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Die EU-Vermittlerrichtlinie und die nächsten Schritte

21. Januar 2016 - Europaparlament und EU-Rat unterzeichneten gestern die europäische Vermittlerrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive). In den kommenden zwei Jahren muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Laut GDV werden entscheidende Weichen gestellt.

Nun ist es amtlich. Die europäische Vermittlerrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) wurde gestern in Brüssel von Europaparlament und EU-Rat unterzeichnet. Parallel dazu konkretisiert die EU-Kommission wichtige IDD-Regelungen in vier so genannten delegierten Rechtsakten. Wie der Branchenverband GDV (www.gdv.de) dazu mitteilt, ist es aus seiner Sicht entscheidend, dass die EU-Kommission den Richtlinientext konkretisiert, ohne die vom europäischen Gesetzgeber getroffenen grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinie einzuschränken oder abzuändern.

Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung?
Einer der Knackpunkte ist der provisionsbasierte Vertrieb. Demnach sind für den deutschen Markt die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb besonders relevant. So lässt die IDD Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte – beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen – unter der Bedingung zu, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht.

Keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler?
Zudem verlangt die Richtlinie, dass die Provision keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler hat, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Wie der GDV dazu mitteilt, steht die EU-Kommission nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann.

Den Angaben zufolge hat die Kommission darüber hinaus den Auftrag, die Richtlinienvorgabe zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Vermittlung von Versicherungsanlage-Produkten zu konkretisieren. Sie soll Kriterien zur Bestimmung der für Kunden schädlichen Interessenkonflikte definieren und den Unternehmen und Vermittlern Vorgaben dazu machen, wie sie Interessenkonflikte im Vertrieb erkennen und vermeiden können.

Wie sollen Unternehmen die Produktprüfung umsetzen?
Zudem muss sich die EU-Kommission damit auseinandersetzen, wie Unternehmen die von der Richtlinie verlangte Produktprüfung umsetzen. Die Kommission soll unter anderem festlegen, welche Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen („Product Oversight and Governance“, kurz POG) die Unternehmen erfüllen müssen und wie die notwendigen Fachkenntnisse zum Vertrieb der Produkte die Vermittler erreichen können.(-el / www.bocquel-news.de)

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