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Konzepte und Kriterien

Debeka: kein "geheimes Netzwerk" in den Behörden

18. November 2013 - In den vergangenen Tagen wurden zwei Sachverhalte vermischt, die teilweise zu undifferenzierten Darstellungen in den Medien führten, teilt die Debeka Versicherungsgruppe mit und betont, dass der Debeka-Vertrieb legal und transparent ist.

DEBEKA PresseteamNoch mehr Arbeit als sonst muss das Team in der Pressestelle der Debeka (www.debeka.de) bewältigen. Die öffentlichen Beschuldigungen, Vertriebsmitarbeiter der Debeka Gruppe hätten widerrechtlich Adressdaten von Beamtenanwärtern gekauft und die Behauptung, Beamte in Behörden hätten der Debeka gegen Geld Adressen von potenziellen Beamten für Neugeschäftsanbahnungen angedient, ließ die Telefone auch im Bereich Unternehmens-Kommunikation nicht mehr still stehen. Das Presse-Team (Foto: Debeka v.l.n.r.) mit Dr. Gerd Benner (Pressesprecher), seinem Stellevertreter Christian Arns sowie Dorothee Hoffmeier erhielt Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach täglichen Verlautbarungen aus der Chef-Etage der Debeka stellt der Versicherer jetzt zu den Medienberichten der vergangenen Tage und dem Vorwurf, die Debeka unterhalte ein illegales System von Beamten, über das Adressen von Kunden gekauft würden, klar, dass zuletzt zwei Sachverhalte in der Öffentlichkeit vermischt wurden:

Sachverhalt 1: Es steht der Vorwurf im Raum, dass Mitarbeiter der Debeka widerrechtlich Adressdaten von Beamtenanwärtern gekauft haben. Ein solcher Adresshandel ist von der Debeka zu keinem Zeitpunkt gewünscht oder angewiesen worden. Die Debeka lehnt jede Art von Adresshandel, auch mit legalen Anbietern, schon immer ab. Um die Vorwürfe zu klären, steht die Debeka seit dem 4. November 2013 in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Koblenz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie dem Beauftragten für Datenschutz in Rheinland-Pfalz. Um diese externen Ermittlungen zu ergänzen, hat die Debeka die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG damit beauftragt, die Prozesse zum Datenschutz auf ihre Angemessenheit zu prüfen ("Staatsanwalt schaltet sich in Schlammschlacht ein"). Die Staatsanwaltschaft hat laut Debeka am 11. November 2013 Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen.

Im übrigen verweist Dr. Gerd Benner darauf, dass seit dem 31. Oktober 2013 für alle 17.000 Mitarbeiter der Debeka-Gruppe neue Verhaltensrichtlinien gelten ("Debeka sagt Bestechung und Korruption Kampf an"). Damit würden die strengen Standards, die bei der Debeka bereits 2010 in Kraft getreten sind, weiter verschärft. Eine direkte Weisung in den Regelungen lautet: 'Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.'

Sachverhalt 2: Medien haben berichtet, die Debeka selbst hätte in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Beamte mit über 100 Millionen Euro bestochen. Dr. Gerd Benner dazu: „Dies ist falsch und hat mit dem ersten Sachverhalt der Bestechungsvorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter nichts zu tun."

Zur Verdeutlichung macht die Debeka eine klare Ansage: Demnach können Bundesbeamte offen und transparent im Einklang mit Paragraph (§) 100 des Bundesbeamten-Gesetzes (BBG) als sogenannte Tippgeber auf potentielle Neumitglieder aufmerksam machen. Tippgeber sind nebenberufliche Mitarbeiter, die nicht selbst vermitteln beziehungsweise an der Vermittlung mitwirken, indem sie für einen Interessenten Kontakt zum Versicherungsunternehmen herstellen. (...)

TIPP(...) Selbstverständlich dürfen Tippgeber laut Debeka-Auskunft nur Adressen von Interessenten namhaft machen, wenn diese unter Beachtung beamten- und datenschutzrechtlicher Vorgaben erlangt wurden. Nicht zulässig ist es demnach, wenn beispielsweise ein Beamter dienstlich erlangte Daten unter Verletzung des Dienstgeheimnisses preisgibt. Die Landesbeamten-Gesetze stimmen überwiegend mit dieser bundesrechtlichen Regelung überein. „In den Bundesländern, in denen eine Genehmigungspflicht besteht, gehen wir davon aus, dass dieser Pflicht nachgekommen wurde. Nach dem jetzigen Kenntnisstand steht die offene und transparente Vertriebspraxis der Debeka im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Dennoch hat die Debeka auch hierzu die KPMG beauftragt, zu überprüfen, ob die Prozesse angemessen sind", heißt es in dem Debeka-Statement.

