Regelung zur Honorarberatung dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt. „Langfristig werden nur diejenigen Anbieter, Berater und Vermittler den größten Erfolg haben, die konsequent auf die Wünsche der Kunden und deren Interessen eingehen." Auch über das bereits Erreicht ist die Ministerin optimistisch: „Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor haben wir ein Ende gesetzt", zog Aigner eine erste Bilanz. „Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher und die Beratung strenger geregelt."

Auf der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 18. März 2013 zum Honoraranlageberatungsgesetz zeigte sich, dass die Differenzen in der Branche noch groß sind, auch wenn das Ziel allgemein begrüßt wird. Die Ergebnisse der Anhörung im Finanzausschuss:  

„Systemwechsel in der Finanzindustrie ist zwingend"
Der Berufsverband deutscher Honorarberater (www.deutsche-honorarberater.de) erklärte: „Angesichts der enormen Vermögensverluste, die Anleger aufgrund falscher Anlageberatung erleiden, aber auch der Folgeschäden für die Branche selbst, ist ein Systemwechsel in der Finanzindustrie zwingend." Für den Verband ist ein Provisionsverbot sogar die beste Lösung. Die Bundesinitiative der Honorarberater (www.bundesinitiative-honorarberater.de) begrüßte den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Finanz-Planer (www.bundesverband-finanzplaner.de), der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete, „der zu allen Fragestellungen im Bereich Versicherungen, Kapitalanlagen und Baufinanzierung auf Honorarbasis neutral, sachkundig und im besten Sinne des Kunden berät".

Auch der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) unterstützte den Gesetzentwurf „uneingeschränkt", wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Vom Verband geschlossene Fonds (www.vgf-online.de) hieß es, die vorliegenden Regelungen seien gut geeignet, „zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen".

Mehr Transparenz bei der Vergütung
Im Gesetzentwurf schreibt die Regierung, bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. „Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst", begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie „mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung" schaffen will.

„Honorar-Anlageberater" und „Honorar-Finanzanlagenberater"
Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist. Daneben soll es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war, dass unter anderem das Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll.

 „Für eine Förderung besteht keine Notwendigkeit"
Widerstand gab es vom Bundesverband der Vermögensberater (www.bdv.de). In keiner Weise nachvollziehen könne man die schon im Gesetzestitel deklarierte „Förderung" der Honoraranlageberatung. Für eine staatliche Förderung bestehe keine Notwendigkeit. Der Markt solle entscheiden, welche Marktanteile die Honorarberatung habe: „Bislang hat er sich jedoch gegen die Honorarberatung von Verbrauchern entschieden", so das Fazit der Vermögensberater.

Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) widersprach Forderungen von Honorarberatern nach einer Ausweitung des Entwurfs und begrüßte „die Beibehaltung des Status Quo im Versicherungsvermittlerbereich". Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (www.afw-verband.de) erklärte, die Honorarberatung führe „nicht zwingend zu einer höheren Beratungsqualität, wie es häufig behauptet wird". Der Verband warb für ein faires Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen.

Verbraucherschützer beharren auf Provisionsverbot
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de) forderte einen ganzheitlichen Ansatz der Beratung. Es sei nicht erfolgversprechend, wenn nur der Kauf von Wertpapieren beraten werde. Der vzbv befürwortete ein grundsätzliches Verbot von Provisionen.

Fazit: Es darf bezweifelt werden, dass Verbrauchern der Unterschied zwischen einem Honorar-Anlageberater und einem Honorar-Finanzanlagenberater vermittelt werden kann. (hp / www.bocquel-news.de)

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