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Konzepte und Kriterien

Die Caravans ziehen weiter Luxusmobil gut versichert

15. Juni 2017 - Sommer, Sonne und frische Luft verleiten wieder dazu, Ausflüge zu unternehmen, und Camping wird immer beliebter. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen wird nicht gegeizt, sondern Wert auf Komfort und Luxus gelegt. Doch wer haftet bei Diebstahl oder Schäden? „Glamping" sollte auch komfortabel versichert sein.

Egal, ob im eigenen Wohnmobil, dem umgebauten Bulli oder komfortabel im gemieteten Luxusgefährt - die Deutschen lieben Camping. Über 30 Millionen Übernachtungen hat das Statistische Bundesamt 2016 auf deutschen Campingplätzen gezählt - neun Millionen mehr als noch vor zehn Jahren.

Anstatt im Zelt übernachtet die Mehrheit lieber in gut eingerichteten Campingfahrzeugen. Der Trend bei jungen Menschen geht laut Experten sogar zum „Glamping", dem glamourösen Camping. Allen, die eine Reise mit einer mobilen Ferienwohnung planen, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (www.dvag.com), ihre Versicherungsunterlagen gründlich zu checken.

Denn es macht einen Unterschied, ob man mit 20 Kilo Gepäck oder quasi mit eigenem Zuhause reist. „Caravans sind oft mehrere Tausend Euro wert, insbesondere, wenn man das Inventar mitrechnet. Die Reparaturen sind zudem teurer als beim Pkw", erklären die DVAG-Berater. „Ein ausreichender Versicherungsschutz ist deshalb unentbehrlich."

Die Basis für jedes Fahrzeug: Kfz-Haftpflicht
Bekanntlich muss jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, die für Personen- und Sachschäden aufkommt. Mietfahrzeuge sind in der Regel vollkaskoversichert. Doch Achtung: Oftmals ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung fällig. Die DVAG-Vermögensberater machen deutlich: „Mieter von Reisemobilen sollten möglichst Verträge ohne Selbstbehalt wählen, so lassen sich bei der Abgabe Unannehmlichkeiten zu kleinen Schäden, wie beispielsweise Kratzer, vermeiden." Für Fahrer mit eigenem Wohnmobil wäre es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu beantragen - das spart Steuern und Kosten.

Hausrat schützt nur mit Erweiterung
Aufgepasst bei Einbruchdiebstahl: Reisefahrzeuge sind in der klassischen Hausratversicherung meist ausgeschlossen, denn diese bezieht sich nur auf feste Gebäude. Viele Versicherer bieten an, den Schutz auf an der Straße parkende Pkw - dazu gehören auch Wohnmobile - gegen höhere Gebühren auszuweiten.

Sinnvoll könnte hier auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung oder einer speziellen Campingversicherung sein, die das Risiko auch im Wohnmobil deckt.

Campingversicherung speziell bei Einbruch
Für Besitzer von Dauercampern, die ihr Fahrzeug ständig auf einem offiziellen Campingplatz eingestellt haben, gibt es
spezielle Campingversicherungen für Reisemobile. „Diese Versicherung kommt nicht nur bei Gepäckdiebstahl, sondern auch bei Schäden am Inventar und Außenglas auf. Sogar Vorzelte sind abgesichert", sagen die DVAG-Experten. Auch hier inkludieren viele Verträge eine Selbstbeteiligung, oder es wird im Schadensfall eine vorher festgesetzte Summe für bestimmte Gegenstände erstattet. Wird das Gefährt jedoch einfach am Straßenrand abgestellt, ist dieser Versicherungsschutz nicht gegeben.

Schutzbrief für den Notfall - Versicherungscheck in punkto Reiseziel
Reisende mit Campingfahrzeugen sollten immer einen Schutzbrief abschließen. Damit erhalten sie bei Pannen oder Unfällen schnell Hilfe. Muss das Fahrzeug in die Werkstatt, werden sogar die Hotelkosten für maximal drei Nächte übernommen. Camper im Ausland sollten zudem prüfen, ob die bestehenden Versicherungen auch für ihr Reiseziel gültig sind. In aller Regel werden diese bei gemieteten Wohnmobilen vom jeweiligen Vermieter angeboten.

Generell ist vorm Camping ein Versicherungscheck sinnvoll: Kfz-Haftpflicht, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Campingversicherung, Auto-Schutzbrief und Sonderbedingungen im Ausland geprüft? Passt alles? Dann steht einem erholsamen Urlaub in der fahrbaren Ferienwohnung nichts mehr im Weg. (-ver / www.bocquel-news.de)

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