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Konzepte und Kriterien

Die Alterssicherung für Selbständige muss warten

18. März 2013 - Um die obligatorische Alterssicherung für Selbständige ist es ziemlich still geworden. Erst muss genau definiert werden, wer, in welchem Umfang und in welcher Form zur Vorsorge verpflichtet werden kann. Vor der Bundestagswahl wird das nichts mehr.

Ursula von der LeyenZehn Jahre „Agenda 20" ist auch Anlass, auf die Entwicklung der Selbständigen zurück zu blicken. Die Zahl der Selbständigen ist gewachsen, besonders schnell gewachsen aber ist die Zahl der Solo-Selbständigen, die keine Angestellten beschäftigten. Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (www.diw.de) nahm die Anzahl der Solo-Selbständigen zwischen den Jahren 2000 und 2011 um rund 40 Prozent auf etwa 2,6 Millionen zu. Damit sind 57 Prozent aller Selbständigen in Deutschland Alleinunternehmer. Viele davon sind unfreiwillig selbständig und mit diesem Schritt der Arbeitslosigkeit und Hartz IV entflohen. Knapp ein Viertel war vor der Existenzgründung arbeitslos, so eine andere Untersuchung des DIW.

Für die Vorsorge hat das üble Folgen, denn die meisten Solo-Selbständigen sind der Gruppe der Geringverdiener zuzurechnen. Weil da eine Zeitbombe tickt - die Betroffenen werden im Rentenalter mit hoher Sicherheit der staatlichen Sozialfürsorge anheimfallen - hatte Ursula von der Leyen (Foto), Bundesministerin für Arbeit und Soziales (www.bmas.de), im vergangenen Jahr eine verpflichtende Altervorsorge für Selbständige im Alter zwischen 30 und 50 Jahren vorgeschlagen.

Nach massiven Protesten aus der Wirtschaft, den Lobbyverbänden und der FDP wurde das Projekt im Sommer 2012 auf Eis gelegt - offiziell bis zum Vorliegen einer Machbarkeitsstudie der Unternehmensberatung McKinsey & Company.  Die liegt lange vor, hat die Sache aber auch nicht viel einfacher gemacht. Geregelt werden müssen unter anderem die Abgrenzung des Personenkreises, die rechtliche Durchsetzbarkeit, die Durchführungswege sowie die Administration und Verwaltung. In dieser Legislaturperiode ist mit einer Regelung nicht mehr zu rechnen, heißt es im BMAS. Kommen werde die Alterssicherung für Selbständige aber auf jeden Fall, ist man sich sicher, denn ansonsten fielen die Betroffenen in Zukunft der Grundsicherung anheim. (hp / www.bocquel-news.de)

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