Weiter wird mitgeteilt, dass die Debeka-Gruppe mehr als 9.000 Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Diese arbeiten mit circa 15.800 aktiven Tippgebern zusammen, die jeweils zur Hälfte dem öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft angehören. Die Tippgeber haben im Jahr 2012 mindestens einen Interessenten empfohlen, mit dem es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Insgesamt sind aktuell rund 36.300 Personen als Tippgeber bei der Debeka registriert. Im Durchschnitt erhielt jeder Tippgeber im Jahr 2012 circa 170 Euro.

Verankerung der Debeka im öffentlichen Dienst
Ein Blick in die Unternehmensgeschichte zeigt mehr als alle Vermutungen: Die Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, also eine Versicherung mit genossenschaftlichem Gedanken. Sie wurde 1905 als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst von Beamten für Beamte gegründet. Bis 1923 gab es nur rein ehrenamtliche Vereinsmitglieder. Versicherungsvereine gibt es nicht nur für Beamte. Beamte hatten aufgrund ihrer Versorgungssituation schon damals andere Bedürfnisse als beispielsweise Handwerker, Geistliche oder Journalisten. So entstanden für viele Berufsgruppen eigene Versorgungswerke und Versicherungsvereine, die sich bis heute dadurch auszeichnen, in einem engen Kontakt zu ihren Mitgliedern zu stehen und deren Bedürfnisse zu kennen sowie ihren Bedarf abzudecken. Der Vertrieb der Debeka ist deshalb kein "geheimes Netzwerk" in Behörden - vielmehr ist die Debeka aus dem öffentlichen Dienst entstanden.

Vergütung der Mitarbeiter des hauptberuflichen Außendienstes
Weiter heißt es in der Mitteilung: Die Debeka beschäftigt im Außendienst ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter. Die Grundvergütung des Außendienstes erfolgt nicht nach Sonderregelungen der Debeka, sondern auf Basis des für alle Unternehmen mit angestelltem Außendienst geltenden Manteltarif-Vertrags der deutschen Versicherungswirtschaft. Hiernach wird für die Arbeitnehmer des Werbe-Außendienstes ein Mindesteinkommen festgelegt, dessen Höhe sich nach Paragraph (§) 3 des Manteltarif-Vertrags für die private Versicherungswirtschaft bemisst.

Tatsächliches Durchschnittseinkommen ca. 44.000 Euro pro Jahr
Das Mindesteinkommen für die Angestellten des Werbe-Außendienstes beträgt für neue Mitarbeiter zurzeit zwischen 28.700 Euro und 32.000 Euro jährlich. Das tatsächliche Durchschnittseinkommen der Debeka-Außendienstmitarbeiter ohne Leitungsaufgaben liegt bei ca. 44.000 Euro pro Jahr. Das Mindesteinkommen ist der feste Gehaltsbestandteil, der durch ein erfolgsbezogenes Entgelt ergänzt wird. Es dient dem Zweck, die Außendienstmitarbeiter, deren Einkünfte je nach dem Erfolg ihrer Vermittlungstätigkeit schwanken, auch in Zeiträumen mit geringen Vermittlungserfolgen nicht unter ein bestimmtes Einkommensniveau absinken zu lassen.

Dieses Mindesteinkommen müsse daher den Außendienst-Angestellten in jedem Monat zufließen, auch wenn geringere oder gar keine Provisionen angefallen sind. In diesem Fall schießt die Debeka die Differenz zwischen dem Mindesteinkommen und den verdienten Provisionen plus Festbezüge zu. Diese Zuschüsse können dann in bestimmten Grenzen mit eventuellen Provisionsüberschüssen in den Folgemonaten verrechnet werden. Sollten bei den Mitarbeitern des Außendienstes weniger Provisionen anfallen, trägt das Unternehmen die Differenz. „Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass den Außendienstmitarbeitern keine dauerhaften Nachteile entstehen. Zudem werden im Urlaubs- und Krankheitsfall Ausgleichszahlungen gewährt", teilt Benner mit.

Ausschließlich Außendienstmitarbeiter „im Angestellten-Verhältnis"
„Die Entlohnung der mehr als 9.000 fest angestellten Außendienstmitarbeiter nach dem Manteltarif-Vertrag stellt eine außerordentlich hohe soziale Sicherung dar, die alternativen Vergütungsmodellen, beispielsweise für freie Handelsvertreter, deutlich überlegen ist", lautet die Debeka-Antwort auf Fragen, weshalb sie sich immer noch ausschließlich Außendienstmitarbeiter „im Angestellten-Verhältnis" leiste.

Fünf Unternehmen unter einem Konzerndach
Zur Debeka-Gruppe gehören die Debeka Krankenversicherungsverein a. G., die Debeka Lebensversicherungsverein a. G., die Debeka Allgemeine Versicherung AG, die Debeka Pensionskasse AG sowie die Debeka Bausparkasse AG. (-el / www.bocquel-news.de

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